Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 27.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 26.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 09.07.2025
- Beschreibung: Der EU-Listing Act vom 14. November 2024 wird im Wesentlichen am 5. Juni 2026 in Kraft treten. Viele Aspekte wurden jedoch auf Level 2 verlagert. Vor diesem Hintergrund hat die ESMA einen Technical Advice zur Vereinfachung von Prospekten sowie zur Prospekthaftung konsultiert. Die Ergebnisse der Konsultation sind in die entsprechenden final reports an die EU-Kommission eingeflossen. Der BSW spricht sich gegen eine weitergehende Harmonisierung der Prospekthaftungsregelungen vor dem Hintergrund "eingespielter nationaler Regelungen" sowie unterschiedlicher Anlagekulturen in den Mitgliedstaaten aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 27.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 27.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Aktiv vom 10.09.2024 bis 09.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 10.09.2024
- Beschreibung: Im WpPG soll künftig die Verpflichtung entfallen, bei Vorliegen eines englischsprachigen Prospekts zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung zu erstellen. Aus Sicht des BSW bedarf es dabei einer interessengerechten Klarstellung des Verhältnisses zwischen den vorgesehenen Formerleichterungen einerseits und dem Prospekthaftungsregime andererseits. Im WpHG sollen die europäischen Vorgaben zu Payment for Orderflow ("PFOF") aus Art. 39a MiFIR nachvollzogen werden. Konkret soll die Einhaltung der PFOF-Anforderungen in den Kanon der Sonder- und Regelprüfungen der BaFin (§ 88 WpHG-E) und in die Best-Execution-Vorgaben (§ 82 Abs. 8 WpHG) aufgenommen werden. Dabei ist aus Sicht des BSW auf Konsistenz zu den PFOF-Übergangsvorschriften bis zum 30.06.2026 zu achten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Für ein starkes Startup-Ökosystem braucht es erfolgreiche Börsengänge in Deutschland. Doch der Börsengang ist meist langwierig und die Erstellung der Wertpapierprospekte komplex. Daher setzen wir uns für Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und die Verbesserung der Bedingungen für Börsengänge ein. Ein beschleunigtes deutsches Verfahren wäre ein großer Gewinn für Startups, damit sich die Gründenden schneller wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der DAV regt an, in dem neu einzufügenden § 15 Abs. 4 Satz 1 WpHG-E (Artikel 1 RefE-AnlVerG) das Ermessen der BaFin („so kann sie dies“) zur Veröffentlichung der Eröffnung eines Prüfverfahrens einer Produktintervention in eine Verpflichtung („so hat sie dies“) zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personenkreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, fordert jedoch, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraussetzung von 20 Anteilen an der Vermögensanlage in der Vorschrift zu belassen. Der DAV regt an, dass ein Unterlassen eines Hinweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit in den Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen und mit einem Bußgeld in Höhe bis zu EUR 100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG versehen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):