Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 13.03.2026
- Beschreibung: Verboten werden sollen u.a. Menthol und Kühlstoffe für E-Zigaretten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Änderung Warnhinweis Verbot Zusatzstoffe E-Zigarette
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 10.02.2026
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Erweiterung der Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung um 13 Zusatzstoffe vor. Die beabsichtigte Regulierung von Menthol, Sucralose und diversen Kühlwirkstoffen wird spürbare Auswirkungen auf die Marktstruktur haben, weil diese Inhaltsstoffe zur Akzeptanz und Nutzbarkeit der Produkte bei erwachsenen Konsumenten beitragen. In der praktischen Konsequenz führt der Entwurf zu einer weitgehenden Marktverdrängung der aktuell verkehrsfähigen E-Zigaretten im legalen Handel.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. am 22.04.2024
- Beschreibung: In den vergangenen Jahren gab es immer wieder politische Vorstöße zu Aromenverboten für E-Zigaretten. Dies ist aus unserer Sicht ein nicht zielführender EIngriff in die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Zudem besteht die Gefahr, dass Aromenverbote bei der Tabakalternative E-Zigarette die klassischen Raucherzahlen zum Schaden der öffentlichen Gesundheit weiter erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 20.08.2025
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 05.03.2025
- Beschreibung: Die europäische Tabakproduktrichtlinie gibt produkt- und verpackungsspezifische Vorgaben für einen funktionierenden Binnenmarkt sowie ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Die aktuelle Fassung der Richtlinie (TPD2) stammt aus dem Jahr 2014 und hat massiv sowohl in die Herstellung der Tabakprodukte an sich als auch in die Verpackung, die Präsentation und die legalen Lieferketten der Tabakprodukte eingegriffen. Aus Sicht des VdR sind mit der TPD2 die klassischen Tabakprodukte in ihrer Tiefe ausreguliert. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2014 gibt es keinerlei neue wissenschaftlichen Erkenntnisse über klassische Tabakprodukte, die eine erneute Verschärfung des Tabakerzeugnisrechts für klassische Tabakprodukte rechtfertigen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Philip Morris GmbH am 17.02.2025
- Beschreibung: Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Einsatz für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Aktiv vom 29.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Zigarettenverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DZV setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):