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20 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflAFinV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (20)

    • Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ergänzung in § 14 Abs. 2 PflAFinV vor: „…; bei der Assistenz-Ausbil-dung...
    • Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. am 19.04.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen..., ...Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., ...Leistungen. § 12 Abs. 2 PflAFinV: „(2) Der auf die einzelne..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der auf...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV ge-zeigt hat. Denn auf..., ...Finanzie-rungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbe-darfs..., ...Pflegefachassis-tenzausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorge-nommen, um die ..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lau-tet daher: „Der...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
    • Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV gezeigt hat. Denn auf..., ...Finanzierungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...Pflegehilfeausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der...
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte..., ...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...Tatbestand in Anla-ge 1 der PflAFinV zu verankern. Änderungsbedarf..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...abzubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegeassistenzausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) findet sich jedoch ein..., ...gänzung in § 14 Abs. 2 PflAFinV vor: „…; bei der Assistenz-Ausbildung...
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