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26 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (26)

    • Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
    • Beschreibung: Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen welche Lobbyist:innen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen: - Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht. - Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget. - Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. Die aktuellen 50.000 Euro können wohlhabende Lobbyist:innen aus der Portokasse zahlen. - Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir arbeiten dafür, dass die Spezifität zivilgesellschaftlicher Organisationen angemessen berücksichtigt wird. Dies Organisationen sind weder Auftragnehmerinnen wie eine Agentur (auch nicht Auftragnehmerin von Spender:innen) noch handeln sie wie For-Profit-Organisationen im eigenen Interesse. Typischerweise werden sie durch Spenden/Mitgliedsbeiträge und Fördermittel finanziert. Die nötige Transparenz der Mittehlherkunft muss das öffentliche Interesse mit einem Schutz-Interesse von Privatspender:innen abwägen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 544/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz für Lobbytransparenz am 27.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung mit dem exekutiven Fußabdruck für Bürokratieabbau gemäß dem Vorschlag der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Einsetzung einer/s neutralen, überparteilichen „Lobbybeauftragten“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung mit dem exekutiven Fußabdruck für Bürokratieabbau gemäß dem Vorschlag der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt. Einsetzung einer/s neutralen, überparteilichen „Lobbybeauftragten“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 26.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 60 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz." Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessengruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder AG-Verbände von der Registrierungspflicht im LobbyRG und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing-field. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000 €, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für eine Evaluation und erneute Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes ein. Während die Einführung des Registers ein wichtiger Schritt zu mehr Lobbytransparenz war, gilt es, auch das überarbeitete Lobbyregister unbürokratischer und praxistauglicher zu gestalten und dabei digitale Potenziale zu nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Mehr Demokratie am 15.05.2024
    • Beschreibung: Ziel war die Anpassung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Lobbyregistergesetzes, insbesondere Streichung der Ausnahmen für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle bei den Veröffentlichungspflichten von Schenkungen Ditter.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Lobbyregister sollte weiter verbessert werden. Transparency Deutschland setzt sich, auch mit den Partnerorganisationen in der Allianz für Lobbytransparenz, insbesondere für den Wegfall von Ausnahmen von der Eintragungspflicht z.B. für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein. Außerdem sollten die Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€ offengelegt werden, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Darüber hinaus setzt sich Transparency für die Übertragung der Erfassung der Stellungnahmen auf die Ministerien im Rahmen des Fußabdruck ein und eine Kontakttransparenz (Offenlegung der Termine mit Interessenvertreter:innen) für die Ministerien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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