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29 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (29)

    • Angegeben von: Alfons Schöner am 07.02.2026
    • Beschreibung: Das Lobbyregistergesetz muss in seiner Umsetzung straffer und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
    • Beschreibung: Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft, 2024 wurde es reformiert. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen wer mit wem über welches Thema spricht und wer Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen: - Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht. - Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächsbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget. - Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. - Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir arbeiten dafür, dass die Spezifität zivilgesellschaftlicher Organisationen angemessen berücksichtigt wird. Dies Organisationen sind weder Auftragnehmerinnen wie eine Agentur (auch nicht Auftragnehmerin von Spender:innen) noch handeln sie wie For-Profit-Organisationen im eigenen Interesse. Typischerweise werden sie durch Spenden/Mitgliedsbeiträge und Fördermittel finanziert. Die nötige Transparenz der Mittehlherkunft muss das öffentliche Interesse mit einem Schutz-Interesse von Privatspender:innen abwägen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 544/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz für Lobbytransparenz am 27.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung mit dem exekutiven Fußabdruck für Bürokratieabbau gemäß dem Vorschlag der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Einsetzung einer/s neutralen, überparteilichen „Lobbybeauftragten“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: TDH kritisiert, dass das bestehende Lobbyregistergesetz die Daten von Spender*innen offenlegt und fordert dahingehend eine Änderung des Lobbyregistergesetzes. Die Kontakte zu Spender*innen sind für TDH als spendenbasierter Verein sehr wertvoll und eine Offenlegung von sensiblen Daten von Spender*innen könnte die Spendenbereitschaft beeinträchtigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 26.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 60 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz." Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessengruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder AG-Verbände von der Registrierungspflicht im LobbyRG und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing-field. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000 €, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 2 Absatz 2 Nr. 12 Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ein, nach dem Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von der Registierungspflicht des Lobbyregisters ausgenommen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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