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222 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (222)

    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwerwiegend ist ebenso, dass das LobbyRG weder in datenschutz-..., ...Berichterstatter Reform LobbyRG) Berlin, 24.01.2025 ..., ...Überzogene Umsetzung des LobbyRG durch die registerführende...
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 2 Absatz 2 Nr. 12 Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ein, nach dem Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von der Registierungspflicht des Lobbyregisters ausgenommen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 26.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 60 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz." Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessengruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder AG-Verbände von der Registrierungspflicht im LobbyRG und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing-field. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000 €, um Transparenz zu schaffen, wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wella Germany GmbH am 07.10.2024
    • Beschreibung: Die geplante Aktualisierung der EU-KosmetikVO könnte Regelungen für neue Gefahrenklassen (endokrine Disruptoren/Umweltendpunkte) enthalten. Wir plädieren für wissenschaftlich fundierte, ausgewogene Ansätze bei Inhaltsstoffverboten, sofern kein Risiko für Menschen und keine wesentlichen Umweltauswirkungen bestehen. Beschränkungen/Einstufung von endokrinen Disruptoren als besonders besorgniserregende Endpunkte sollten risiko-, nicht nur gefahrenbasiert erfolgen. Zudem erfordert deren Bewertung die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Ansätze/Methoden um Tierversuche zu vermeiden. Kontaktaufnahmen gem. §1 LobbyRG finden derzeit im Zusammenhang mit der geplanten Überarbeitung der EU-Kosmetik VO statt, deren Umsetzung in deutsches Recht vrstl. im Rahmen der deutschen KosmetikV stattfinden wird.
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden, sowie..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich..., ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich...
    • Angegeben von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Kommunikationshandbuch DAC7 unter Ziffer 2.6 Vorgaben zu Steueridentifikationsmerkmalen. Die bundeseinheitliche Steuernummer (bestimmtes Format) ist manuell umzurechnen, da sie von den Finanzämtern generell nicht mitgeteilt wird. Diesen Aufwand muss entweder der Marktplatzbetreiber selbst vornehmen oder der Händler, da er vom Marktplatzbetreiber aufgefordert ist, das Format zu nutzen. Es wäre ressourcenschonender, wenn die Finanzverwaltungen der Länder diese Nummer den Steuerpflichtigen standardisiert übermitteln würden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Hinsichtlich...
    • Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
    • Beschreibung: Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen welche Lobbyist:innen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen: - Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht. - Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget. - Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. Die aktuellen 50.000 Euro können wohlhabende Lobbyist:innen aus der Portokasse zahlen. - Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir arbeiten dafür, dass die Spezifität zivilgesellschaftlicher Organisationen angemessen berücksichtigt wird. Dies Organisationen sind weder Auftragnehmerinnen wie eine Agentur (auch nicht Auftragnehmerin von Spender:innen) noch handeln sie wie For-Profit-Organisationen im eigenen Interesse. Typischerweise werden sie durch Spenden/Mitgliedsbeiträge und Fördermittel finanziert. Die nötige Transparenz der Mittehlherkunft muss das öffentliche Interesse mit einem Schutz-Interesse von Privatspender:innen abwägen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 544/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz für Lobbytransparenz am 27.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung mit dem exekutiven Fußabdruck für Bürokratieabbau gemäß dem Vorschlag der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Einsetzung einer/s neutralen, überparteilichen „Lobbybeauftragten“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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