Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23)
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KFZ-Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge
Aktiv vom 26.06.2024 bis 24.09.2025
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge gemäß § 3 KraftStG 2002
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Kfz-Steuer muss sich zukünftig auf dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge basieren. Die Spreizung muss hoch emittierende Fahrzeuge dabei stärker belasten, u.a. um die Einnahmeverluste durch die höhere Zahl von E-Fahrzeugen zu kompensieren. Gleichzeitig muss die Streichung der Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff vollzogen bzw. die Besteuerung aller Kraftstoffe bzw. Pkw an ihren realen CO2-Emissionen ausgerichtet werden, um die Privilegierung schnellstens zu beenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Der VDA setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Auch bei der Kfz-Steuer befürwortet der VDA den Fortbestand der bestehenden Systematik und lehnt ein Bonus-Malus-System oder eine Zulassungssteuer ab. Zudem fordert er die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 sowie die steuerliche Gleichstellung von Nullemissionsfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gewährt (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Diese steuerliche Entlastung...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zugelassen werden (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Wir setzen uns dafür...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Der VDA lehnt die vorgesehene Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Zudem sollten die in der Wachstumsinitiative der BReg vom 5.7.24 genannten steuerliche Maßnahmen zur Förderung des EMob-Standorts Deutschland zügig umgesetzt werden. Dazu gehören: die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels für BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung, die Einführung einer Sonder-Afa für gewerbliche vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge sowie die steuerliche Gleichstellung von reinen BEV mit vergleichbaren Nullemissionsfahrzeugen. Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Verlängerung der Steuerbefreiung von reinen BEV in der Kfz-Steuer mit Ende 2034 und die Einführung einer Strompreispauschale beim steuerlichen Auslagenersatz bei Firmenwagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zugelassen werden (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Wir setzen uns dafür...
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- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir erbitten, unter der Gebührennummer 263.1 ff. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Erlaubnis oder Ausnahme für Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 (Erhöhungsfaktor) eine Gebührenreduzierung für Schaustellerfahrzeuge zu schaffen bzw. diese im unteren Gebührenrahmen anzusiedeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 3 Nr. 8 a und b KraftStG), von der Fahrtschreiberpflicht...
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Gemäß Erwägungsgrund 11 der Pkw-Flottenregulierung ist die EU-Kommission aufgefordert, so schnell wie möglich die rechtlichen Voraussetzungen zu erlassen, dass auch PKW mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich mit nicht-fossilen Kraftstoffen gemäß der EU-Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED) genutzt werden, als Null-Gramm-CO2-Fahrzeuge zugelassen werden können (Carbon Neutral Fuels - Fahrzeugkategorie). Diese Zulassungsregel wird bereits vor 2035 zur Anwendung kommen müssen. Es wäre daher im Sinne der vereinbarten Technologieoffenheit ein wichtiges Signal, wenn die geplante gesetzliche Änderung bereits die Berücksichtigung dieser Fahrzeugkategorie beinhalten würde. Die Regelung könnte dann greifen, sobald die Zulassungsmöglichkeit besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 20.10.2025
- Beschreibung: Gesetzentwurf über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird begrüßt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 14.10.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich für eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 ein, um den Umstieg auf Elektromobilität für private Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen und Planbarkeit zu schaffen. Wichtig ist, dass diese Maßnahme für den Bestand auch rückwirkend gilt und somit beispielsweise ein im Jahr 2025 erstmals zugelassenes Elektroauto nun von dem ganzen 10-Jahres-Zeitraum bis 2035 profitieren kann. Hier war der Steuervorteil bisher bis Ende 2030 begrenzt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Stärker gestaffelte Kfz-Steuer nach CO2-Emission des Fahrzeugs, Dientswagenregelung, die CO2-Ausstoß berücksichtigt
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):