Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (15)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Vermeidung neuer Rechtsunsicherheiten (§ 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E, § 4 KassenSichV-E), Klärung offene Fragestellungen bei E-Rechnungen und Kassenbeleg (§ 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E) sowie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes der Neuregelung zur E-Rechnung (Artikel 3 Abs. 1), Bürokratiekosten: Implementierungskosten durch die Änderungen in den Blick nehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Stellung nehmen zu..., ...Verordnung zur Änderung der KassenSichV mehr Rechtssicherheit..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E auf „Prüfwerte“ zu..., ... soll gem. § 6 Nr. 7 KassenSichV der „Prüfwert im Sinne..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV“ ausgewiesen werden..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E. Die DSFinV-K verwendet..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E kommt es nicht zu..., ...Verweis in § 6 Nr. 7 KassenSichV auf den Prüfwert in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E nicht mehr stimmig..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E sollte gestrichen..., ...Vorgaben von § 3 Abs. 1 KassenSichV zuverlässig erfüllt..., ...Neufassung von § 5 Satz 1 KassenSichV-E betont durch die ..., ...Buchstabe b) In § 5 KassenSichV ist geregelt, welche..., ...eines Beleges nach § 6 KassenSichV übernehmen soll. Im..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E fordern, dass die..., ...Angaben nach § 6 Satz 1 KassenSichV bei einer E-Rechnung..., ... partiell auch Nr. 2 KassenSichV. In der EN-16931-8 ..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV integrieren lassen,..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV nicht in die EN 16931..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E überhaupt umsetzen...
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geldspielgeräten in die KassenSichV Sehr geehrte Damen..., ...Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) auf Geldspielgeräte..., ...Geldspielgeräten in die KassenSichV. Ein Unterschied zwischen der KassenSichV und den rechtlichen..., ... ist, dass gemäß der KassenSichV die Daten erzeugende..., ...nicht Gegenstand der KassenSichV ist und somit nicht..., ...Sicherheitsmodul der KassenSichV. Bei den Geldspielgeräten..., ...Gültigkeitsbereich der KassenSichV einzubeziehen. Aus ...
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Stellung nehmen zu..., ...eines Belegs nach § 6 KassenSichV-E entfallen kann,..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in einer elektronischen..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in den Datensatz einer..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV reicht es ferner ..., ...Vorgaben von § 3 Abs. 1 KassenSichV zuverlässig erfüllt..., ...Buchstabe b) In § 5 KassenSichV ist geregelt, welche..., ...Anforderungen an den Beleg, § 6 KassenSichV-E Zu § 6 Satz 2 KassenSichV-E..., ...Gemäß § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E können die Angaben nach § 6 Satz 1 KassenSichV in einer elektronischen..., ...eines Belegs nach § 6 KassenSichV verzichtet werden..., ...des Beleges nach § 6 KassensichV übernimmt, gelten. ..., ...eines Belegs nach § 6 KassenSichV erfüllen, wenn die..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in eine E-Rechnung,..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV § 6 Satz 2 Nummer 1..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV im menschenlesbaren..., ...3 KassenSichV-E sollen die Daten ..., ... 6 Satz 2 Nummer 3 KassenSichV-E im strukturierten..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV gemäß § 6 Satz 2 Nr. 1 und 2 KassenSichV (ohne maschinelle Unterstützung...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zum Entwurf einer zwewiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) Stellung nehmen zu..., ...Verordnung zur Änderung der KassenSichV mehr Rechtssicherheit..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E auf „Prüfwerte“ ..., ...soll gem. § 6 Nr. 7 KassenSichV der „Prüfwert im Sinne..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV“ ausgewiesen werden..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E. Die DSFinV-K verwendet..., ... in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E kommt es nicht zu..., ...Verweis in § 6 Nr. 7 KassenSichV auf den Prüfwert in § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E nicht mehr stimmig..., ...des § 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E sollte gestrichen..., ...Vorgaben von § 3 Abs. 1 KassenSichV zuverlässig erfüllt..., ...Neufassung von § 5 Satz 1 KassenSichV-E betont durch die ..., ...Buchstabe b) In § 5 KassenSichV ist geregelt, welche..., ...eines Beleges nach § 6 KassenSichV übernehmen soll. Im..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E fordern, dass die..., ...Angaben nach § 6 Satz 1 KassenSichV bei einer E-Rechnung..., ... partiell auch Nr. 2 KassenSichV. In der EN-16931-8 ..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV integrieren lassen,..., ...Daten gem. § 6 Satz 1 KassenSichV nicht in die EN 16931..., ...von § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E überhaupt umsetzen...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Der DStV bittet zu beachten, dass (1) die im Zuge des Regelungsvorhabens verwendeten neuen Begriffe und punktuellen Korrekturen keine neuen Rechtsunsicherheiten eröffnen, (2) erneut hohe Implementierungskosten infolge der vorgesehenen Anpassungen auf Seiten der Unternehmen vermieden werden und (3) ggf. zeitliche Hürden – auch mit Blick auf die ab 2025 erforderlichen Neuzertifizierungen – angemessen Berücksichtigung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beleg, § 6 Satz 2 und 3 KassenSichV-E Nach § 6 Satz 2 und 3 KassenSichV-E können die Rechnungspflichtangaben..., ...eines Belegs nach § 6 KassenSichV übernehmen. Damit..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in den strukturierten..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV darin integriert ..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in den strukturierten..., ... Anforderungen der KassenSichV mit der E-Rechnung ..., ...Zertifizierung, § 11 Abs. 3 (neu) KassenSichV-E Gegenüber dem Entwurf..., ... neuen § 11 Abs. 3 KassenSichV-E eine Verlängerungsoption..., ...dies zwar im Sinne der KassenSichV fristgerecht. Die weitere..., ...Zustimmungserfordernis, § 6 Satz 5 KassenSichV Gemäß § 6 Satz 5 KassenSichV..., ...Zustimmungserfordernisses in § 6 Satz 5 KassenSichV einzuarbeiten. Dieses...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Änderungen bei TSE und E-Rechnungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufbewahrungssystem nach § 3 Abs. 3 KassenSichV als Teil der Da-tensatzbeschreibung..., ... den Beleg In § 6 KassenSichV-E soll geregelt werden..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in einer elektronischen..., ...eines Belegs nach § 6 KassenSichV erfüllt, wenn diese..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in strukturierter Form..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV in den strukturierten..., ...Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV reicht es ferner aus...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 03.06.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) und die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung) stehen zur Evaluierung an. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat sich an die Verbände gewandt und um Unterstützung gebeten. An dieser Befragung wird sich der ZDH gemeinsam mit den anderen betroffenen Spitzenverbänden beteiligen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) erfolgen soll, wie..., ...Anwendungsbereiches der KassenSichV überprüft werden. Bei..., ...und 146b AO sowie der KassenSichV stehen, in dem Fragebogen..., ...des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV angemeldet werden können...
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ausgesetzt werden. KassenSichV und § 146a AO - Abschaffung...