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7 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 01.10.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetz soll die Finanzierungsstruktur der Autobahn GmbH geändert werden und der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße wiederhergestellt werden. Das ist notwendig, um langfristig planen zu können und dauerhaft eine solide Finanzierung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bauforumstahl am 27.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
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- Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 27.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden seit dem 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung geführt (Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung). Der Bund bedient sich zur Erledigung dieser Aufgabe auf der Grundlage von Artikel 90 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) und nach Maßgabe des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einer Gesellschaft privaten Rechts, der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Autobahn GmbH bzw. Gesellschaft privaten Rechts). Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt (§ 7 Absatz 1 InfrGG) und ist somit an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden.
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Die parlamentarische Kontrolle muss beibehalten und ggf. erweitert werden. Die Kredite sollen nur für den Erhalt der Autobahnen und Bundesfernstraßen ausgegeben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
- Beschreibung: Der BGA begrüßt die geplante Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH als wichtigen Schritt für eine verlässliche und flexiblere Finanzierung der Bundesfernstraßen. Entscheidend ist jedoch, dass die Reform zu mehr Planungssicherheit, schnelleren Investitionen und einer besseren Infrastruktur führt. Die Lkw-Mauteinnahmen müssten zweckgebunden eingesetzt werden. Zudem fordert der BGA Transparenz über Kreditaufnahme, Mittelverwendung, Laufzeiten und Rückzahlungen, um langfristige Finanzierungsrisiken nachvollziehbar zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf für ein Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit der Autobahn GmbH stärken. Der BDI setzt sich dafür ein, ergänzende Bundesmittel gesetzlich verbindlich, bedarfsgerecht und überjährig abzusichern. Fremdkapital soll ausschließlich Investitionen und zugehörigen Planungsleistungen dienen und eine auskömmliche Haushaltsfinanzierung nicht ersetzen. Zudem fordert der BDI einen transparenten Kredit- und Tilgungsrahmen, wirksame parlamentarische Kontrolle, regelmäßige Berichterstattung, eine frühzeitige Zwischenevaluierung und den Schutz der Investitionen in andere Verkehrsträger.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz...
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.06.2026
- Beschreibung: Über die Finanzierung des Erhalts und des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen soll weiterhin der Bundestag entscheiden, die Zweckbindung der Lkw-Mauteinahmen für den Erhalt und Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen soll nicht ausgeweitet werden, der Bund soll Mautgläubiger bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz..., ...Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz...