Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: 1) Die Möglichkeit unabhängig agierende konzernweite interne Meldestellen zu betreiben wird begrüßt. 2) Streichung der starren Löschfrist von zwei Jahren gem. § 11 Abs. 5 HinSchG-E. 3) Streichung der zwingende Zustimmung des Hinweisgebers in Textform bei Weitergabe von Informationen, die auf seine Identität schließen lassen können, im Hinblick auf Personen, die an Folgemaßnahmen beteiligt werden, 4) Strengere Limitierung bei der Offenlegung von Verdachtsmomenten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Das HinSchG trat am 2.7.2023 in Kraft. Aus der Praxis zeigt sich, dass es Anpassungsbedarf beim Identitätsschutz und bei der Umsetzung im Konzern gibt. Zudem sind in Bezug auf die öffentliche Verwaltung Verfahrens- und Ermittlungsprinzipien unter Berücksichtigung der Rechte der Betroffenen und Beteiligten zu harmonisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist der Identitätsschutz..., ...insoweit einschlägigen § 9 HinSchG ist angezeigt, um die..., ...Unternehmen ist das deutsche HinSchG dahingehend zu ändern..., ... Verwaltung trifft das HinSchG auf bewährte Strukturen..., ... Zugleich ist weder im HinSchG noch in den gesetzlich..., ... Identitätsschutz § 8 HinSchG regelt das Vertraulichkeitsgebot..., ...gewahrt ist § 9 Abs. 2 HinSchG regelt die Zulässigkeit..., ...Entschei dung. § 9 Abs. 3 HinSchG regelt die Zulässigkeit..., ...Insbesondere die in § 9 Abs. 3 HinSchG enthaltenen Ausnahmen..., ...wird empfohlen, in § 9 HinSchG vorzusehen, dass die ..., ...Gesetzesbegründung des HinSchG zulässige Konzernlösung..., ...Konzernlösung nach dem HinSchG in einem von der Kommission..., ... im Gesetzestext des HinSchG explizit klarstellt und..., ...öffentlichen Verwaltung Das HinSchG hat mit seinem in Kraft..., ...Dienstherren – werden vom HinSchG in die Pflicht genommen..., ...Hinzukommend sieht das HinSchG keine Differenzierung..., ...Anonymisierungsgedanken des HinSchG entgegensteht. Dies ..., ...Stattdessen wird vom HinSchG die Ergreifung „interner..., ...zuständige Stelle, § 18 Nr. 4 HinSchG gestellt. Durch die (..., ...kann der Schutzzweck des HinSchG nicht stets gewahrt bleiben...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden -
BT-Drs. 20/5992
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) muss bürokratiearm ausgestaltet..., ...bisherige Gesetzentwurf des HinSchG sah vor, dass Betriebe..., ...Bei Verstößen gegen das HinSchG sollen den betroffenen...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency fordert, die Transparenz bei Umweltstraftaten durch einen öffentlichen Zugang zu Gerichtsurteilen sowie die öffentliche Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu verbessern. Durch spezialisierte Koordinierungsstellen (z.B. Vernetzungsstelle und Schwerpunktstaatsanwaltschaft) müssen die Kooperation und Vernetzung der Strafverfolgungsbehörden vertieft und die Effizienz der Kriminalitätsbekämpfung erhöht werden. Die Ressourcen von Polizei und Justiz müssen aufgestockt werden. Es braucht ein Vermögenseinziehungsgesetz, wobei hierfür Nachbesserungen am Referentenentwurf des Vermögensverschleierungsgesetzes nötig sind, um eine tatsächliche Beweislastumkehr einzuführen. Zudem sollten Hinweismöglichkeiten und der Schutz von Whistleblowern im Umweltbereich verstärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeldet werden (siehe § 2 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG) – so auch Umweltstraftaten..., ...Richtlinie 2024/1203. Das HinSchG ist allerdings stark ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
- Beschreibung: Es muss evaluiert werden, wie oft neue Meldekanäle tatsächlich genutzt wurden. Ohne positive Evaluierung sollte das Gesetz abgeändert werden oder auslaufen oder zumindest die Schwelle hochgesetzt werden, ab der das Gesetz greift, z.B. auf 500 Mitarbeiter. Alle neuen Regulierungen und Gesetze, die für Freiberufler erhöhten Aufwand bedeuten, sollten grundsätzlich nur befristet eingeführt werden. Wenn sie nicht positiv evaluiert werden, also eine positive Wirkung bei geringen Erfüllungsaufwand und unerwünschten Nebenwirkungen entfalten, dann sollte das Gesetz automatisch auslaufen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Whistleblower-Netzwerk am 03.07.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme ist die Nachbesserung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937. Konkret soll der sachliche Anwendungsbereich über reine Rechtsverstöße hinaus auf sonstiges erhebliches Fehlverhalten ausgeweitet, der Ausschluss ganzer Bereiche wie der nationalen Sicherheit überprüft sowie der Schutz bei Meldungen an die Öffentlichkeit gestärkt werden. Zudem wird angestrebt, die Schutzlücken bei der Meldung von behördlichen Verschlusssachen zu schließen und die Rolle von Whistleblowern für Medienfreiheit und demokratische Kontrolle gesetzlich angemessen zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 23.03.2026
- Beschreibung: Am 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Die europäische KI-Regulierung soll einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-Produkte und -Systeme schaffen, Innovationen fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherstellen. Der vorliegende Referentenentwurf regelt die nationale Durchführung. Ziel der Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung ist eine effiziente, effektive nationale Durchführung und KI-Aufsichtsstruktur im Sinne des Schutzniveaus und Rechts- und Planungssicherheit für die unabhängige Drittprüfung/Benannten Stellen, etwa mit Blick auf Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien und -prozesse.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Am 1. August 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in Kraft getreten. Die europäische KI-Regulierung soll einen einheitlichen Binnenmarkt für KI-Produkte und -Systeme schaffen, Innovationen fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherstellen. Der vorliegende Referentenentwurf regelt die nationale Durchführung. Ziel der Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung ist eine effiziente, effektive nationale Durchführung und KI-Aufsichtsstruktur im Sinne des Schutzniveaus und Rechts- und Planungssicherheit für die unabhängige Drittprüfung/Benannten Stellen, etwa mit Blick auf Akkreditierungs- und Notifizierungskriterien und -prozesse.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine mittelstandsfreundliche Vereinfachung des AI-Acts im Rahmen des Digitalen Omnibus-Vorschlags der Europäischen Kommission ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
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BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):