Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (148)
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Regulierung der elektronischen Übermittlung geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen über eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen: Festlegung des technischen Übermittlungsformates und der inhaltlichen Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...der in § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG normierten Ermächtigungsgrundlage..., ...sich aus § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG. Bereits im Rahmen des ..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG eingegangen wird, weil ..., ...Regelung des § 10 Abs. 6a GwG macht zudem deutlich, dass..., ...im Sinne von § 10 Abs. 6a GwG auch keinerlei Einholung..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Eine Rechtsverordnung..., ...im Sinne von § 43 Abs. 1 GwG stehen. Mit Bezugnahme..., ...nach § 43 Abs. 1 oder § 44 GwG elektronisch zu erfolgen..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG anbieten. Selbst wenn das..., ...43 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 GwG ergeben, Der Wortlaut ..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG erbracht werden, sofern..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG und der Bedingung gemacht..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG die jeweiligen Angaben ..., ...Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe e) GwG. Über den Namen hinaus ..., ...Abs. 1 GwG, wenn die betreffende natürliche..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 14 und 16 GwG in Ermangelung von Daten..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG als auslösendes Ereignis..., ... im Sinne von § 1 Abs. 5 GwG bezweckt werden soll. Es..., ... nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GwG angebotenen generellen ...
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- Angegeben von: Nect GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen des GwG ist eine sogenannte Referenztransaktion notwendig, um mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) ein Bankkonto zu eröffnen. Diese Regelung geht über bestehendes Europarecht hinaus und sollte deshalb im Sinne der Nutzerfreundlichkeit abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...als Verpflichtete nach § 2 GwG“ (BRAK-Stellungnahme Nr..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene..., ...als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich..., ...einer solchen Änderung des GwG sinnvollerweise schon jetzt..., ...dass diese Rechtslage das GwG zudem an schon bisher geltendes..., ...arbeiten. Da gemäß § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...ihren Sitz hat, § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...Verpflichtetenbegriff nach GwG Nach den derzeitigen Bestimmungen des GwG sind Rechtsanwälte Verpflichtete nach dem GwG, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG vorliegen. Die Rechtsanwaltskammern..., ...2020 mit § 10 Abs. 1 Nr. 8a GwG eine Ausnahmeregelung ins GwG eingefügt wurde für Syndikusrechtsanwälte, die bei gemäß § 2 GwG verpflichteten Unternehmen..., ...als Verpflichtete nach dem GwG angesehen. b) Verpflichtetenbegriff..., ...Geldwäscherichtlinie in § 3 Abs. 2 GwG übertragen als „[b]ei juristischen..., ... geforderte Änderung des GwG würde vielmehr die gesetzliche..., ...vorgeschlagenen Änderungen des GwG (S. 5 der Stellungnahme..., ...werden: § 2 Abs. 2 Satz 3 GwG-neu „Soweit Rechtsanwälte..., ...Verpflichteter.“ § 10 Abs 8a GwG müsste gestrichen werden...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Verbändebeteiligung GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldeverordnung unter dem GwG mehrfach auf Geldwäschetagungen..., ...vorliegende Entwurf für eine GwG-Meldeverordnung vor¬gestellt..., ...möglicherweise erlassenen GwG-Meldeverordnung erforderlich..., ...verwundert zudem, dass die GwG-Meldeverordnung zwar auf..., ...hatte das BMF mit Bezug zum GwG verlautbart, im Vorfeld..., ...insbesondere Anpassungen im GwG, Abstand zu nehmen. Die vorliegende GwG-Meldeverordnung würde allerdings..., ...darum, die Einführung der GwG-Melde-verordnung zu überdenken...
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
- Beschreibung: Zwar gehören Rechtsdienstleister nicht zu den Verpflichteten nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich in der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung zahlreicher Mitglieder des Vereins folgt bei Kataloggeschäften allerdings aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich..., ...2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG. Verpflichtete haben ..., ...Videoidentifizierung für die Prüfung nach GWG zur Verfügung steht. III..., ...ersichtlich, ist nach § 50 GwG immer nur eine Aufsichtsbehörde..., ...Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG immer nur sein, dass ..., ...Anwendungshinweisen nach § 51 Absatz 8 GwG ausschließt. 5 Frankfurt...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der geplanten GwG-Meldeverordnung ein, in der einheitliche Mindeststandards für die Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU festgelegt werden sollen. So sollen unnötige Doppelaufwände für die Verpflichteten vermieden, unverhältnismäßige Risiken ausgeschlossen und die Meldepflichten nach §§ 43 Abs. 1 , 44 GwG klar und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...konsultierten Entwurf einer GwG-Meldeverordnung Die..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Pflichten für die nach dem GwG Verpflichteten aus unserer..., ...Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1, 44 GwG an die Financial Intelligence..., ...konsultierte Verordnungsentwurf der GwG-Meldeverordnung sollte ..., ...Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG - trotz einer erfolgten..., ... nach § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 28.11.2025
- Beschreibung: Begrüßung Abschaffung Mio.-Meldewesen (§ 14 KWG); Geringe Risikorelevanz von Leasing für GWG, Schaffung von institutionalisierten Austauschformaten mit Aufsicht w/ Abschaffung BaFin-Fachbeirat
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach dem neuen § 52 Abs. 7 GWG zur Erfüllung der Informationspflichten...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Als Bitkom unterstützen wir das Ziel, die Geldwäschebekämpfung durch strukturierte Verdachtsmeldungen zu stärken. Wir begrüßen die Bestrebungen des Bundesfinanzministeriums, mit der GwG-Meldeverordnung die Datenübermittlung nach §§ 43 Abs. 1 und 44 GwG zu vereinheitlichen und die Qualität der Meldungen zu verbessern. Die verbindliche Festlegung von Mindestangaben nach Meldungstatbeständen ist ein wichtiger Schritt, um Relevanz und Verwertbarkeit zu erhöhen. Entscheidend ist eine praxisnahe Ausgestaltung ohne zusätzliche Bürokratielasten, um eine effektive, effiziente und rechtssichere Anwendung sicherzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...GwG-Meldeverordnung...