Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (59)
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
- Beschreibung: In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzentwurf. Die geplanten Vorschriften sind überwiegend sinnvoll und in der Praxis umsetzbar, insbesondere wenn die konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschläge im Detail noch berücksichtigt werden können. Den Familiengerichten wird jedoch ein erheblicher Mehraufwand durch die intensivere Ermittlungspflicht in Fällen von Partnerschaftsgewalt entstehen, die ohne Anpassung der Personalbedarfsbemessung oder die Einführung von Ermittlungsgehilfen nicht ausreichend erfüllt werden kann. Die gesonderten Anhörungstermine, eine gesonderte Bewilligung der Dolmetscherkosten, die Anordnung von Gesprächen des Verfahrensbeistands mit dem Kind und ggf. eine entsprechende Durchsetzung mit anfechtbaren Zwangsmittelbeschlüssen sind weitere zusätzliche Aufgaben. ...
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 13.08.2024
- Beschreibung: Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
- Beschreibung: Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Aktiv vom 02.10.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder BVEB e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Vergütungshöhe für Verfahrensbeistände gemäß § 158 FamFG ("Vergütungspauschale")
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Frauenhäuser in privater Trägerschaft sehen sich seit Längerem mit der Problematik konfrontiert, dass Ehemänner durch die Gerichte die Aufenthaltsregion ihrer Frauen erfahren, wenn diese wegen Ehrgewalt von zuhause flohen. Als Lösung schlagen wir daher die Schaffung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz der Frauen vor, damit ihre Ehemänner durch gerichtliche Schreiben keine Rückschlüsse zur Region ihres Verbleibs ziehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 23.09.2025
- Beschreibung: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zum einen durch die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, mit der die geschädigte Person unmittelbar gewarnt werden kann, wenn das Abstandsgebot missachtet wird, und zum anderen durch die Verpflichtung eines Täters zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):