Regelungsvorhaben
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28 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (28)
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 19.01.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend modernisieren, indem neue, kostengünstige und renditestärkere Versorgungsprodukte wie zertifizierte Altersvorsorgedepots zugelassen werden und die Förderung einfacher und transparenter gestaltet wird. Die Bundesregierung möchte damit bereitere Teile der Bevölkerung zur privaten Vorsorge motivieren, den Lebensstandard im Alter besser zu sichern und die Attraktivität der ergänzenden Altersvorsorge zu steigern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zielt auf eine grundlegende Neugestaltung der Förderstruktur ab. Kernpunkte sind die Einführung eines zentralen „Altersvorsorgedepots“ als neues Standardprodukt, die Umstellung auf eine beitragsproportionale Förderung, der Wegfall bisheriger Garantievorgaben sowie Vereinfachungen bei Fördermechanismen und Verwaltung. Darüber hinaus sollen die Förderstruktur vereinfacht, die Übertragbarkeit bestehender Vorsorgeansprüche verbessert und die Produktgestaltung vereinheitlicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Leistungsfähige Kapitalmärkte sind ein zentraler Faktor für die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit. Durch eine zielgerichtete Ausgestaltung des aktuellen EU-Gesetzgebungsverfahrens kann das Verbriefungsrahmenwerk wettbewerbsfähiger gestaltet werden, um mehr Kapital zu mobilisieren und Bankbilanzen zu entlasten. Zusätzlich würde eine kapitalgedeckte Rente über alle Säulen hinweg privates Kapital für Investitionen freisetzen – dazu gehören zunächst u.a. die pAV, die bAV und die Frühstartrente. Ein weiterer Bestandteil ist die Verbesserung des Kapitalmarktzugangs in Deutschland und der EU zur Förderung von IPOs und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-Ups. Dabei sollten IPO-Regularien entschlackt und Bürokratie für Start-Ups verringert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes
Aktiv vom 29.12.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Das Betriebsrentenrecht und das Aufsichtsrecht der bAV setzen ausreichend qualitative Standards. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte zusätzlich klargestellt werden, dass damit auch viele der anderen Vorschriften des Reformpaketes nicht einschlägig sind wie etwa die „Wechseloptionen“. Eine solche können „Kapitalsammelstellen“ wie das Altersvorsorgedepot umsetzen. Bei Angeboten, die z.B. die Langlebigkeit absichern, funktioniert dies nicht ohne weiteres. Einem individuellen Anbieter- und Produktwechsel steht das Dreiecksverhältnis (Arbeitgeber - Altersversorgungseinrichtung - Arbeitnehmer) in der bAV entgegen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik, die auch für bestehende bAV-Riesterverträge genutzt werden können soll. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass auch in der betrieblichen Altersversorgung Zusagen mit einer 100%- und 80%-Garantie ebenso förderfähig sind wie die reine Beitragszusage. Auch an anderen Stellen würden wir uns mehr Rechtsklarheit wünschen. Unnötige weitere Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung sollte vermieden werden. Positiv ist daher, dass im Bereich der bAV auch weiterhin keine Zertifizierung notwendig ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 19.12.2025
- Beschreibung: Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf lehnt sich stark an den Gesetzentwurf zum „pAV-Reformgesetz“ an, das in der 20.Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte. Der BSW setzt sich dafür ein, dass bei der Zulassung von einzelnen Anlageklassen für ein Altersvorsorgedepot auch Bankschuldverschreibungen einschließlich strukturierten Wertpapieren mit einer hundertprozentigen Kapitalgarantie und einer maximalen Risikoklasse („standard risk indicator – SRI“) von 2 nach oder analog zu der Risikoklassensystematik unter der PRIIPs-Verordnung einbezogen werden. Insbesondere in der Phase vor dem Renteneintritt können solche strukturierten Wertpapiere bei einer attraktiven Rendite zum Erhalt des „angesparten“ Altersvorsorgevermögens beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):