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41 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BioAbfV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (41)

    • Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 30.06.2026
    • Beschreibung: Im Zuge der geplanten Änderung der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) setzt sich der VHE dafür ein, die bewährten nationalen Regelungen zur hygienisierenden Behandlung von Küchen- und Speiseabfällen in Kompostierungs- und Biogasanlagen rechtssicher fortzuführen. Insbesondere soll der Verweis auf die Bioabfallverordnung (BioAbfV) erhalten bleiben, da sich deren Vorgaben seit Jahrzehnten als hygienisch bewährt und vollzugstauglich erwiesen haben. Zudem sollen praxisgerechte Klarstellungen zu geschlossenen Kompostierungssystemen, Reinigung und Desinfektion, Dokumentationspflichten sowie Hygieneindikatoren geprüft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. am 27.05.2024
    • Beschreibung: Zertifiziert industriell kompostierbare Bioabfall-Sammelbeutel sollen weiterhin über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie tragen nachweislich dazu bei, mehr Bioabfall zu sammeln und Verunreinigungen mit herkömmlichen Kunststofftüten zu reduzieren. Ein bundeseinheitliches Design zur Erkennung (Anhang 5, BioAbfV) ist dabei neben einer Zusatz-Zertifizierung über den Abbau innerhalb von 6 Wochen verpflichtend. Die zukünftig verpflichtend industriell kompostierbaren Verpackungsanwendungen gemäß PPWR, Artikel 9, sollen zusammen mit Lebensmittelabfällen über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Wir empfehlen, dass auch Obst- und Gemüsebeutel verpflichtend industriell kompostierbar sein müssen, um die Verunreinigung des Bioabfalls mit konventionellen Kunststoffen zu minimieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...... 8 RECHTSLAGE NACH BIOABFV........................., ...NOTWENDIGE ÄNDERUNGEN IN DER BIOABFV ........................, .................33 III. BIOABFV ........................, ...Bioabfall im Sinne der BioAbfV ........................, .... 1, Abs. 2 und Abs. 3 BioAbfV) ......................., .................47 III. BIOABFV ........................, ...Einfügung in § 3 Nr. 1 BioAbfV (Begriffsbestimmungen..., ... 2a Abs. 4 und Abs. 4a BioAbfV (Anforderungen an die..., ...Darüber hinaus muss die BioAbfV um Regelungen ergänzt..., ... auch die BioAbfV in ihrer gegenwärtigen..., ...2a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 BioAbfV dazu führen, dass der..., ...3 Nr. 1 BioAbfV (Begriffsbestimmungen..., ...Bioabfall im Sinne der BioAbfV Die BioAbfV regelt die..., ... § 2 Nr. 1 Hs. 1 BioAbfV Abfälle tierischer oder..., ... 1 Nr. 1 in Spalte 1 BioAbfV genannten, in Spalte ..., ...deswegen nach BioAbfV unproblematisch gemeinsam..., ... Anhang 1 Nr. 1 BioAbfV mit den Tabellenzeilen..., .... § 2a Abs. 2 BioAbfV richtet sich an die Akteure..., ... § 4 Abs. 4 BioAbfV benennt als Fremdstoffe..., ...zusammenwirken.“ III. BioAbfV Die BioAbfV sollte wie...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes..., ...dieses Mahdgut jedoch laut BioAbfV verboten. Jegliches Mahdgut..., ...Vorschläge erarbeitet, wie die BioAbfV angepasst werden könnte...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Beschreibung: Getränkezubereitungshilfen (auch zellulosebasierte wie insbesondere Tee- und Kaffeebeutel und - pads) sind ab dem 12.08.2026 als Verpackungen anzusehen. Das VerpackDG-E muss daher um Regelungen ergänzt werden, dass zellulosebasierte Getränkezubereitungshilfen weiterhin der gemeinsamen Sammlung mit anderen Bioabfällen zugeführt werden müssen. Schließlich ist im VerpackDG-E eine Regelung zu ergänzen, wonach die Systeme den öffentlichrechtlichenEntsorgungsträgern diejenigen Kosten zu erstatten haben,
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...... 8 RECHTSLAGE NACH BIOABFV........................., ...NOTWENDIGE ÄNDERUNGEN IN DER BIOABFV ........................, .................33 III. BIOABFV ........................, ...Bioabfall im Sinne der BioAbfV ........................, .... 1, Abs. 2 und Abs. 3 BioAbfV) ......................., .................47 III. BIOABFV ........................, ...Einfügung in § 3 Nr. 1 BioAbfV (Begriffsbestimmungen..., ... 2a Abs. 4 und Abs. 4a BioAbfV (Anforderungen an die..., ...Darüber hinaus muss die BioAbfV um Regelungen ergänzt..., ... auch die BioAbfV in ihrer gegenwärtigen..., ...2a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 BioAbfV dazu führen, dass der..., ...3 Nr. 1 BioAbfV (Begriffsbestimmungen..., ...Bioabfall im Sinne der BioAbfV Die BioAbfV regelt die..., ... § 2 Nr. 1 Hs. 1 BioAbfV Abfälle tierischer oder..., ... 1 Nr. 1 in Spalte 1 BioAbfV genannten, in Spalte ..., ...deswegen nach BioAbfV unproblematisch gemeinsam..., ... Anhang 1 Nr. 1 BioAbfV mit den Tabellenzeilen..., .... § 2a Abs. 2 BioAbfV richtet sich an die Akteure..., ... § 4 Abs. 4 BioAbfV benennt als Fremdstoffe..., ...zusammenwirken.“ III. BioAbfV Die BioAbfV sollte wie...
    • Angegeben von: Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. am 16.07.2025
    • Beschreibung: Artikel 9 der PPWR gibt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über die zukünftig europaweit verpflichtend kompostierbaren Anwendungen wie Obst- und Gemüseaufkleber, Teebeutel und Kaffeepads hinaus weitere Verpackungsanwendungen national verpflichtend kompostierbar zu machen, darunter sehr leichte Kunststofftragetaschen. Wir fordern in diesem Zusammenhang Obst- und Gemüsebeutel im Sinne der Kaskadennutzung entsprechend im nationalen Recht mit aufzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Bioabfall-Verordnung (BioAbfV) anerkannt ist. ..., ...Bioabfallsammelbeutel lt. BioAbfV, insb. Kennzeichnung ..., ...bereits im Rahmen der (lt. BioAbfV, Anhang 1 Nummer 2, sowie..., ...und Kennzeichnung (gem. BioAbfV, Anhang 5) der zulässigen..., ... Bioabfall-Verordnung (BioAbfV) anerkannt ist. Da ..., ..., müssten sie nur gem. BioAbfV, Anhang V bedruckt werden..., ...bereits im Rahmen der (lt. BioAbfV, Anhang 1 Nummer 2, sowie..., ...der Kennzeich-nung gem. BioAbfV, Anhang 5 der Beutel ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...haben weder das KrWG, die BioAbfV oder die GewAbfV einen...
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzung und Dokumentation der getrennten Erfassung von Gewerbeabfällen und Bau- und Abbruchabfällen. Gewebliche Bioabfälle müssen beim Erzeuger verpflichtend nach verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen erfasst und gesammelt werden. Es können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen Ausnahmen erfolgen. Die getrennte Sammlung dient als Vorbereitung einer vorrangigen Wiederverwendung oder Recycling. Hierzu sind mögliche Sammelhilfen zu konkretisieren. Plastiktüten als Sammelhilfe für gewerbliche Bioabfälle gilt es zu verbieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ebenso ein Instrument..., ...eingeschränkt wird. In der BioAbfV ist klar definiert, welche..., ...der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ebenso ein Instrument..., ...eingeschränkt wird. In der BioAbfV ist klar definiert, wel...
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