Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606260144
(PDF - 53 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Zuordnung von zellulosebasierten Getränkezubereitungshilfen zur Bioabfallsammlung
Getränkezubereitungshilfen (auch zellulosebasierte wie insbesondere Tee- und Kaffeebeutel und - pads) sind ab dem 12.08.2026 als Verpackungen anzusehen. Das VerpackDG-E muss daher um Regelungen ergänzt werden, dass zellulosebasierte Getränkezubereitungshilfen weiterhin der gemeinsamen Sammlung mit anderen Bioabfällen zugeführt werden müssen. Schließlich ist im VerpackDG-E eine Regelung zu ergänzen, wonach die Systeme den öffentlichrechtlichenEntsorgungsträgern diejenigen Kosten zu erstatten haben,
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
28.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit