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170 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AGG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (170)

    • Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
  • Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vollständige Streichung von § 9 AGG“ § 9 AGG, der für Kirchen..., ...wei-ter der Regelung des § 9 AGG. Diese sieht in Umsetzung..., ...Religionsgemeinschaften eine über § 8 AGG hinausge-hende Möglichkeit..., ...AZR 501/14, Rn 122). § 8 AGG enthält demgegenüber lediglich..., ...bereichsspezifi-sche Ausnahme des § 9 AGG zu streichen, wie dies..., ...allgemeine Ausnahme des § 8 AGG zu verwei-sen. Weiterhin..., ...dar, inwiefern § 9 Abs. 2 AGG über § 241 Abs. 2 BGB ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf das BGG gemäß § 7a..., ...neben dem SGB IX und dem AGG auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...Behandlungen wie wir sie aus dem AGG kennen sowie die Beweislastumkehr...
  • Koalitionsvertrag bewerten

    Aktiv vom 30.06.2025 bis 24.06.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu verbessern und zu stärken..., ...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu stärken. Alleinerziehende..., ...Wohnungs-suche. Dagegen bietet das AGG derzeit praktisch aber ..., ...Der VAMV fordert daher § 1 AGG um die Merkmale Familienstand..., ... der Geltungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen..., ...Fristen, um Ansprüche nach dem AGG geltend zu machen, niedri-gere...
    • Angegeben von: Deutscher Kinderkrebsverband e.V. am 19.01.2026
    • Beschreibung: Die Diskriminierung von Überlebenden einer Krebserkrankung im Kindes- und Jugendalter beim Abschluss von Versicherungen und Krediten sowie bei Adoptionen und Verbeamtungen muss beendet werden. Wir fordern daher die Umsetzung eines umfänglichen Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende nach fünf Jahren Heilungsbewährung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...Gleichbehandlungsgesetz wieder (§ 8 Abs. 1 AGG). Allerdings gibt es Ausnahmen..., ...korrekt zu erfüllen. Das AGG behandelt in § 2 auch den..., ...zusätzlich. Jedoch gibt es im AGG auch hierfür Ausnahmen ..., ...Ungleichbehandlung (§§8-10 AGG), welche auch die Un-gleichbehandlung..., ...… eine Präzisierung des AGG in Bezug auf eine Offenlegungspflicht...
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechtslage Bereits § 15 AGG sieht bei einer Benachteiligung..., ...einer Verschärfung des § 15 AGG zu rechnen ist. Ergänzend..., ...bestehenden Regelungen des § 15 AGG erweitert oder strenger..., ...Seite 18 Bereits nach § 15 AGG stehen betroffenen Arbeitnehmerinnen..., ...das bestehende System des AGG bereits sichergestellt...., ...Entgeltdiskriminierungen nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz..., ...von Südwesttextil Die im AGG verankerte Vermutungsregelung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und damit geregelt..., ...Benachteiligung bereits nach § 19 AGG verboten. Es muss daher..., ...klargestellt werden, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Bei ..., ...Belästigung nach § 3 Abs. 3 und 4 AGG ist eine Benachteiligung..., ...Kontexten gilt als den im AGG genannten Bereichen Arbeitsplatz..., ...Regelung entspricht § 3 Abs. 2 AGG und stellt darüberhinausgehend..., ...nach dem BGG oder nach dem AGG geltend machen wollen. ..., ... denn Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei..., ... oder die Regelungen des AGG unberührt. 2.3.7. Zu §..., ...identischen Regelung in § 5 AGG. Sie erlaubt ausdrücklich..., ...entspricht § 20 Absatz 2 Satz 3 AGG. Danach kann im Versicherungsvertragsrecht..., ...analoge Regelung auch im AGG gestrichen werden. 2.3.10..., ...Beweislasterleichterung im AGG nachgebildet. Der VdK begrüßt...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
    • Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss um den Schutz vor..., ...und Entschädigung in § 21 AGG müssen auch hierfür gelten..., ...Gleichbe-handlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch ..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betrachten. Im Ergebnis..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Außerdem...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Herausforderungen..., ...Derzeit ermöglicht etwa das AGG nur den direkt Betroffenen..., ...Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) muss verantwortungsvoll..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) braucht eine Novellierung...
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