Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (856)
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- Angegeben von: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG am 13.03.2024
- Beschreibung: Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer echten Kindergrundsicherung ein. Damit sollen Kinder und Familien im monetären Bereich künftig besser staatlich entlastet bzw. unterstützt werden. Kernforderungen des Bündnisses sind: 1. Eine systematische Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums 2. Eine Zusammenlegung möglichst vieler familienbezogener monetärer Leistungen 3. Eine Automatisierung der Leistungsgewährung 4. Ein Aufgehen der Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung Das eigene Bündniskonzept mit allen Detailforderungen kann nachgelesen werden unter www.kinderarmut-hat-folgen.de
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
- Beschreibung: Zur gesetzeskonformen Auslegung des Betriebsstättenbegriffs durch das Bundesministerium der Finanzen wird auf die umfangreiche Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen auf OECD-Ebene verwiesen, die in dem neuen Anwendungsschreiben Berücksichtigung finden sollten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitgebers“ im Sinne des § 38 EStG aufzunehmen. Dabei sollten...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Bei der Bestimmung von Betriebsstätten bei Bauausführungen/Montagen sollten bestehende Rechtsunsicherheiten abgebaut und Regelungen praxistauglicher ausgestaltet werden. Dazu sollten diese um bauhandwerkstypische Beispiele ergänzt werden. Anpassungsbedarf besteht bspw. bei der Einordnung von Überwachungstätigkeiten zur Bestimmung der 6-Monatsfrist gem. § 12 Satz 2 Nr. 8 AO. Bei der Bestimmung der 12-Monats-Frist gem. Art. 5 Abs. 3 OECD-MA sollte klargestellt werden, dass bei typischen Bau-/Montageprojekten von weniger als 12‑Monaten eine Prüfung nach Art. 5 Abs. 1 OECD‑MA nicht dazu dient, die Bau-/Montagetätigkeit regelmäßig in eine „feste Geschäftseinrichtungsbetriebsstätte“ umzudeuten, wenn die Einrichtung lediglich projektbegleitend und funktional unselbständig ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitgebers“ im Sinne des § 38 EStG aufzunehmen. Dabei sollten...
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Im Auftrag des Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) haben wir einen Kommentar zum Referentenentwurf mit-erstellt und eingereicht. Dieser setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Kindergrundsicherung einführen
Aktiv vom 18.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Referentenentwurf eines 2. Jahressteuergesetzes 2024, 2. Jahressteuergesetz 2024 JStG 2024 II
Aktiv vom 23.07.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
- Beschreibung: Zwar unterstützt das IDW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Schädigung des Staates im Rahmen von Steuergestaltungen zu verhindern. Gleichwohl hält das IDW die Maßnahme der Erweiterung der Mitteilungspflicht auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen für nicht zielführend. Die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen steht nach Ansicht des IDW dem politisch geäußerten Willen zum Bürokratieabbau und der Verbesserung der Standortbedingungen entgegen. Das IDW regt daher an, die Einführung der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen zu überdenken. Sollte diese dennoch aus politischen Gründen gewünscht sein, sollten die Regelungen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 16.12.2024
- Beschreibung: Durch das sog. "Herrenberg-Urteil" des BSG (B 12 R 3/20 R) werden nach Ansicht der Sozialversicherungsträger die Rahmenbedingungen für Lehrbeauftrage an Hochschulen grundlegend geändert. Sollten diese Änderungen Bestand haben, hätte dies gravierende Änderungen im Verhältnis zweier Vertragspartner (Lehrbeauftragter und Hochschule) zur Folge. Das Ziel ist, dass für bereits nachweisbar anderweitig sozial abgesicherte Lehrbeauftragte keine weitere Prüfung durch die Sozialversicherungsträger in diesem Auftragsverhältnis durchgeführt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeit, § 18 Abs. 2 Nr. 1 EStG) bei dem zuständigen Finanzamt...