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243 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (243)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG - und dem Schema des Bundesrechnungshofes..., ...Absatz 5 und Anlage 5 zum UStG in der Fassung des Referenten-entwurfs..., ...Willen, denn § 24 Absatz 5 UStG in der bisherigen Fassung..., ...er-setzt. 2. Änderung des UStG - Kleinunternehmerregelung..., ...anzupassen. 3. Änderung des UStG – IST-Besteuerung und Folgeänderung in § 24 UStG Der Gesetzgeber hat ..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. 6 Das Ziel..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u. a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
    • Angegeben von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
    • Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eines neuen § 21 Abs. 3b UStG, der die Direktverrechnung..., ...Erweiterung von § 16 Abs. 7 UStG um Verweis auf § 21 Abs. 3b UStG • Änderungen der EUSt-Befreiungsverordnung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG insbesondere dann vor, ..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sein, wenn der..., ...Regel kein Fall des § 14c UStG vorliegt. Zudem ist fraglich..., ...inwieweit ein Fall von § 14c UStG vorliegen soll, wenn der..., ...sie alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben ..., ...um einen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfreien und ..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu keine Verpflichtung..., ... des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UstG lediglich allgemeine Aussagen..., ...dass in § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht geregelt ist, dass...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nr. 6a, 15 Abs. 1 Satz 1 UStG –Folgeänderung i.Z.m. der..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Aus..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG trägt diesem Gedanken Rechnung...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schwellenwerte des § 19 UStG: 25.000 € für das vorangegangene..., ...Schwellenwerte i.S.d. § 19a UStG überschritten würden, ist..., ... Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG; Abschn. 12.9 UStAE). Dementsprechend..., ...Entsprechend der Idee des § 23a UStG könnte davon eine gedachte...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 1 Satz 1 Num- mer 1 UStG) Gemäß dem vorliegenden..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG die Sätze 2 und 3 durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG führt in der Unterneh- ..., ... Entgelten (siehe § 20 UStG) berechnet) nur dann eintreten..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E kenntlich gemacht hat..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E) bei der Erweiterung...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Mit Einführung der elektronischen Rechnung werden Umsetzungsfragen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass geklärt, der der Verwaltung als Umsetzungsrichtlinie dient. Zur Sicherstellung der Praxistauglichkeit erfolgen in der Regel Verbändeanhörungen; der BDI hat sich im Rahmen der 8er-Runde daran beteiligt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechnungsberichtigung (§ 17 UStG) festgehalten werden. ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen: ..., ...teilweise nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreien Umsätzen)...., ...verzichtet wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Petitum: Der letzte..., ...Steuerfreiheit (§ 9 Abs. 1 UStG) über eine umsatzsteuerpflichtige..., ...Rechnungspflichtangaben i. S. d. §§ 14, 14a UStG betreffen. Denn nur diese..., ...entsprechend § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Annahme einer –..., ...nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG geforderten Angaben insgesamt..., ...Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG, beispielsweise aufgrund..., ...Bemessungsgrundlage gemäß § 17 UStG vorliegt und wann stattdessen..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG sind alle im Voraus vereinbarten...
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