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346 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (346)

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.09.2026
    • Beschreibung: Der BDEW fordert praxisgerechte Anpassungen und Klarstellungen zur obligatorischen E-Rechnung. Abschlagspläne der Energie- und Wasserwirtschaft sollen rechtssicher in E-Rechnungen abgebildet und die Erleichterungen für Dauerschuldverhältnisse entsprechend angewendet werden können. Der BDEW setzt sich für die weitere Anerkennung des interoperablen EDI@Energy-INVOIC-Formats ein. Zudem fordert er eine Übergangsregelung für Gebühren- und Beitragsbescheide sowie eine Klarstellung, dass für die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgeblich ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG..........................., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG bei Rechnungsstellung ..., ...Voraussetzungen des § 14 UStG eine Rech nung dar, in..., ... Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG, die grundsätzlich zum ..., ...nach § 15 Abs. 1 Satz 3 UStG berechtigen. Aufgrund technischer..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG erfüllt ist. Petitum:..., ...Rechnungspflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG in den Folge zeiträumen..., ...und die nach §§ 14, 14a UStG erforderlichen Angaben ..., ...sonstiger nach §§ 14, 14a UStG erforderlicher Angaben..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG weiterverwendet werden..., ...Energy-INVOIC Format die nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG richtig und vollständig..., ... Rechnung i. S. d. § 14 UStG. In Tz. 52 des BMF-Schreibens..., ...Abs. 2 und § 27 Abs. 38 UStG als sonstige Rechnung..., ... des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UstG Nach unserem Verständnis..., ...des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG der Zeitpunkt der Ausführung...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
    • Beschreibung: Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahres-steuergesetz..., ...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 01.01.2025 Stellung..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Nachdem zwischenzeitlich..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze geschaffen..., ...geändert (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Entsprechend dieser Neuregelung..., ...Optionsmöglichkeiten des § 9 UStG, die jedoch einer entsprechenden..., ...MwStSystRL noch aus § 4 Nr. 21 UStG lässt sich ableiten, dass..., ...01.01.2025 (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) regen wir an, näher zu..., ...Online-Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG) dürften nun auch viele..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Umsätze für das..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG fallenden Bildungsleistungen...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
    • Beschreibung: Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Absatz 4 Satz 1 Nr. 6a UStG die Angabe „Versteuerung..., ...seine Umsätze nach § 20 UStG versteuert, steht dem ..., ...Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug gemäß..., .... 1 Satz 2 Buchstabe a) UStG bereits vor dem Zeitpunkt..., ...gesetzliche Änderung des § 15 UStG daher frühestens zum 1....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Umsatzsteuergesetzes (UStG) wird als Instrument der..., ...Anpassung des § 4 Nr. 11b UStG im Jahressteuergesetz 2026...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag 5. Umsatzsteuer..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten 7. Strom- und..., ...Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag Hintergrund..., ...den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelten Automatismus..., ...Reihengeschäften (§ 3 Abs. 6a UStG) nicht erkennbar, ob ..., ...über Bauträger nach § 13b UStG einrichten Hintergrund..., ...gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, wenn er selbst nachhaltig..., ...Anwendbarkeit des § 13b UStG – zu den Akten nehmen und...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (8):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechnungen, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E Da es sich bei den Buchungsbelegen..., ...Rechnungen i. S. d. § 14 UStG handelt, begrüßt der DStV..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E, regt jedoch in Übereinstimmung..., ...Euro, § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E Der Schwellenwert zur..., ...Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG soll von aktuell 7.500 ..., ...Schwellenwertes in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E mit Blick auf die Zeitersparnis..., ...Differenzbesteuerung, § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E Für Unternehmer, die..., ...Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG anwenden, wird der Umsatz..., ...übersteigt. § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG ermöglicht die Ermittlung..., ... in § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E auf 750 Euro positiv...., ...Bußgeldvorschriften, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E Die Bußgeldvorschriften..., ...werden, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E. Dies ist folgerichtig..., ...Bußgeldvorschrift, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E, an die verkürzte Aufbewahrungspflicht..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wäre auch die Bußgeldvorschrift..., ...Nummer 5 – § 27 Abs. 40 UStG-E In § 27 Abs. 40 UStG-E..., ...nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. auf alle Rechnungen..., ...Regelung in § 27 Abs. 40 UStG-E wird zugestimmt. Artikel..., ...Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind. Petitum...
    • Angegeben von: DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. am 08.07.2024
    • Beschreibung: Der DAH kritisiert die Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes in 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13. Dadurch, dass keine Übergangszeit, bzw. ein konkretes Datum des Inkrafttretens des neuen Steuersatzes im Entwurf aufgenommen wurde, ist dieser am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verpflichtend anzusetzen. Dies wird zu Unsicherheiten und einem hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führen, zumal zum 1.1.2025 die nächste Absenkung geplant ist und somit innerhalb kurzer Zeit mit hohem Aufwand buchhalterische Umstellungen in den Unternehmen vorgenommen werden müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13 des...
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bzgl. der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) wird angeregt, die Änderung erst zum 1.1.2027 vorzunehmen oder hilfsweise einen großzügigen Nichtbeanstandungszeitraum zu implementieren. Bei der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 EStG) wird für eine Anhebung der jährlichen Wertgrenze plädiert. Aus Sicht des VDA besteht bzgl. der Regelung zum elektronischen Datenaustausch mit Finanzbehörden (§ 87a AO) noch Klarstellungbedarf. Zudem wird um erneute Prüfung von § 3 Abs. 2a UmwStG-E gebeten, um unverhältnismäßige Folgewirkungen für die Steuerpflichtigen zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11522 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Beschreibung: Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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