Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (1.480)
-
- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Lilly Deutschland GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) erweist sich angesichts des medizinischen Fortschritts als zu starr und überreguliert. Die Planungssicherheit für klinische Forschung muss verbessert werden, indem die zwischen G-BA und Hersteller vereinbarten Anforderungen verbindlich in der Nutzenbewertung akzeptiert werden. Die Anerkennung von in der Versorgungsrealität relevanten Zielwerten und krankheitsspezifischen Parametern wie bspw. die Prävention von Folgeerkrankungen muss gewährleistet sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Snke Holding SE am 08.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens hinzuwirken, die eine sichere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung ermöglicht. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Einwilligungs- und Widerspruchsregelungen, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, datenschutzkonforme Registerstrukturen sowie Anforderungen an Interoperabilität, Standardisierung und Datensicherheit. Darüber hinaus werden Fragen der Register-Governance, der kontrollierten Datennutzung und der Anbindung an bestehende digitale Infrastrukturen im Gesundheitswesen adressiert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. am 04.12.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben zielt darauf ab, den Katalog der in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) verordnungsfähigen Leistungen um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu erweitern. Damit sollen Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwerwiegenden Erkrankungen gezielt ambulant betreut werden können. Die Regelung ermöglicht die Anerkennung palliativer Leistungen als ASV-Leistungen, einschließlich interdisziplinärer Zusammenarbeit, symptomorientierter Betreuung und koordinierter Versorgung im häuslichen Umfeld. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, die Integration spezialisierter Palliativangebote und die Stärkung der fachübergreifenden ambulanten Versorgung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Kurzfristig: Gesetzliche Anpassung des Sicherheitsniveaus (auf Wunsch des Patienten nach entsprechender Aufklärung). Das SGB V muss angepasst werden, um weitere gleichwertige Identifikationsverfahren zuzulassen. Ausbau der VideoIdent Option mit biometrischer Verifikation, Inklusion durch niedrigschwellige Verfahren fördern, Hausarztbasierte Identifikation als Alternative (nach Vorbild Dänemark) im Kontext möglicher künftiger Primärarztmodelle, Option zur Identifikation in Gesundheitsämtern oder bei Pflegekräften Mittelfristig: Digitale Identitätsplattform schaffen, Aufbau einer staatlich getragenen, interoperablen digitalen Identität, Integration bestehender Verfahren wie eID, ID-Wallet, Smart-eID, Föderierte Modelle unter Einbindung von Krankenkassen, Banken, öffentlicher Hand
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Um die Potenziale der ePA 3.0 vollumfänglich zu nutzen und gleichzeitig die digitale Souveränität der Patienten zu wahren, fordern wir: Spezifikationserweiterung durch die gematik: Definition neuer zulässiger Verarbeitungsdienste innerhalb der VAU, Zulassung von spezialisierten VAU-Implementierungen z. B. mit GPU-Unterstützung oder KI-Frameworks, Schaffung klarer regulatorischer Leitplanken für komplexe Analysen (Transparenz, Zustimmung, Ergebniszugang), Pilotprojekte zu KI-basierten Mehrwertdiensten in der ePA unter Realbedingungen (z. B. für Arzneimittelinteraktionen, Patientenpfade), Verstärkte Beteiligung von Patientenorganisationen und Fachgesellschaften bei der Gestaltung neuer Dienste.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: E-Rezept-Enthusiasten Verein zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: §360 Abs. 9 Satz 1 SGB V regelt den Versichertenanspruch auf einen barrierefreien Zugang zu seinen E-Rezept Daten über einen Papierausdruck. §31 Abs. 1 Satz 5 SGB V legt fest, dass Versicherte bei der Einlösung die Apotheke frei wählen dürfen. Beide Ansprüche der Versicherten werden eingeschränkt, wenn die elektronische Signatur nicht zeitnah nach dem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt. Im SGB V soll daher die zeitnahe Signatur durch den ausstellenden Verordner direkt im Anschluss an den Arzt-Patienten-Kontakt verpflichtend geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Brainlab SE am 14.11.2025
- Beschreibung: Das Ziel ist die Schaffung eines modernen und vertrauenswürdigen Registerökosystems im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung rechtlicher, technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen, die eine selbstbestimmte, sichere und transparente Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen. Dabei sind klare gesetzgeberische Zuständigkeiten, hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards, interoperable technische Grundlagen sowie nachvollziehbare Verfahren zur Datennutzung zentral. Insgesamt soll ein zukunftsfähiges, effizientes und patientenorientiertes Registerwesen etabliert werden, das Versorgung und Forschung gleichermaßen stärkt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Novo Nordisk Pharma GmbH am 12.11.2025
- Beschreibung: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat den Spielraum für Verhandlungslösungen im AMNOG stark eingeschränkt. Wir plädieren daher für die Abschaffung der Leitplanken-Regelung in §130b Abs. 3 SGB V und die Abschaffung des Kombinationsabschlags in §130e SGB V.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Novo Nordisk Pharma GmbH am 12.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Ausweitung der vertraulichen Erstattungsbeträge für bereits in den Markt eingeführte Wirkstoffe ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):