Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (138)
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- Angegeben von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
- Beschreibung: Zahntechnische Preise im GKV-System werden wesentlich durch sogenannte Bundesmittelpreise § 57 Abs. 2 SGB V bestimmt. Die Steigerungsrate ist über § 71 Abs. 1-3 SGB V gedeckelt. In der Konsequenz führt das nicht nur zu kaufmännisch immer defizitäreren Versorgungen im GKV-Bereich. Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass in den Verhandlungen auf Bundesebene über die Fortschreibung des Preisniveaus für Regelleistungen in der Zahnersatzversorgung branchenspezifische Inflations- und Kostenentwicklungen gleichwertig neben § 71 Abs. 1-3 SGB V berücksichtigt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Arzneimittel-Importeure e.V. am 04.03.2024
- Beschreibung: Unsere Branche generiert Einsparungen aufgrund europäischer Preisdifferenzen. Zusätzliche Abschläge können daher ausschließlich aus den verbleibenden Preisdifferenzen finanziert werden. Eine Dynamisierung des Herstellerrabattes mit einem jährlich neu festzulegenden nachgelagerten Ausgleich des Deltas zwischen Soll- und Ist-Ausgaben des Vorjahres führen zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Die geplante Möglichkeit (exklusive) Rabattverträge für Gruppen „vergleichbarer Patentarzneimittel festlegen zu können, ist für Importeure nicht kalkulierbar und daher abzulehnen.Die verpflichtende Preis-Mengen-Regelung verschiebt die Verhandlungsmacht eindeutig zugunsten der Kostenträger und belastet die pharmazeutischen Unternehmen, die bei Rx-Präparaten die Absatzmenge nicht zu verantworten haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: finanzpolitischer Reformvorhaben für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ein. Ziel ist es, Regelungen zu vermeiden, die zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, zum Abbau von Versorgungsstrukturen oder zu einer zusätzlichen Belastung des Krankenhauspersonals führen. Eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 24.09.2026
- Beschreibung: Die Sparmaßnahmen und Ausgabenbremse dürfen die Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall beeinträchtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH am 11.09.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung hinsichtlich Regelungen im BStabG, die die Preisbildung nach AMNOG betreffen (Herstellerabschlag, Preis-Volumen-Regelung) sowie die Förderung von Investitionen am Standort.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: pro familia Bundesverband e. V. am 12.08.2026
- Beschreibung: In § 11 Abs. 6 SGB V sollen Verhütungsmittel als freiwillige Zusatzleistung der Kassen genannt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die pflegerische Versorgung sichergestellt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 30.07.2026
- Beschreibung: Der bvkm fordert, die Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel nachzubessern, Zuzahlungen in der bisherigen Höhe beizubehalten, die Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen, § 33 Abs. 5c SGB V nachzuschärfen, um Menschen mit Behinderung schneller mit Hilfsmitteln zu versorgen und die Versorgungslücke für Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu schließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 29.07.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen hat die Bundesregierung beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze um einmalig außerordentlich 300 Euro pro Monat zu erhöhen. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. BMW spricht sich gegen weitere Mehrbelastungen für die Wirtschaft im Rahmen der Sozialreformen aus. Vielmehr müssen die Sozialreformen erhebliche Entlastungen bei den Sozialversicherungskosten bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Unterstützung des Ziels einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch Rabattverträge. Im onkologischen Bereich wird gefordert, dass gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel nur bei tatsächlicher medizinischer Austauschbarkeit möglich sind. Hierfür sind gesetzlich verbindliche und präzise Kriterien erforderlich, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Toxizität, Zulassungsbestimmungen, Biomarkeranforderungen, Applikationsform, Kombinationstherapien und indikationsspezifischer Anwendungsbedingungen, um eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):