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Gefundene Regelungsvorhaben (23.971)

    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns bei Bundesregierung und Bundestag dafür ein, dass Deutschland die EU-weite Angleichung von Straftatbeständen zur Bekämpfung der Korruption konstruktiv begleitet, wie es im Richtlinienentwurf vorgesehen ist. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für die Maßnahmen zur Korruptionsprävention einsetzen, die ebenfalls in der Richtlinie vorgesehen sind.
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Regeln und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur Sicherstellung der Integrität in den Bundesministerien sind reformbedürftig. Wir setzen uns diesbezüglich für Reformen ein. Dazu gehört: - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretär:innen und politische Beamte. - Bei Besetzungs- und Vergabeverfahren definierte Haltepunkte, an denen Verfahrensbeteiligte aktiv nach möglichen Interessenverknüpfungen befragt werden. - Eine unabhängige Aufsichtsstelle zur Sicherstellung der Compliance mit den Regeln. Ausführlicher sind unsere Vorschläge zur Verbesserung der Compliance in Bundesministerien im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Koalitionsvertrag 2021 hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, ein Bundestransparenzgesetz einführen zu wollen. Damit sollte das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine moderne Regelung abgelöst werden. Diese sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag ermöglichen, sondern auch die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie verpflichten. Hierfür setzen wir uns weiterhin mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen im "Bündnis Transparenzgesetz" ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Werkstatträte Deutschland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Reform der Werkstätten möchte WRD Einfluss darauf nehmen, dass das Entlohnungssystem in Werkstätten grundlegend verändert wird. Beschäftigte sollen dabei mindestens ein auskömmliches Entgelt erhalten, statt von Grundsicherung leben zu müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LAG Freiwilligendienste Hessen am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Förderung der Freiwilligendienste war für das laufende Jahr und ist kommenden Jahr massiv durch Kürzungen im Haushalt des BMFSFJ bedroht. Dies gilt es abzuwenden, bzw. die Fördersummen zu erhöhen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Verbraucher können momentan nicht uneingeschränkt von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren. Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des "angemessenen Zeitraums" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des "Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. BGB).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: EUCS soll einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen für Clouddienste einführen. Dies erfolgt i.R. eines Technischen Standards im Kontext des EU Cybersecurity Act. Eine verpflichtende Nutzung zertifizierter Dienste kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorschlag sieht neben technischen Anforderungen auch Vorgaben zum anwendbaren Recht, dem Ort des Dienstleister-Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur vor. U.U. könnte so der Zugang zu Clouddiensten aus Drittstaaten eingeschränkt oder verhindert werden, ohne dass dadurch die technische Sicherheit erhöht würde. Die Vorgaben des EUCS sollten sich i.R.d. offiziellen Mandates auf technische Anforderungen beschränken.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir wünschen uns eine Optimierung der Bestimmungen für den AGB-Änderungsmechanismus, der Banken und Kunden ein vereinbartes Schweigen bei AGB-Änderungen erlaubt. Durch die Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. Gefordert wird eine rechtssichere Grundlage analog zu einer früheren Praxis und der derzeitigen Handhabung in anderen Branchen, die eine AGB-Änderung als angenommen betrachtet, wenn der Kunde innerhalb einer vorab definierten Frist nicht widerspricht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7347 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass eine etwaige Einführung des Digitalen Euros und seine Ausgestaltung auf einer breiten öffentlichen und politischen Debatte beruht, in der alle Risiken genau analysiert werden. An einer solchen Diskussion beteiligen wir uns aktiv mit unserer Expertise. Entscheidend sind aus unserer Sicht folgende Punkte: Analyse tatsächlicher Kundennutzen, etwaiger Gefahren aus der technischen Umsetzung sowie potenzieller Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Der Digitale Euro sollte kein eigenständiges Bezahlverfahren sein. Wir setzen uns dafür ein, dass es keinen Interessenskonflikt der EZB als Aufseherin und Betreiberin des Bezahlverfahrens gibt und mögliche Risiken für die Finanzstabilität minimiert werden.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine aktualisierte Rechtsbasis ist in Deutschland erforderlich, um u.a. die Digitalisierung/Automatisierung von KYC-Prozessen im Rahmen der eIDAS 2.0 Verordnung zu ermöglichen: Hierfür sind u.a. Anpassungen am Geldwäschegesetz notwendig, das VideoIdent-Verfahren sollte (temporär) weiterhin möglich sein. Deutsche Besonderheiten müssen vermieden werden, um die EU-weite Interoperabilität von Wallets sowie die Nutzung des umfassenden Funktionsumfangs zu gewährleisten (z.B. Erweiterung der Zulässigkeit der QES als Alternative zur "nassen" Unterschrift). Zudem ist mit Blick auf die Realisierung der EUDI-Wallet für juristische Personen (Organisationsidentitäten) zu klären, wie die rechtliche und technische Ausgestaltung aussehen muss und wo die Daten herkommen sollen.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass die angemessene Finanzierung der Rüstungsindutrie entlang der verteidigungspolitischen Leitlinien Deutschlands und seiner Verbündeten gewährleistet bleibt. Gleichzeitig darf das Nachhaltigkeitsprinzip nicht erschüttert werden. Es bedarf geeigneter Maßnahmen, um einem "Green- bzw. Social-Washing" angemessen vorzubeugen.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aufrechterhaltung der Provisionsberatung in Europa, gemeinsam mit Verhinderung eines Provisionsverbotes im beratungsfreien Geschäft, um den Zugang zu einem breiten Angebot von Finanzprodukten zu erhalten. Zudem setzen wir uns für eine Vereinfachung des Beratungsprozesses ein, z.B. durch Reduzierung von Informations- und Meldepflichten.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Sicherstellung, dass FIDA eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Sicherstellung, dass die Zweckbindung der Datennutzung auch ausreichend überprüft und durchgesetzt wird. Verringerung des Datenscopes der FIDA um institutsindividuelle Daten der Kredit-, Geeignetheitsprüfungs- und Angemessenheitsprüfung, die aufgrund ihrer Heterogenität von Nutzern nicht sinnvoll verwendet werden können und um einen Zwang zu einer branchenweiten Standardisierung für einen Datenaustausch zu verhindern.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die BaFin verlangt explizit die Vorlage der Geburtsurkunde im Original bei einer Kontoeröffnung für Minderjährige unter 16 Jahren. Dieser Prozess erfordert einen hohen administrativen Aufwand bei Banken, v.a. für Direktbanken. Viele Kunden sind darüber hinaus nicht bereit, dieses Originaldokument z.B. auf dem Postweg einzureichen. Da die Echtheit einer Geburtsurkunde nicht hinreichend geprüft werden kann (keine Fälschungssicherheitsmerkmale wie z.B. bei Personalausweisen) ist nach unserer Rechtsmeinung eine Kopie ausreichend, zumal die Eltern identifiziert werden und auch die Steuer-ID des Minderjährigen erfasst wird. Wünschenswert wäre eine entsprechende Anpassung der Verwaltungspraxis, damit die Kopie der Geburtsurkunde zur Identifizierung Minderjähriger bei der Kontoeröffnung ausreicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die EU verfolgt seit 2015 das Ziel der Schaffung einer umfassenden europäischen Kapitalmarktunion. Leistungsfähige Kapitalmärkte werden für die grüne und digitale Transformation zwingend benötigt. Dabei liegt der Fokus auf der zielgerichteten Optimierung des EU-Rechts zur Schaffung tiefer und liquider Kapitalmärkte. Insbesondere durch eine gezielte Stärkung von Verbriefungen als Brücke zwischen Bankenfinanzierung und Kapitalmarkt. Hier sollten u.a. bei einfachen und standardisierten Verbriefungen ("STS") die Berichtspflichten auf das nötige Maß reduziert werden. Zudem setzen wir uns für eine europäische Harmonisierung des kapitalmarktrelevanten Insolvenz- und Steuerrechts, sowie für eine geeignete Anpassung des EU Kapital- und Liquiditätsrahmenwerks ein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die GAR hat nur begrenzte Aussagekraft und eignet sich nicht als alleiniger Maßstab für den Vergleich der Nachhaltigkeitsperformance von Banken, da sie deren Nachhaltigkeitsprofile nur unzureichend abbildet. Perspektivisch sollten die methodischen Mängel der GAR behoben werden. Dies beinhaltet insbesondere die Angleichung von Zähler und Nenner durch Bereinigung des Nenners. Aufgrund der in der aktuellen Definition geringen Aussagekraft sollten darüber hinaus keine überzogenen Erwartungen an die GAR gestellt und keine Folgemaßnahmen (bspw. Kapitalanforderungen) an die Kennzahl gekoppelt werden.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen den Regierungsentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und das Eckpunktepapier zur Frühstartrente. Insbesondere unterstützen wir die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.: - Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen - Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises - Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Betroffene Bundesgesetze (8):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland muss die Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Sie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Dabei baut die Richtlinie nicht länger ausschließlich auf den individuellen Klageweg. Sie geht davon aus, dass proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit geeignet sind, geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen systematisch zu beseitigen. Das aktuell in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz entspricht diesen Vorgaben nicht. Es muss entscheidend nachgebessert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb spricht sich ausdrücklich für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sogenannten Kinderehen aus, weil dies für die betroffenen Frauen der rechtssicherere Weg ist. Die im Referentenwurf vorgesehen Beibehaltung der Unwirksamkeitslösung reagiert nicht angemessen auf die Lebenssituation der Beteiligten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Einbettung der Berichtspflichten in einen Governance-Kontext. Die Berichte bekommen damit eine erhöhte inhaltliche Qualität, weil sie mit einer prozeduralen Verpflichtung auf Themen verknüpft werden sowie einer Prüfung unterliegen. Aus frauenpolitischer Perspektive werden Nachjustierungen auf der Normtext- und Begründungsebene sowie die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Anwendungspraxis gefordert, konkret mit Blick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzepte, angemessene gleichstellungsbezogene Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte), § 289f Abs. 5 HGB (Verhältnis von Diversitätskonzepten und Nachhaltigkeitsberichten) und auf die Voraussetzungen für die Effektivität der Berichtspflichten und -prüfungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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