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- Registernummer: R004476
- Ersteintrag: 09.05.2022
- Letzte Änderung: 11.04.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.04.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rispenweg 670599 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4917634295508
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E-Mail-Adressen:
- kranz@ibma-da.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/250,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (11):
- Dr. Bernd Wührer
- Dr. Alexandra Eitenmüller
- Dr. Christina Donat
- Ina Kleeberg
- Dr. Brigitte Kranz
- Melanie Paumann
- Dr. Mathilde Knoll
- Tillmann Frank
- Frank Volk
- Dr. Michael Groß
- Ulrich Büsing
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Gesamtzahl der Mitglieder:
29 Mitglieder am 11.04.2025, davon:
- 1 natürliche Person
- 28 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- IBMA Global
- BÖLW
- DPG
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Land- und Forstwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
IBMA Deutschland-Österreich ist der Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel. Der Verband vertritt Produzenten von biologischen Pflanzenschutzmitteln, Biostimulanzien und Nützlingen in Deutschland und Österreich. Die kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen stellen Nützlinge, mikrobielle Gegenspieler, Naturstoffe und Pheromone für den integrierten und biologischen Anbau zur Verfügung. Der Verband engagiert sich für eine regenerative Landwirtschaft, nachhaltige Anbausysteme, sowie IPM und setzt sich für harmonisierte und auf den biologischen Pflanzenschutz zugeschnittene Zulassungsverfahren ein. Dafür beteiligt sich der Verband an der Gremienarbeit von Behörden und Ministerien. Darüber hinaus sucht der Verband gelegentlich Kontakt zu Ministerien, um die Zulassung und Anwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln, Nützlingen und Biostimulanzien zu verbessern. Grundlagen der Arbeit ist die Vernetzung und Zusammenarbeit mit relevanten Interessenvertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit.
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Nützlingsverordnung im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes
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Beschreibung:
Eine Verordnung zur Verwendung von Nützlingen im Biologischen Pflanzenschutz sollte im Rahmen des PflSchG (§ 6 (1) 16) über ein einfaches Genehmigungsverfahren geregelt werden. Die Kernbestandteile wären dabei eine Positivliste mit etablierten und genehmigten Nützlingsarten, sowie eine Bewertung für das Inverkehrbringen nicht-etablierter Arten, auf der Basis wissenschaftlich begründeter Risiken. Darüber hinaus sollte in einer Verordnung die Kennzeichnung von Nützlings-Produkten geregelt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/25
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Gesamtsumme:
100.001 bis 110.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Biofa
- Enema
- Trifolio-M
- Biohelp
Geschäftsjahr: 03/24 bis 02/25
IBMA-Nachweis-Einnahmen-Aufwendungen-Maerz2024-bis-Januar2025.pdf