Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Die unterzeichnenden Bioenergieverbände begrüßen die Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) zur besseren Betrugsprävention, fordern jedoch Nachbesserungen in zentralen Punkten. Sie sprechen sich für die Beibehaltung der BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen, die Einführung eines staatlichen Registrierungsverfahrens für ausländische Produzenten und eine praxisgerechte Einführung der Unionsdatenbank (UDB) ohne doppelte Dateneingaben aus. Zudem soll die energetische Nutzung von Biomasse aus Heideflächen zur Landschaftspflege erlaubt bleiben. Ziel ist eine wirksame, unbürokratische und rechtssichere Umsetzung der RED III-Vorgaben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie kritisiert den Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als europarechtswidrig und investitionsfeindlich. Insbesondere lehnt es die geplante 10-jährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen ab, da sie Investitionen gefährde und den Ausbau erneuerbarer Gase ausbremse. Gefordert wird eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren sowie Entschädigungen bei Stilllegung. Zudem verlangt die Branche verbindliche Nachfolgeregelungen für GasNZV und GasNEV, eine faire Kostenteilung, die Sicherung der Mindestverfügbarkeit des Netzanschlusses sowie eine stärkere Ausrichtung der Netzentwicklungsplanung am künftigen Gastransport statt an der Erdgasnachfrage.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert im neuen Klimaschutzprogramm eine stärkere und diskriminierungsfreie Einbindung von Bioenergie in allen Sektoren. Im Verkehr sollen erneuerbare Kraftstoffe durch höhere Beimischungsquoten, Abschaffung von E5 und einen Well-to-Wheel-Ansatz gestärkt werden. Im Wärmebereich verlangt das HBB die Streichung regulatorischer Restriktionen für Biomasse in GEG und WPG sowie investitionsfreundliche Förderbedingungen. Für industrielle Prozesswärme sollen Förderhemmnisse, insbesondere für größere Biomasseanlagen, abgebaut werden. Im Stromsektor wird eine Reform des EEG mit Strommengenmodell, höheren Ausschreibungsvolumina und besseren Bedingungen für Bestands- und Kleinanlagen gefordert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie legt eine systematische Übersicht regulatorischer Benachteiligungen von Bioenergie in zentralen energie- und klimapolitischen Regelwerken vor. Betroffen sind u.a. GEG, WPG, BEW, EEW, BEHG, BImSchG, EnergieStG, EU-Flottengrenzwerte, LKW-Mautrecht sowie BauGB. Kritisiert werden u.a. restriktive Primärenergiefaktoren, Förderausschlüsse und -kürzungen, Nachhaltigkeitsanforderungen über EU-Recht hinaus, Deckelungen in Wärmenetzen, der Tailpipe-Ansatz bei Fahrzeugregulierung sowie steuerliche Gleichstellung mit fossilen Energien. Gefordert wird ein technologieoffenes, diskriminierungsfreies Level-Playing-Field für Bioenergie in Wärme, Strom und Verkehr.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, fordert jedoch eine europarechtskonforme und praxisnahe Umsetzung der RED III. Insbesondere soll die in der BioSt-NachV vorgesehene Bestandsschutzregelung für Bestandsanlagen konsequent in EU-ETS 1, EU-ETS 2 und das TEHG übernommen werden. Die vorgesehene starre 70-%-THG-Minderungsschwelle für Biomethan wird als marktfremd kritisiert; stattdessen sollen zertifizierte Realwerte maßgeblich sein. Zudem wird die vollständige Befreiung nachhaltig erzeugten Biomethans von Emissionshandels- und Berichtspflichten gefordert, da bei Emissionsfaktor Null kein zusätzlicher Klimanutzen entsteht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):