Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass in Zukunft Elektrofahrzeugen refurbished werden können, da die Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend ist. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Für die dt. AI ist China nicht nur wichtiger Absatzmarkt und Innovationsstandort, sondern auch zunehmend bedeutender Bezugsmarkt. Für die Transformation ist China unverzichtbar. Wir setzen uns ein für Dialog statt Abschottung, für ein "De-Risking" mit Augenmaß und die Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen in Dtl. und Europa. Zusätzliche Zölle auf E-Pkw aus China (vgl. DVO (EU) 2024/1866) sehen wir als Schritt weg von globaler Zusammenarbeit, das Risiko eines Handelskonfliktes wächst weiter an. Solche Zölle sind nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der europ. Automobilindustrie zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Herausforderungen im Dialog zu meistern. Der VDA setzt sich weiterhin für faire Marktzugangsbedingungen (etwa im Bereich der Normung) in China ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA fordert Vereinfachungen bei den Meldepflichten und Meldeverfahren, insbesondere für mittelgroße Unternehmen, da diese bisher unzureichend entlastet werden. Der VDA schlägt vor, bereits vorhandene Daten, beispielsweise von Banken, zu nutzen, um die Meldepflichten zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Zudem ist aufgrund der seit 2002 gestiegenen Geldwertentwicklung eine Anhebung der Meldegrenzen für den Kapital- und Zahlungsverkehr notwendig, um die Meldepflichten an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass die EU-CSDDD im Rahmen der nationalen Umsetzung praxisgerecht umgesetzt und an die wirtschaftliche Praktikabilität angepasst wird.
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Praxistauglichkeit und Angemessenheit von Sanktionsregimen und Exportkontroll-Vorgaben gewährleisten
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung umfangreicher Handelsbeschränkungen und Due-Diligence-Pflichten, die teilweise auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Drittstaaten betreffen, stellen die Unternehmen insb. im Zusammenhang mit komplexen globalen Lieferketten vor immer größere administrative Herausforderungen. Der VDA setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene regelmäßig bezüglich Praxistauglichkeit, Angemessenheit und Effektivität überprüft und ggf. angepasst werden. Der VDA plädiert dabei insbesondere für die Nutzung von zielgenauen und wirksamen Instrumenten, wie z. B. die konkrete Listung von Entitäten, die im Verdacht stehen, Sanktionsumgehungen aktiv zu unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht sind die Erfahrungswerte der Unternehmen zu berücksichtigen; über die CSRD-Berichtspflicht hinausgehende überbordende bürokratische Anforderungen lehnt der VDA ab.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt generell die Bemühungen der KOM zur Stärkung der europäischen Industrie. Im Hinblick auf die Umsetzung des "European Economic Security Package" (EESP) betonen wir die Bedeutung der Säulen „Förderung“ und „Partner“ für ein gesundes Geschäftsumfeld und wünschen uns eine stärkere Fokussierung durch die Europäische Kommission. Bei der Diskussion um ein verstärktes Investment Screening ist die Bedeutung sowohl eingehender als auch ausgehender Investitionen für die Förderung wirtschaftlicher Entwicklung und von Innovation im Fokus zu behalten. Dementsprechend setzen wir uns national dafür ein, dass jede Art von Mechanismus gestärkt wird, um die unternehmerische Freiheit zu maximieren, und keine zusätzlichen Hürden für Unternehmen zu schaffen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Schuldenbremse ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der langfristigen finanziellen Stabilität der öffentlichen Finanzen. Angesichts der außerordentlich hohen Steuereinnahmen besteht im Bundeshaushalt kein Einnahmeproblem. Deshalb sind Ausgabendisziplin und Prioritätensetzung im Bundeshaushalt wichtig. Dies ist entscheidend, um künftige Generationen nicht mit einer hohen Schuldenlast zu belasten und die Zinslasten in einem tragbaren Rahmen zu halten. Zudem fördert die Schuldenbremse das Vertrauen der Märkte in die finanzielle Solidität des Staates. Insgesamt trägt die Schuldenbremse dazu bei, die Handlungsfähigkeit des Staates auch in Krisenzeiten zu sichern. Der VDA setzt sich daher für die Beibehaltung der Schuldenbremse ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Datenschutz durch Stärkung der Datenschutzkonferenz (DSK) und ihrer Entscheidungen (§ 16 a BDSG Ref.Entw.) ein, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit bindender Mehrheitsbeschlüsse der DSK. Es sollte weniger Mehrfachzuständigkeiten (§ 40 a BDSG Ref.Entw.) geben, vielmehr sollte ein Wahlrecht für die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörde geben. Ferner soll der Aufbau thematischer Schwerpunktbehörden der Länder die Effizienz erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Reifenabrasion: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - die bei der UNECE zu erarbeitenden Prüfverfahren robust anwendbar und die daraus abgeleiteten Grenzwerte repräsentativ sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Bremsstaub: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt die Vorlage der Eckpunkte für eine Nationale Wirtschaftsschutzstrategie. Zudem befürwortet der VDA, dass die Initiative Wirtschaftsschutz weiterentwickelt wird, wie es im Aktionsplan 24+ vorgesehen ist. Der Schutz der Wirtschaft ist ein grundlegender Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit. Viele der geplanten Maßnahmen sind seit langem zentrale Forderungen des VDA. Dennoch muss der angestrebte ganzheitliche Ansatz deutlich weiterentwickelt werden. Dies erfordert vor allem, dass der Staat das Silodenken innerhalb und zwischen den Ministerien überwindet.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass ein zu schaffendes Forschungsdatengesetz (FDG) den Zugang zu Daten für die öffentliche und private Forschung verbessert und damit ungenutztes Potenzial für Innovation erschlossen werden. Mit dem FDG sollte beim Umgang mit Forschungsdaten mehr Sicherheit und Effizienz auch hinsichtlich des Datenschutzes angestrebt werden. Regelungen zum rechtsicheren Datenaustausch zwischen Kooperationspartnern sollten auch für die private FuE gelten. Wesentlich bei der Gestaltung dieses Gesetzes ist aus Sicht des VDA, dass sich Datenteilungspflichten primär an öffentliche bzw. institutionell geförderte Forschungseinrichtungen richten (inkl. Datenübermittlung an ein "Micro Data Center"), während dieses im Rahmen der allg. Gesetze für Unternehmen freiwillig bleibt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu Bremsstaub (HDV): - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - eine robuste Prüfmethode im Rahmen der UNECE erarbeitet wird - Grenzwerte rechtzeitig definiert werden und auf der zu erarbeitenden Prüfmethode basieren. - bei nicht rechtzeitiger Grenzwertdefinition, die erste Grenzwertstufe den aktuellen Stand der Technik hinreichend abdeckt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Klare Vorgaben und vereinfachte Prozesse für Unternehmen bei der NIS-2-Umsetzung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 16.07.2025
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ziele des VDA zum RefE der NIS-2-Umsetzung sind die Erleichterung der Registrierung für Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU-Staaten sowie eine gemeinsame Registrierung verbundener Unternehmen. Zudem wird die Einrichtung eines effizienten, digitalisierten Meldeportals und die Möglichkeit von Meldungen in englischer Sprache gefordert, um unnötige Zwischenmeldungen zu vermeiden. Der VDA kritisiert die erweiterte persönliche Haftung der Geschäftsleitung und fordert präzise Vorgaben für Unternehmen zur Umsetzung der NIS-2-Maßnahmen sowie realistische Aufwandsschätzungen. Außerdem wird die Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in die NIS-2-Anforderungen und die Streichung der Kategorie "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse" zur Vereinfachung der Regulierung begrüßt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich im Zuge der Umsetzung der RED III in nationales Recht dafür ein, ambitioniertere Ziele als in der RED III vorgegeben zu formulieren. Zudem spricht sich der VDA für die Nutzung konventioneller und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus. Außerdem müssen weitere flankierende Maßnahmen verabschiedet werden, wie ein Zielpfad für erneuerbare Kraftstoffe über 2030 (Geltungsdauer RED III) hinaus. Der VDA spricht sich im Zuge der RED III-Umsetzung auch für eine THG-Minderung von 30 Prozent im Kraftstoffsektor aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Der VDA setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Auch bei der Kfz-Steuer befürwortet der VDA den Fortbestand der bestehenden Systematik und lehnt ein Bonus-Malus-System oder eine Zulassungssteuer ab. Zudem fordert er die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 sowie die steuerliche Gleichstellung von Nullemissionsfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Förderung deutsches Halbleiterökosystem im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025
Aktiv vom 25.06.2024 bis 29.10.2025
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bereitstellung von Fördermitteln zum Aufbau des deutschen Halbleiterökosystems aus dem Bundeshaushalt. Ziel des VDA ist die Konzentration der Fördermittel auf Halbleitertechnologien > 90 nm.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, dass die Nutzung des Datenrückkanals aus dem Fachverfahren für die Zulassungsbehörden als verpflichtend normiert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Euro 7 - Übergreifendes Timing und Struktur der EU7 Implementing Acts festlegen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Festlegung der Zeitschiene und Struktur für die sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7). Der VDA verfolgt das Ziel sicherzustellen, dass in der zur Verfügung stehenden Zeit eine technische Realisierung erarbeitet werden kann.
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Euro 7 - Implementierung des sekundären Rechtsaktes zu OBD, OBM und OBFCM (HDV). Ziel: klare, machbare und rechtsichere Umsetzung.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM für HDV: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält -kohärent ist mit den zu erarbeitenden OBFCM-Anforderungen - die OBD-Anforderungen aus der UNR49 angepasst werden auf Euro 7, damit diese anwendbar bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Euro 7 - Implementierung des sekundären Rechtsaktes zu Cyber security & anti tampering
Aktiv vom 25.06.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: R155-Aspekte müssen berücksichtigt werden. Der VDA erachtet die Erfüllung der R155 als hinreichend für die Erfüllung der CS-Anforderungen im Rahmen von Euro 7.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):