Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (261)
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine vereinfachte, praxistaugliche und technologieoffene Neufassung der §§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein. Ziel ist es, klare, verständliche und adressatengerechte Regelungen zu schaffen, die die Dekarbonisierung des Wärmesektors ermöglichen, ohne unnötige Bürokratie oder Doppelstrukturen zu erzeugen. Der BDEW fordert, dass verbindliche Vorgaben für Infrastrukturbetreiber in das EnWG überführt und die nationale Umsetzung der EPBD sinnvoll mit dem GEG verzahnt wird. Für Gebäudeeigentümer sollen Wahlmöglichkeiten bestehen bleiben, Planungssicherheit gewährleistet und Übergangsfristen realistisch gestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Wärmeplanungsgesetz (WPG) oder Energiewirtschaftsge-setz..., ...relevanten Gesetzen wie dem WPG. Wasserstoffarten Eine..., ...geregelt werden, sodass GEG und WPG darauf verweisen können..., ...Nr. 13 b GEG auch für das WPG zu nutzen, bzw. besser ..., ... zu regeln. Hinweis zum WPG: Dementsprechend schlägt..., ...Zuge aus § 3 Abs. 1 Nr. 15f WPG entfallen. › Aus § 3 ..., ... synthetisches Methan im WPG (§ 3 Abs. 1 Nr. 15 f und j WPG) unter den Begriff der ..., ... in § 3 Abs. 1 Nr. 8 WPG, der Wasserstoff aus Biomasse..., ...Begriffsbestimmungen in GEG und WPG › GEG und WPG sollten..., ... sind die Regelungen des WPG ins GEG zu übernehmen. ..., ...der Begriffsbestimmung im WPG (§ 3 Abs. 1 Nr. 15 e WPG..., ...sind die Regelungen aus dem WPG ins GEG zu übernehmen. Nach § 3 Abs. 2 WPG ist Wärme, die aus Grubengas..., ...§ 3 Abs. 1 Nr. 7, 29, 30 WPG wieder, ohne aber hierauf..., ...werden (§§ 3 Abs. 1 Nr. 7, 30 WPG). - Auch in § 71 b Abs..., ...GEG mit den §§ 29 und 30 WPG sollte hergestellt werden..., ...Angleichung der §§ 26, 27 WPG vor-zunehmen. Dies gilt..., ...ebenfalls für §§ 9 und 18 WPG. Der BDEW schlägt daher..., ... nach § 3 Nr. 23 WPG liegt. - Muss nach dem...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) sein. Wir unterstützen..., ...um die Unabhängigkeit der WPG vor externen Beeinflussungen..., ...Prüfungsgesellschaften mittelbar an deutschen WPG beteiligen. Wir weisen ..., ... bei einem WP oder einer WPG zu einer Anstellung in ..., ...Verfahren an Vertreter der WPG) Nach § 59c Abs. 3 Satz..., ...künftig die Vertreter einer WPG über die Einleitung eines..., ...werden dürfen. Damit soll die WPG künftig die Möglichkeit..., ...sollte auch die betroffene WPG zumindest zeitgleich über..., ... der Geldbuße gegen eine WPG) Nach § 68 Abs. 1 Satz ..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahmen gegen eine WPG von 1 Mio. Euro auf 5 Mio..., ...01.07.2021 die Geldbuße für WPG in Höhe von bis zu 1 Mio..., ...Vergangenheit, Größe der WPG, Zusammenwirken mit anderen..., ...und Organmitglieder einer WPG, die nicht WP sind Nicht-Berufsträger..., ...Tätigkeit für den WP bzw. die WPG ausgedehnt wird, haben ..., ...haftende Gesellschafter einer WPG ausgedehnt, die nicht WP...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) neben den Anerkennungsvoraussetzungen..., ...werden, auch von beteiligten WPG eingehalten werden müssen..., ...steuerberatenden BAG beteiligten WPG beziehungsweise im Fall..., ...gemäß § 56 Abs. 1 WPO auf WPG übertragen. Auch im Schrifttum..., ...sichergestellt wird, soweit eine WPG an einer steuerberatenden...
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren und ein künftiges KWKG und GEG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Herausforderungen von GEG und WPG synchronisieren Bei der..., ...Wärmeplanungs gesetzes (WPG) darstellen. Zu diesen ..., ...erreichen. • Im Gegensatz zum WPG kennt das GEG Grubengas..., ...im Wärmeplanungsgesetz (WPG) von 2023 dar. Durch diese..., ...Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ..., den das Grubengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...noch nicht mit dem neuen WPG synchronisiert. • Das ..., ...• Analog der Regelung im WPG von 2023: Gleichstellung...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG).........................., ...bestehenden und neuen Wärmenetzen (WPG) • die Verpflichtung von..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG). Seite 4 Vorschläge ..., ...ordnungsrechtlichen Vorgaben in GEG und WPG macht es deshalb zwingend..., ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) 1. Sinnvolle Kerninhalte..., ...fortführen Neben dem GEG ist das WPG das zentrale Element des..., ...bis 2026/2028 (§ 4 Abs. 1 WPG). Die Kommune ist der sinnvollste..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG). Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...erneuerbarer Wärme (§ 1 Abs. 3 WPG) als „im überragenden öffentlichen..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...von § Abs. 1 Nr. 15) Im WPG wird biogener Wasserstoff..., ... werden, z.B. in GEG und WPG (siehe oben). Für eine...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) entspricht (Anm.: Grundsätzlich..., ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)) auch berechtigt, innerhalb..., ...Anforderungen der §§ 29-32 WPG entspricht, sollte gestrichen..., ...Seite 1) erfüllt oder…“ Das WPG fordert von den Fernwärmebetreibern..., ...zu garantieren. Nach § 29 WPG müssen in bestehenden Wärmenetzen..., ...Umsetzung der § 29 bis 32 WPG (Fernwärmenetze mit entsprechendem..., ... Wärmeplanung (KWP) nach WPG nachqualifiziert sowie ..., ...dekarbonisierungsfahrplan nach § 32 WPG in verständlicher Form ..., ...Technologieoffenheit Bereits im WPG der Bundesregierung fanden..., ...i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 17 WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz..., ...Grundprämisse von GEG und WPG, muss sich auch in den ..., ...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern..., ...Dekarbonisierungsvorgaben nach GEG/ WPG eingehalten werden. Ergebnis...
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- Angegeben von: RheinEnergie AG am 31.03.2026
- Beschreibung: Anpassung des Baugesetzbuch um die Genehmigungen für den Ausbau von Wärmenetzen, Photovoltaik und Windenergie an Land zu beschleunigen und zu vereinfachen. Darüber hinaus sollen Elektrolyseure sowie Anlagen zur Speicherung von Strom, Wärme oder Wasserstoff in weiterem Umfang als bislang von der Außenbereichsprivilegierung erfasst werden. Außerdem wird die Direktbelieferung von Verbrauchern durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien künftig an Bedeutung gewinnen. Zur Unterstützung dieser Entwicklung sollte ein eigenständiger bauplanungsrechtlicher Privilegierungstatbestand eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BauGB sollte neben § 26 WPG auch § 20 WPG berücksichtigt..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungsplan..., ... BauGB sollte neben § 26 WPG auch § 20 WPG berücksichtigt...
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Energy Performance of Buildings Directive (EPBD):
Aktiv vom 02.10.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Vonovia SE am 02.10.2024
- Beschreibung: Die Forderungen zielen darauf ab, eine effektive und pragmatische Umsetzung der EPBD in Deutschland zu ermöglichen und die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu steigern. Der gefundene Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden, um klare Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Bei der Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Wohngebäudebestand sollte auf Anreize für eine effektive Umsetzung gesetzt werden und nicht auf verbindliche Vorgaben. Die Mindesteffizienzstandards sollten für den gesamten Wohngebäudebestand gelten, um flächendeckende Verbesserungen zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...
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Baugesetzbuch
Aktiv vom 02.10.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Vonovia SE am 02.10.2024
- Beschreibung: Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich zu begrüßen..., ...von Daten und Prozessen. WPG-Handlungsleitfaden im Sinne..., ...Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle WPG-Bonus auch im BEG-Einzelmaßnahmen...