Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (220)
-
- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DKG setzt sich dafür ein, insbes. die onkologischen Leistungsgruppen so auszugestalten, dass eine spezialisierte, qualitätsgesicherte Versorgung flächendeckend gesichert wird. Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sind eng zu fassen und an klare Kriterien (einschl. Fahrzeit) zu binden. Onkochirurgische Mindestmengen sind indikations- und qualitätsorientiert auszugestalten. Der Transformationsfonds soll die Zentren Bildung, auch außerhalb von Hochschulkliniken, fördern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 3a SGB V; Art. 2, § 6a KHG) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Mindestvorgaben (§ 136c SGB V, § 40 KHG) Beabsichtigte Neuregelung...
-
- Angegeben von: Verband leitender Krankenhausärztinnen und - ärzte e. V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsgruppen § 135e SGB V, § 6a KHG Eine Zuordnung von Leistungsgruppen..., ...Vorhaltefinanzierung § 17b Absatz 4b und 4c KHG Die geplante Vorhaltefinanzierung...
-
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.08.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Änderungen gehen nicht weit genug und beseitigen die bestehenden Konstruktionsfehler nicht. Die weiteren Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben und die Streichung von Erreichbarkeitsvorgaben werden abgelehnt. Sie beinhalten die Gefahr, dass die Planungen im Zuge der Reform nicht mit dem Zielbild von bedarfsgerechten und effizienten Strukturen vollzogen und Qualitätsmängel sich dadurch verstetigen werden. Mit Blick auf den vorherrschenden Fachkräftemangel muss eine Zentralisierung der Krankenhausversorgung das Ziel sein, die durch weitergehende Ausnahmeregelungen nicht ausgehebelt werden darf. Echte Nachbesserungen an der Krankenhausreform fehlen, z.B. die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) haben sich dabei nach ..., ...gem. § 17b Abs. 4 Satz 2 KHG auf die Definition der ..., ...Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), Satz 1-3 KHG und § 6a...
-
- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Wir lehnen eine ausschließlich auf pauschale Kostenreduzierungen ausgerichtete Gesetzgebung zur Stabilisierung der GKV ausdrücklich ab. Mit der verabschiedeten Krankenhausreform werden die notwendigen Strukturreformen zur Stabilisierung der Ausgabenentwicklung im Krankenhaussektor adäquat adressiert. Gleichzeitig bedarf es jedoch zielgerichteter Maßnahmen zur Steuerung der tatsächlichen medizinischen Inanspruchnahme. STRUKTURREFORMEN STATT PAUSCHALE KÜRZUNGEN KRANKENHAUSREFORM UMSETZEN VORHALTEFINANZIERUNG WEITERENTWICKELN NOTFALLVERSORGUNG UND PRIMÄRVERSORGUNG STÄRKEN KRISENVORSORGE MITDENKEN
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...SGB V wird aufgehoben; §2a KHG neu wird folgender Satz..., ...Übernachtungen) in § 17b Absatz 2a KHG wird ein systematisches...
-
- Angegeben von: Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. am 06.01.2026
- Beschreibung: Krankenhausreform: Schmerztherapie vor dem Kollaps! Einführung einer Leistungsgruppe „Spezielle Schmerztherapie“ nötig, konkrete Gesetzes-Änderungsformulierungen gemäß dieser Stellungnahme wären Lösung. Anderenfalls Kollaps der stationären multimodalen Schmerzversorgung: 22 % der Standorte, die bundesweit für 44 % der Fälle der in interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie (OPS-Klasse 8-918) stehen, sind bedroht. https://www.bundestag.de/resource/blob/1132422/21-14-0049-10-Deutsche-Schmerzgesellschaft-KHAG-nicht-barriefrei.pdf
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmeregelung des § 6a Abs. 4 KHG (neu) eignet sich ebenfalls..., ...Ausnahmeregelung des § 6a Abs. 4 KHG (neu) bietet damit keine...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) berücksichtigt werden ...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) berücksichtigt werden ...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
- Beschreibung: DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auch für LG, die nach §6a KHG als zugewiesen gelten ..., ...Folgeänderung zu Änderung in § 12b KHG 2 § 3 Red. Folgeänderung zu Änderung in § 12b KHG und Klarstellung 3 §..., ...aufgrund Änderung in § 12b KHG, weitere Folgeänderungen zu Änderungen in § 12b KHG sowie Maßgaben des BR ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
- Beschreibung: Gefordert wird eine Harmonisierung mit dem Krankenhaustransparenzgesetz und eine Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder. Datenschutz, Pseudonymisierung und die Beteiligung relevanter Institutionen wie Landesbehörden und Vertrauensstellen müssen präziser definiert werden. Für eine effektive Umsetzung des Gesetzes ist es notwendig, dass Maßnahmen wie die Entwicklung und Implementierung geeigneter DRG-Grouper und Instrumente zur Erfassung und Lenkung von Daten zeitnah erfolgen. Die Industrie als Bereitstellerin für die umzusetzenden Lösungen ist einzubeziehen. Es muss eine Klarstellung bei Mindestvorhaltezahlen mit den bereits existierenden Mindestmengenregelungen gemäß der Mindestmengenverordnung (Mm-RL) erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gesetzlichen Änderungen des KHG bewirkt für die Wirtschaft...
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) berücksichtigt werden ...