Regelungsvorhaben

Suchbox

151 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BDSG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (151)

    • Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Verfahrensregelungen. Auch in § 22 Abs. 2 BDSG werden in großen Teilen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c) BDSG die Verarbeitung von Ge-sundheitsdaten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...betraf insbesondere den § 31 BDSG, eine zentrale Vorschrift..., ...Kreditwürdigkeitsprüfungen relevanten § 30 BDSG. Im Zuge dieser Anpassungen..., .... Wir schlagen vor, im BDSG eine Regelung als Ausnahme..., ...erledigte Zahlungsstörungen im BDSG eine schnelle und zielgerichtete...
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten..., ...Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Klarna Position - BDSG Art. 37a Klarna begrüßt..., ...im vorgeschlagenen § 37a BDSG-E nicht zielführend und..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG-E über die Kreditwürdigkeitsprüfung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ... sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung...
    • Angegeben von: Verband für Schiffbau und Meerestechnik am 09.04.2025
    • Beschreibung: Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfung für Beschäftigte auf Werften
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 02.08.2024
    • Beschreibung: Der Bitkom setzt sich u.a. dafür ein, dass die Verfahren im vorbeugenden personellen Sabotageschutz und Geheimschutz über die bisherige Sicherheitsüberprüfung hinaus angepasst werden. Zudem sollen gesetzliche Normierungen sicherstellen, dass Unternehmen für die erheblichen Kosten, die durch Sicherheitsüberprüfungen entstehen, entschädigt werden. Weiterhin fordert der Bitkom die Festlegung einer Frist bis zum 1. Januar 2026, um die im Entwurf angeführten Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen und die Nutzung bereits eingeführter digitaler Verfahren zu fördern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14041 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften 13 anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rahmen einer Anhörung zur BDSG-Novelle für ein solches..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bietet an dieser Stelle..., ...innen in der Anhörung zur BDSG-Novelle im Innenausschuss..., ...Ebene und im Rahmen der BDSG-Novellierung die Chance..., ...Digitales dafür ein, dass das BDSG in 2. Lesung um ein Verbot...
Nach oben blättern