Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22.176)
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- Angegeben von: EWE NETZ GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des § 48 MsbG werden aktuell die Rahmenbedingungen für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollout diskutiert. Für die Rolle des Messstellenbetreibers sind wirtschaftliche Preisobergrenzen für Smart-Meter essenziell, um einen strukturierten und fristgerechten Rollout zu planen und durchzuführen, um so eine echte Beschleunigung zu ermöglichen. Der Überprüfung der Preisobergrenzen geht eine Kosten-Nutzen-Analyse voraus, die das BMWK in Auftrag gegeben hat und an der sich EWE NETZ beteiligt. Im Zuge der Kosten-Nutzen-Analyse und der Erstellung des §48-MsbG-Berichtes steht EWE NETZ insbesondere mit dem BMWK im fachlichen Austausch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Initiative Südpfalz-Energie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschlag für eine Gesetzesergänzung im Baugesetzbuch: Bei Neubaugebieten, aber auch bei Neubauten von öffentlichen Liegenschaften und neuen Industriegebieten, sollen Zisternen zur Speicherung von Regenwasser in Bebauungsplänen verpflichtend vorgeschrieben werden. Hierzu sind die gesetzlichen Vorschriften (Baugesetzbuch des Bundes) anzupassen. Mit dem gespeicherten Wasser und einem Hauswasserwerk sollen Toiletten, Gärten etc. versorgt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der EPBD in Deutschland mit Fokus auf Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestandes zur Energieeinsparung und Dekarbonisierung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DLA Piper UK LLP am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer bundesweiten einheitlichen Telefonplattform für den Katastrophenschutz und für Suizidgefährdete unter den Telefonnummer 116117.
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- dtms GmbH
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Darin wird für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33 ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK, zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Um die Erreichung des gesetzlichen Kanalisierungsziels im Bereich des virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a GlüStV 2021 nicht weiter zu verunmöglichen, ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage der virtuellen Automatensteuer gemäß § 37 RennwLottG hin zu einer Besteuerung des Bruttospielertrags erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Merkur.com AG beobachtet und begleitet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Auch im Bereich erlaubter Sportwetten- und Online-Glücksspielangebote weist der GlüStV verschiedene kanalisierungshinderliche Detailregelungen auf. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot von legalen gewerblichen Automatenspielen und (Online-)Glücksspielen stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen, und damit verbunden der Gewährleistung eines nachfragegerechten Angebots des gewerblichen Automatenspiels, hat auch das Thema Baurecht einen wichtigen Stellenwert. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages der legalen Glücksspielanbieter besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen müssen eine auch aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Ansiedlungspolitik ermöglichen. Die Merkur.com AG beobachtet dementsprechend die Entwicklung der einschlägigen baurechtlichen Normen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben, hinsichtlich dessen wir Interessenvertretung betreiben, betrifft die geplanten Änderungen in den §§17 und 18 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Ziel unserer Einflussnahme ist es, eine Konkretisierung der Verhaltenspflichten bei der Tötung von Tieren zu erreichen, insbesondere bei zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchteten Tieren. Wir fordern, dass die Tötung dieser Tiere als "wichtiger Grund" im Sinne von §1 TierSchG anerkannt wird, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Forschungseinrichtungen nicht unnötigen strafrechtlichen Risiken auszusetzen. Zudem setzen wir uns für eine differenzierte Bußgeldregelung ein, die dem Vergehen angemessen ist und die Forschungsfreiheit wahrt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen: - Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern. - Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen. - Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung. - Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können. - Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 24.06.2024
- Beschreibung: Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Octopus Energy Germany GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Allgemeine Anpassung des energiewirtschaftlichen regulatorischen Rahmens
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Octopus Energy Germany GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens für erneuerbare Energien, Heimspeicher, intelligente Netze etc.
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- Angegeben von: Octopus Energy Germany GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens für die Ausstattung der Verbrauchsstellen mit intelligenten Mess- und Regelsystemen, flexible Tarife, Lastverschiebung etc.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Octopus Energy Germany GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des regulatorischen Rahmens für die Einspeisung erneuerbarer Energien
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- Angegeben von: NGO Monitor - Institute for NGO Research R.A. am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein konkretes Regelungsvorhaben bekannt; NGO Monitor hat zum Ziel, dass dieser Bereich optimiert wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der aus Unternehmenssicht erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder) und der Vorhaben mit (Teil-)Erdverkabelung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung von Regelungen der TA Lärm für heranrückende Wohnbebauung an Anlagen und Leitungen des Höchstspannungsnetzes, die keine angemessene Rücksicht auf Ausbaubedarfe der Stromnetze und die dabei einzuhaltenden Lärmvorgaben nehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Die regionale Verortung von Elektrolyseanlagen ist mit Blick auf den notwendigen Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes von zentraler Bedeutung. Eine regulatorische Steuerung der regionalen Verortung ist für netz- und systemdienliche Standorte erforderlich. Dies ließe sich ließe sich u.a. gezielt im Rahmen von Fördermechanismus umsetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):