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Gefundene Regelungsvorhaben (23.885)

    • Angegeben von: LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist, dass die mit der ursprünglichen Baugenehmigung festgestellte Privilegierung im Außenbereich auch bei einer wesentlichen Änderung der Anlage fortbesteht, ohne dass es einer erneuten Überprüfung im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens bedarf (Baugenehmigung zugunsten eines gewerblichen Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Ziel ist, dass der nachträgliche Ein-/Anbau eines Kaltscharrraumes im Zusammenhang mit der Erlangung der Voraussetzungen zum Tierwohl 3 und höher unabhängig von der Frage bewertet wird, ob die Änderung „wesentlich" ist oder nicht, um im Wege einer Anzeige nach § 15 BImSchG genehmigt zu werden (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugunsten eines gewerblichen Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, sich auf EU-Ebene für eine sachgerechte und praxistaugliche Änderung der EU-Tierschutz-Transportverordnung einzusetzen und hier die Chance nutzen, dass sich künftig ergänzende und konkretisierende Vorgaben auf nationaler Ebene über die Tierschutz-Transportverordnung erübrigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LOHMANN & Co. AKTIENGESELLSCHAFT am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, eine Herkunftskennzeichnung von (Geflügel-)Fleisch beim Außer-Haus-Verzehr einzuführen analog u.a. Schweden bzw. sich für eine EU-weite Regelung zur Herkunftskennzeichnung von (Geflügel-)Fleisch beim Außer-Haus-Verzehr einzusetzen.
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) ein, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen zu erreichen. Die aktuell geltende Praxis der Deutschen Rentenversicherung führt zu hoher Rechtsunsicherheit und Verlust von Wettbewerbsfähigkeit bei Auftraggebern wie -nehmern, der Existenzbedrohung insb. kleinerer Auftraggeber, der extremen Bürokratisierung der Auftragsvergabe, einer Verdrängung von Selbstständigen in Zeitarbeit und der Verlagerung von innovativen Projekten ins Ausland. Dies ist verbunden mit der Abwanderung insbesondere von jungen und hochqualifizierten Erwerbstätigen und einer Verschärfung des Fachkräftemangels.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Eng mit dem Anliegen "Rechtssichere Statusfeststellung" hängt die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit (Interinstitutionelles Dossier: 2021/0414(COD) zusammen, deren Umsetzung in deutsches Recht mit Augenmaß erfolgen muss. Ansonsten sehen wir die Gefahr einer zusätzlichen Erhöhung der Rechtsunsicherheit– aufgrund der unscharfen Plattform-Definition, fehlender Kriterien für Scheinselbstständigkeit und der Einführung einer Beweislastumkehr.
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen. Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die AVP muss Rücksicht auf die große Mehrheit der Bestands-Selbstständigen nehmen, die gut für ihr Alter vorsorgt hat und hierzu langfristige Verpflichtungen eingegangen ist. Deshalb begrüßen wir, dass eine AVP nur für künftige Selbstständige gelten soll. Der Bestandsschutz darf nicht umgangen werden, indem Bestandsselbstständige durch ein übergriffiges Statusfeststellungsverfahren "durch die Hintertür" in Pflichtversicherte umgewandelt werden und setzt deshalb eine rechtssichere Statusfeststellung voraus. Künftige Selbstständige müssen sich die Rentenversicherungsbeiträge leisten können, dies setzt Beitragsgerechtigkeit voraus. Das vorgesehene Opt-out bietet eine echte Wahlmöglichkeit nur dann, wenn es nicht auf Basis-Rentenversicherungen begrenzt ist.
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung eines insolvenz- und pfändungssicheren AV-Depots, mit dem alle Bürger gezielt für ihr Alter vorsorgen können. Als Anlageinstrument sollen vor allem ETFs dienen, die breit diversifiziert sind und sich durch niedrige Kosten auszeichnen. Sie sollen mit vergleichbaren steuerlichen Vorteilen ausgestattet sein wie Basis-Rentenverträge und die Umwandlung in eine Rente oder einen Auszahlplan ermöglichen. Dabei soll jederzeit ein Anbieterwechsel möglich sein, um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. AV-Depots sollten bei der AVP als Opt-out anerkannt werden, vor allem aber – als Lehre aus der Corona-Krise – den Bestandsselbstständigen eine insolvenz- und pfändungssichere private Altersvorsorge ermöglichen.
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Oft wird beklagt, Selbstständige sorgten nicht ausreichend für ihr Alter vor. Konsequenterweise sollte Selbstständigen deshalb ermöglicht werden, die als Angestellte begonnene BAV auch nach der Gründung mit denselben Vergünstigungen fortführen zu können. Da sie Arbeitgeber und -nehmer in einer Person sind und entsprechend auch beide Beitragsanteile alleine tragen müssen, sollten ihnen dabei im Sinne einer Gleichbehandlung auch dieselben Vorteile wie Arbeitgebern und -nehmern zugute kommen. Um allen Bürgern die Vorteile einer kostengünstigen privaten Altersvorsorge zu eröffnen, sollten AV-Depots generell als BAV-Durchführungsweg zugelassen werden.
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Selbstständige bezahlen höhere Krankenversicherungsbeiträge als Angestellte, erhalten aber häufig geringere Leistungen. Besonders bedrückend ist dies in Hinblick auf Mutterschutzleistungen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen haben. Während der Schwangerschaft, aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit bestehen in GKV und PKV erhalten selbstständige Frauen keine oder geringere Leistungen. Gegenüber Angestellten stehen sie zudem vor dem Problem der Absicherung von Betriebskosten. Hinzu kommen Nachteile beim Elterngeld.
    • Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Anders als bei Angestellten schwanken die Einkünfte von vielen Selbstständigen über die Jahre hinweg erheblich, es kann sogar Jahre mit einem negativen Verlust geben. Dies führt dazu, dass Selbstständige aufgrund von Steuerprogression und Beitragsbemessungsgrenzen bei gleichem durchschnittlichem Einkommen deutlich höhere Steuern und Sozialabgaben als Angestellte bezahlen müssen. Wir fordern deshalb eine steuerliche Gewinnglättung, wie sie für Bauern beschlossen wurde.
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Senkung der massiven und unnötigen Bürokratiekosten des Lobbyregistergesetzes durch Einführung eines Online-Konsultationsverfahrens und Verzahnung des exekutiven Fußabdrucks gemäß des Vorschlages der Allianz für Lobbytransparenz sowie über 70 weiterer großer und kleiner Interessengruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: "Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz". Abschaffung der pauschalen Ausnahmen für große und wichtige Interessensgruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht im Lobbyregister und Beseitigung des wettbewerbsverzerrenden unlevel-playing fields. Offenlegung der Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) wurde durch Beschluss CDNI 2017-I-4 der Konferenz der Vertragsparteien geändert. Dieser durch Deutschland bereits ratifizierte Beschluss enthält Bestimmungen für die Behandlung gasförmiger Rückstände flüssiger Ladung (Dämpfe) aus Binnenschiffen (Entgasungsvorschriften), für die ein schrittweises Inkrafttreten vereinbart ist. Die niederländische Delegation hat Änderungsanträge zur Beschleunigung des Inkrafttretens eingereicht. Diese Änderungsanträge sind aus Sicht des VCI abzulehnen, da Sie dem von den Vertragsparteien bewusst beschlossenen und ratifizierten schrittweisen Inkrafttreten widersprechen und aufgrund des Mangels an Entgasungsanlagen zu erheblichen Engpässen führen würden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer Spannungen und tiefgreifender technologischer Veränderungen hat die EU-Kommission fünf Initiativen vorgeschlagen, die die wirtschaftliche Sicherheit stärken sollen. Dazu gehören u. a. auch zwei Initiativen mit Forschungsbezug: Eine Empfehlung, die Sicherheit in der Forschung zu steigern. Ein Weißbuch zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Eventuelle Risiken auf Basis wissenschaftlicher Bewertungen regulieren, anstatt eine ganze Produktgruppe vom Markt zu nehmen und pauschal zu verbieten. Betroffenheit prüfen und Sicherstellen, bevor Produktionsabläufe unterbrochen oder wichtige Anwendungen eliminiert werden. Realitätscheck durchführen und Durchsetzbarkeit des Beschränkungsvorschlags überprüfen, damit Produktion nicht ins Ausland abwandert oder Produkte unter Verwendung von PFAS dort hergestellt und in die EU importiert werden. Ausnahmeregelungen schaffen und Breit angelegte und langfristige Ausnahmen für bestimmte Stoffklassen und Produkte etablieren. Übergangsfristen einräumen und Zeit zur Entwicklung von adäquaten Ersatzprodukten und damit nachhaltigen Lösungen einräumen.
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der VCI unterstützt das Konzept und den Aufbau der gemeinsamen Datenplattform. Kritisch sieht der VCI die Einführung neuer nicht fokussierter bürokratischer Pflichten für Firmen und Labore durch eine Notifizierungspflicht für Studienaufträge. Außerdem fehlt die Einbindung von Industrie-Expertise bei der Implementierung der Datenplattform und beim Datengenerierungsmechanismus
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 78/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien und zur Festlegung von Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind, sowie zur Schaffung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens für Chemikalien
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziele d. Chemikalienstrategie möglichst i.R.d bestehenden Gesetzgebung effizient und proportional umsetzen. Chemikalienvielfalt/sichere Stoffverwendungen erhalten, da diese eine Grundvoraussetzung für innovative Lösungen sind. Wissenschaftliche Risikobewertung weiterhin als zentrales Element zur Anwendung des Vorsorgeprinzips und für Entscheidungen im Chemikalienmanagement. Transparente Verfahren, um die beste Option für ein Risikomanagement identifizieren. Informations- und Datenanforderungen abgestuft, verhältnismäßig und praktikabel. Berücksichtigung u. a. von Tierschutzaspekten, Verwendung und Exposition. Gleichklang (CLP) mit dem GHS. Exportbeschränkungen für in Europa hergestellte Produkte nicht einseitig, sondern durch international abgestimmte und harmonisierte Vorgaben.
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Gesetzgebungspaket sieht die Schaffung einer EU-weit einheitlichen Zwangslizenzierungsmöglichkeit an Rechten des geistigen Eigentums sowie die Schaffung eines EU-weit einheitlichen Ergänzenden Schutzzertifikats für Arznei- und Pflanzenschutzmittel und die Einführung eines einheitlichen Erteilungsverfahrens für nationale Ergänzende Schutzzertifikate für Arznei- und Pflanzenschutzmittel vor. Der VCI setzt sich für ein praxisgerechte Ausgestaltung der EU-weit einheitlichen Ergänzenden Schutzzertifikate sowie die Abkehr von einer EU-weit einheitlichen Zwangslizenzregelung ein.
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Prüfprogramm für alte Wirkstoffe wurde verlängert. Maßnahmen zur Beschleunigung sind weiterhin wichtig für die Umsetzung der BPR besonders auch hinsichtlich einer kommenden BPR-Revision
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Aktuell wird eine stärkere Implementierung von NAMs wird in verschiedenen Regularien wie z. B. der Überarbeitung der CLP-Leitlinien oder der anstehenden Überarbeitung der REACH-Verordnung intensiv diskutiert. Der VCI und seine Mitglieder unterstützen diese Aktivitäten. Einschränkungen und Herausforderungen bei der Anwendung von NAM, die aus VCI-Sicht weiteren fachlichen Austausch auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erfordern, sind insbesondere die folgenden: Validierung von NAMs Etablierung von weiteren NAMs, z. B. für komplexere Endpunkte / Kombination von Alternativmethoden Erstellung von Leitlinien zur Durchführung und für die Bewertung von NAMs Regulatorische Akzeptanz Globale Akzeptanz von Alternativmethoden / MAD-Konzept (Mutual Acceptance of Data)
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die EU will untersuchen, ob "Outbound Investment" „technology security“ gefährdet und durch politische Maßnahmen "technology leakage“ verhindert werden kann. Der VCI lehnt die Einführung von staatlichen Kontrollen für Auslandsinvestitionen (Outbound Investment Screening) ab. Insgesamt erkennen wir den Mehrwert einer zusätzlichen Regulierung nicht. Da es ein etabliertes und funktionierendes Kontrollinstrumentarium (z.B. Exportkontrollen) gibt, müssen die Lücken des bisherigen Instrumentariums konkret nachgewiesen werden: Ohne ausreichende Evidenz kein neues Instrument und kein Eingriff. Aus Sicht des VCI sind andere Hebel: ein stärkerer IP-Schutz, Stärkung des Wirtschafts- und Innovationsstandortes EU, enge Kooperation mit Handelspartnern zielführender für mehr wirtschaftliche Sicherheit .
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Praxistaugliche nationale Umsetzung der Industriequote zur Nutzung von RFNBO nach RED III. Nutzung zulässiger Flexibilitäten, Verankerung der Quote auf Ebene der Mitgliedstaaten, Umsetzung eines bürokratiearmen Monitoring-Systems, Definition auszunehmender Nebenprodukt-Prozesse bei der Wasserstoffproduktion.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mehr Planbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz: Behörden und Industrie sollten gemeinsam an erforderlichen Verbesserungen und Vereinfachungen arbeiten. Die sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien kann bereits im bestehenden REACH-Rahmen erreicht werden. Risikobasierten Regulierungsansatz unter REACH beibehalten: Unter REACH werden mögliche Risiken von Chemikalien bewertet. Stoffe dürfen eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung sicher ist. Zulassungs- und Beschränkungsverfahren: Auf Basis wissenschaftlicher Kriterien; Handlungsoptionen vor Entscheidung über eine spezifische Regulierung prüfen; Ausnahmen, z.B. für Kleinmengen. Mittelstand bei der weiteren REACH-Umsetzung unterstützen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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