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Gefundene Regelungsvorhaben (23.883)

    • Angegeben von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11017 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Überarbeitung und Verbesserung der technischen Kriterien der EU Taxonomie-Verordnung (Technical Screening Criteria), um die Anwendbarkeit für Unternehmen zu verbessern und auch für die Transformation wesentliche ökonomische Tätigkeiten einzuschließen („enabling Activities“). Etablierung von Prinzipien für Transitionspläne sowie Transformationsfinanzierungen (Transition Finance).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bedenken bestehen darin, dass die Reform letztlich die Bedingungen für den Zugang zu den Mitteln des Abwicklungs- und Einlagensicherungssystems senkt und damit die Anreize für ein angemessenes Risikomanagement verringern könnte. Die Reform sollte auch die Fortschritte widerspiegeln, die bisher bei der Abwicklungsplanung und -vorsorge der EU-Banken erzielt wurden, beispielsweise bei der Berücksichtigung des Aufbaus verlustabsorbierender Schulden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Dies ist eine Gelegenheit, den makroprudenziellen Rahmen der EU weiter zu harmonisieren und mehr Transparenz, einschließlich Kapitalpuffern, zu schaffen und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu beseitigen. Außerdem bietet sich damit die Gelegenheit, den Rahmen besser abzustimmen und sicherzustellen, dass Kapitalpuffer in Krisenzeiten tatsächlich nutzbar und verfügbar sind. Und schließlich bietet sich die Gelegenheit, die Toolbox für andere Sektoren als Banken zu verfeinern, wie zum Beispiel NBFI.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit CRR III und CRD VI (final) geht die Durchführungsphase nun auf die Produkte der Stufe 2, z. B. technische Regulierungsstandards/technische Durchführungsstandards (RTS/ITS) und Leitlinien der EBA. Viele dieser Standards werden wichtige Details darüber enthalten, wie der Rahmen auf EU-Banken angewendet werden sollte. Es ist wichtig, dass bei diesem Prozess die von den EU-Co-Gesetzgebern in CRR III und CRD VI vorgesehene Gesamtkapitalbilanz beibehalten wird. Dies ist auch eine Gelegenheit, Teile des Rahmens zu überarbeiten, die unbeabsichtigte Folgen haben könnten oder mit anderen Rechtsordnungen falsch abgestimmt sind und somit einen Wettbewerbsnachteil für EU-Banken darstellen könnten, wie etwa die neuen Regeln für das Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung für den digitalen Euro muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Rollen der EZB und der privaten Zahlungsverkehrswirtschaft klar definiert und ermöglicht, dass sich der digitale Euro effizient in den bestehenden Zahlungsverkehr einfügt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Vorschlag der EU-KOM zur Überarbeitung der EU-Benchmarks-Verordnung (BMR) soll ihren Anwendungsbereich erheblich verringern. Nur Benchmarks mit Referenzwerten über 50 Mrd. EUR würden automatisch erfasst. Rat und EP haben ihre Positionen finalisiert. Die Schwelle beruht auf der Berechnung der ESMA für börsengehandelte Derivate, die ausschließlich an einem europäischen Handelsplatz gehandelt wurden. Die Daten berücksichtigen OTC-Derivate, die an anderen Handelsplätzen gehandelt werden, nicht. Dies kann dazu führen, dass mehr Nicht-EU-Benchmarks in den BMR einfließen, als die EU-KOM beabsichtigt hatte. Keiner der FX-Spot- oder Nicht-EU-Benchmarks, die betroffen wären, beabsichtigt, in der EU zugelassen zu werden. Das würde bedeuten, dass ihre Verwendung in der EU untersagt wäre.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die RIS soll Kleinanlegern die Möglichkeit geben, sich an den EU-Kapitalmärkten zu beteiligen. Einige ihrer Vorschläge stehen jedoch im Widerspruch zu den Zielen und würden zu Komplexität und Preisinterventionen auf den Kapitalmärkten beitragen. Rat und EP fordern u.a. die Aufhebung des ursprünglich vorgeschlagenen Provisionsverbots, die Verwendung des "Value for Money"-Benchmarks als Aufsichtsinstrument und die Beseitigung der dritten Stufe des "Best Interest"-Tests. Sie könnten noch weiter gehen, um zu gewährleisten, dass der ganzheitliche Wert eines Produkts erfasst wird und die neuen Anforderungen nicht einer Preisregulierung gleichkommen. Das ist insbesondere im Hinblick auf den „Best-Interest-Test“ und "Value for Money" wichtig.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Finanzielle Bildung ist entscheidend für persönliche Investitionsentscheidungen, Partizipation an wirtschaftlichen Erfolgen und eine nachhaltige Alterssicherung. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen bestehen Lücken in der finanziellen Bildung, die zum Teil von unseriösen Beratungsangeboten in Social Media gefüllt werden. Die Initiativen der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzbildung werden begrüßt und unterstützt, es braucht allerdings weitere Schritte. Durch eine stärkere Kooperation zwischen (Finanz-)Wirtschaft und Politik und zugängliche, auf die Zielgruppe abgestimmte Angebote könnten mehr Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene profitieren und eigene Investitionsentscheidungen verbessern.
    • Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Mobilisierung privaten Kapitals ist unerlässlich für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation Europas. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich auf Instrumente einigen, durch die das Rahmenwerk für eine gemeinsame Kapitalmarktunion geschaffen wird. Wichtig ist dafür eine Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens, eine stärkere Harmonisierung und eine Konsolidierung der EU-Marktinfrastruktur. Das Market Integration and Supervision Package (MISP) hat das Potenzial, als wegweisender Impulsgeber die europäische Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Für LÖWEN ENTERTAINMENT ist die Verantwortung für Spielgäste und Gesellschaft seit Gründung ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Unternehmensstrategie. Wir nennen das Responsible Gaming. So wird dem Spieler- und Jugendschutz höchste Priorität beigemessen. Anwesenheits- (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden heute mittels technischer Prüfung (vollzogene Altersverifikation) gewährleistet. Die Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) nimmt seit 2023 die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit verbindlich vor (§ 13 JuSchG). Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Als Industrieunternehmen beschäftigt LÖWEN ENTERTAINMENT Fach- und Führungskräfte unterschiedlichster Fachrichtungen – darunter auch High Potentials, die aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union angeworben und nach unseren Anforderungen ausgebildet wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass die entbürokratisierten Möglichkeiten zur Eingliederung dieser Fachkräfte aus dem Ausland und die damit verbundenen verkürzten Verfahrenszeiten erhalten bleiben. Diese Erleichterungen wurden im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bzw. der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen.
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (6):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Als Inhaberin mehrerer staatlicher Lizenzen für Sportwett-Angebote und virtuelle Automatenspiele verfolgt das Unternehmen die andauernde Diskussion um eine Änderung der Besteuerungsgrundlage im Rennwett- und Lotteriegesetz. Aktuelle Marktbeobachtungen und Steuerdaten des Bundes weisen darauf hin, dass durch eine falsche Besteuerungslogik derzeit ein hoher finanzieller Schaden für die Bundesländer entsteht, während das illegale Onlineglücksspiel floriert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hin zur Bruttospielertragsbesteuerung ein, um ein nachfragegerechtes Angebot zu ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Marktteilnehmer und den Verbraucherschutz zu stärken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Agora Transport Transformation gGmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wiederaufnahme der Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr oder adäquater Ersatz im Bundeshaushalt - EP 12 nach Streichung.
    • Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Innovations- und wirtschaftsfreundliche Umsetzung des EU AI Act
    • Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Änderungen zum umfassenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen sektorspezifischen und freiwilligen Datenaustausch
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