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Gefundene Regelungsvorhaben (28.038)

    • Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Freizeitparks, Zoos und andere Freizeiteinrichtungen sind auf geringfügig Beschäftigte angewiesen. Saisonale Besucherspitzen, Wochenend- und Feiertagsbetrieb sowie wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Personalstrukturen, die ohne Minijobs nicht darstellbar wären. Die Empfehlung 26 der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme sieht die Abschaffung oder erhebliche Einschränkung der geringfügigen Beschäftigung vor. Dies hätte für die Freizeitwirtschaft gravierende Auswirkungen: Betriebsmodelle insbesondere im ländlichen Raum wären gefährdet, saisonale Beschäftigungsmöglichkeiten für Schüler, Studierende und Rentner entfielen. Der VDFU setzt sich für die Beibehaltung der Minijobs als bewährtes Instrument der Arbeitsmarktflexibilität ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Freizeiteinrichtungen unterliegen besonderen betrieblichen Anforderungen: Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen, saisonale Spitzen und wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Arbeitszeitgestaltung. Das geltende ArbZG mit seiner starren täglichen Höchstarbeitszeit erschwert die betriebliche Praxis erheblich. Der VDFU setzt sich für den Übergang zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ein. Zudem setzt sich der VDFU dafür ein, dass die Sonntagsbeschäftigungserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG praxistauglich bleibt und die saisonalen Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Freizeiteinrichtungen erzielen einen Großteil ihrer Umsätze an Samstagen. Die Personalgewinnung für diese besucherstarken Tage stellt die Branche vor erhebliche Herausforderungen. Viele Betriebe wären bereit, freiwillige Samstagszuschläge zu zahlen, um die Attraktivität der Samstagsarbeit zu steigern. Nach derzeitiger Rechtslage werden solche Zuschläge jedoch - anders als Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG - voll versteuert und verbeitragt. Damit entfalten sie für Arbeitnehmer kaum Anreizwirkung und bleiben als Instrument der Personalgewinnung wirkungslos. Der VDFU setzt sich für eine steuerliche Gleichbehandlung freiwilliger Samstagszuschläge analog der Befreiung für Sonntagszuschläge ein, um der Branche ein wirksames Instrument zur Personalgewinnung zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Illustratoren Organisation e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Jegliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training generativer KI-Systeme muss einer Lizenzpflicht unterliegen. Wir fordern eine Beweislastumkehr durch Einführung einer gesetzlichen Vermutung, dass beim Training generativer KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Werke genutzt wurden, verbunden mit einer Nachweispflicht der Anbieter, dass keine geschützten Werke verwendet wurden bzw. für diese eine Lizenzierung vorliegt. Opt-in statt Opt-out: Die Nutzung geschützter Werke darf nicht bereits aufgrund fehlenden Widerspruchs als zulässig gelten, sondern bedarf vorab einer vergütungspflichtigen Lizenz. Die Verantwortlichkeit von Anbietern und Betreibern generativer KI-Systeme nuss gesetzlich klargestellt sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Illustratoren Organisation e.V. am 03.08.2026
    • Beschreibung: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung. Für selbstständig tätige Illustratorinnen und Illustratoren führt der derzeitige Ausschluss zu einer Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten, obwohl sie auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig sind und ihre berufliche Erfahrung in Kultur, Bildung und Wirtschaft einbringen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2673 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: eFuel GmbH am 03.08.2026
    • Beschreibung: Einfuehrung neuer Regelungen Aenderung bestehender Regelungen Beibehaltung bestehender Regelungen Verhinderung geplanter Regelungen Insbesondere für eFuel und eSAF sowie eMethanol Anrechnung von eFuels auf die THG Quote Umsetzung der RED III in deutsches Recht RFNBO Definitionen und deren nationale Umsetzung PtL Quoten im Luftverkehr Anrechnung von CO2 aus Direct Air Capture auch DAC abgekuerzt Steuerliche Behandlung synthetischer Kraftstoffe Zulassungs und Normierungsfragen für eFuels gemaeß DIN EN 228 Foerderprogramme des BMDV oder BMWK für Wasserstoff und eFuels
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zur Umsetzung der RED III
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