Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606300342 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts zur Flexibilisierung des Bauordnungsrechts nutzen

Wir schlagen vor, den Begriff der „Atypik“ im Bauordnungsrecht zu spezifizieren und in der Baunutzungsverordnung zu verankern. So kann sichergestellt werden, dass Behörde und Gerichte bundesweit gleich mit gleichgelagerten Fällen umgehen. Damit kann dem Problem begegnet werden, dass historisch in Stadtzentren gewachsene Betriebe der Ernährungswirtschaft bei Überschreiten der sog. 300-Tonnen-Regel in eine nachträgliche Genehmigungspflicht rutschen, die nicht zu rechtfertigen ist und eine Verlagerung oder Stillegung der Betreibe zur Folge haben kann.

Bereitgestellt von:
Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. (R003158) am 30.06.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern