Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (170)
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- Angegeben von: PROUT AT WORK-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Intergeschlechtliche Menschen haben seit dem Urteil des BVG vom 10. Oktober 2017 das Recht auf einen eigenen, positiven Geschlechtseintrag. Dies wurde 2018 mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben („Dritte Option“) rechtlich implementiert. Die offiziellen Berufsbezeichnungen von Ausbildungsberufen entsprechen jedoch nicht den Anforderungen, die sich aus dem Personenstandsrecht im Sinne der „dritten Option“ und dem AGG ableiten. Es gibt Ausbildungszeugnissen in Berufen, die nur binär-geschlechtliche Berufsbezeichnungen führen. Wir fordern das kommende Bundeswirtschaftsministerium auf, eine Novellierung aller Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe im Hinblick auf geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen beim BBIG anzustrengen.
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- Angegeben von: Tikvah Institut gUG am 30.06.2024
- Beschreibung: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einsatz für diverse Anpassungen im Allgemeinen Gleichebahndlungsgesetz, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) des Bundesministeriums..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Zugleich sei angemerkt..., ...Rechtsauslegung zu beseitigen und das AGG so zu einem modernen und..., ...gesamten Anwendungsbereich des AGG durch die Streichung der..., ... Absatz 1 Nummer 1 bis 4 AGG in § 3 Absatz 1 Satz 2 AGG, - zur Verbesserung des..., ...angemessen zu adressieren und das AGG zu einem handlungsfähigen..., ...§ 1, § 10, § 19 und § 20 AGG) Bislang erfasst das AGG..., ...sehen. Eine Novellierung des AGG sollte diesem Umstand Rechnung..., ...und Dienstleistungen (§ 19 AGG) Die GFF begrüßt grundsätzlich..., ...rung gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 AGG des Entwurfs auf den Zugang..., ...sexuellen Identität (§ 1 AGG) besteht im allgemeinen..., ...weiterer Reformbedarf des AGG 1. Kollektiver Rechtsschutz..., ...eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die ..., ...etabliert. Als Vorbild für das AGG können insbesondere die..., ...dienen. 2. Erweiterung des AGG-Anwendungsbereichs auf ..., ...nachvollziehbar, dass das AGG keinen Schutz vor Diskriminierung..., ...Handeln gewährleistet. Das AGG sollte in seinem Anwendungsbereich..., ...Im Anwendungsbereich des AGG gibt es aktuell keine Möglichkeit..., ...Diskriminierung vorzugehen. Die AGG-Reform muss genutzt werden...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der djb fordert die Bundesregierung daher auf, die bekannten Defizite im Diskriminierungsschutz konsequent zu beheben. Tatsächlich müssen die europäischen Regeln nun umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf enthält zwar Verbesserungen, bleibt jedoch insgesamt deutlich hinter den Anforderungen zurück, Menschen wirksam vor Benachteiligung zu schützen. Er beschränkt sich weitgehend auf eine Minimalumsetzung von EU-Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG-E) vom 13. April 2026. ..., ...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor 20 Jahren haben sich..., ...eine Ergänzungsliste zur AGG-Novellierung vorgelegt ..., ...2025 dazu verpflichtet, das AGG zu reformieren und den ..., ... strukturelle Reform des AGG ist mit Verweis auf die..., ...Neufassung des § 3 Abs. 1 S. 2 AGG-E und § 3 Abs. 3 AGG-E ..., ... § 6 Abs. 3 AGG gelten die Vorschriften..., ...der Anwendungsbereich des AGG entsprechend angepasst ..., ... nun in § 15 Abs. 4 S. 1 AGG-E sowie § 21 Abs. 5 S. 1 AGG-E vorgesehene Verlängerung..., ...zum Anwendungsbereich des AGG oder zur Reichweite der..., ... des AGG einschließlich der im Gesetz..., ...daher, § 27 Abs. 5 Satz 4 AGG-E sowie § 28 Abs. 3 AGG..., .... In allen Bereichen des AGG sollten Betroffene ihre..., ... AGG-E durch die Aufnahme des..., ...AGG verpflichtet Arbeitgebende..., ... des § 22 AGG ist eine wichtige Regelung..., ... Ergänzungsliste https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ... den Forderungen https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...sexueller Belästigung im AGG verbessert werden muss,...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 23.04.2026
- Beschreibung: Die BAG W setzt sich dafür ein, Diskriminierung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen wirksam zu bekämpfen und bestehende Schutzlücken im Diskriminierungsschutz zu schließen. Ziel ist es, den Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Wohnraum, Arbeit sowie öffentlichen und sozialen Angeboten diskriminierungsfrei zu gewährleisten und strukturelle Benachteiligungen abzubauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 18. August 2006. Gleichzeitig..., ...S. 1): „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen..., ...Menschen. Leider wird das AGG auch in der geplanten Fassung..., ...nicht berücksichtigt. Das AGG in der aktuellen Fassung..., ...dagegen mit Verweis auf das AGG vorgehen. Aporophobe, klassistische..., ...) sozialer Status“ in §1 AGG. Davon würden neben wohnungslosen..., ...Antidiskriminierungsverbände, wie sie § 23 Abs. 2 AGG auch nach dem neuen Referentenentwurf..., ...Satz 6 und 7 des §27 Abs. 4 AGG ermöglichen zwar eine Beteiligung..., ...nachweislich kaum mit dem AGG in Berührung.[1] Die Hürden..., ...Tischbirek, Evaluation des AGG, erstellt im Auftrag der...
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Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Aktiv vom 18.03.2025 bis 03.06.2025
- Angegeben von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 18.03.2025
- Beschreibung: Rasche Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen, Ausweitung der prozessualen Rechte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, strukturelle und finanzielle Stärkung der ADS.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handelt. Zur Umsetzung..., ...verpflichtet. Die Reform des AGG, die u. a. den Anwendungsbereich..., ...Geltendmachungsfristen im AGG angepasst werden. Die zweimonatige..., .... 1 und § 21 Abs. 5 S. 1 AGG vorsehen, ist dem Arbeitsrecht..., ...15 Abs. 4 und § 21 Abs. 5 AGG auf 12 Monate angehoben..., ...absehen. Die in § 23 Abs. 3 AGG-E vorgesehene Möglichkeit..., ...Entwurf räumt in § 27 Abs. 5 AGG-E der ADS das Recht ein..., ... schaffenden § 27 Abs. 5 AGG schränkt diese Möglichkeit..., ...verschaffen, sollte § 27 Abs. 5 AGG-E um eine entsprechende...
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- Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen" soll europäische Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen umsetzen. Als Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen nehmen wir Stellung zur Umsetzung der EU Vorgaben ins nationale Recht mit dem Ziel den Diskriminierungsschutz zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein, um den Diskriminierungsschutz..., ...die dringend erforderliche AGG-Reform endlich in die Wege..., ...psychosoziale, Beratung zum AGG und Beistandschaft, und..., ...und Missstände hin. Die im AGG festgelegte Rolle der Antidiskriminierungsverbände..., ....4 S. 1 u. 21 Abs.5 S. 1 AGG von zwei auf zwölf Monate..., ... Forderung im Rahmen der AGG-Reform. Mit der neuen Möglichkeit...
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 25.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 24.06.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften;
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...