Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (94)
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung und Stärkung des Dualen Systems aus Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Erhalt des dualen Versicherungssystems aus GKV & PKV; keine gesetzliche Einheitskrankenversicherung („Bürgerversicherung“)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Erhalt des dualen Versicherungssystems aus GKV und PKV; keine gesetzliche Einheitskrankenversicherung („Bürgerversicherung“)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw fordert, die Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Prävention für Elementarschadenereignisse zu verbessern und wirksame Anreize zum Ausbau des Versicherungsschutzes privater Hauseigentümer zu setzen, dabei aber eine Pflichtversicherung zu vermeiden. Für katastrophale Kumulschadenereignisse ist ein staatliches Stop-Loss-System für Versicherungen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassungen für Deutschland der Cardif-Assurances Risques Divers S.A. am 28.05.2024
- Beschreibung: Aufzeigen des Widerspruchs zwischen der in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegten Regelung hinsichtlich des Abschlusses von Restkreditversicherungen und der im Zukunftsfinanzierungsgesetz: Art. 32 ZuFinG ist mit dem derzeit geltenden und auch mit dem zukünftig geltenden europäischem Recht für Verbraucher*innen (Verbraucherkreditrichtlinie; CCD II) nicht in Einklang zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken befasst sich weiterhin im Auftrag des Bundes und der Länder mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung einschließlich einer etwaigen Versicherungspflicht. Aus Sicht der DAV sind neben den rechtlichen, verwaltungstechnischen und gesamtwirtschaftlichen Fragen auch wichtige versicherungstechnische Aspekte zu betrachten, um geeignete Lösungen zur verbesserten Versicherbarkeit von Naturgefahren zu entwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):