Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (110)
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird aufgefordert, die Regelungen für die Mitnahme von mehreren Kindern auf Fahrrädern (auch sogenannten Lastenrädern) in der StVO zu präzisieren. Dabei ist die Mitnahme von mehreren Kindern u.a. auf einspurigen Fahrrädern zum Transport von Gütern oder Personen aufgrund der fahrphysikalischen Gegebenheiten dieser Fahrzeuge und der unberechenbaren Bewegungen von Kindern zu untersuchen und ggf. präziser zu regeln. Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen (Lastenräder), die für die Mitnahme von Kindern bis 7 Jahre konzipiert sind, sollten entsprechende Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen vorweisen. Vorhandene Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen müssen genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten Verkehr betrifft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nun vollständig in die StVO überführt werden. Die ..., ...Elektrokleinstfahrzeuge in der StVO dient zudem dem besseren..., ...empfiehlt daher, in die VwV-StVO eine entsprechende Regelung..., ...Diese Werte sollte die VwV-StVO aufgreifen und auf alle..., ...vorgesehenen Änderung in §5 der StVO zukünftig keinen Mindestabstand..., ...aus Sicht des GDV in der StVO festzulegen, welchen ..., ...vorgesehene neue Absatz 7 in §12 StVO verweist für das Abstellen..., ...zeit existieren in der StVO keine solchen Vorschriften...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird um die Prüfung folgender Aspekte gebeten: 1. Anerkennung von max. zwei besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen beim Erwerb der Klasse B, wenn diese zwei Stunden nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept für die Schulung von sicheren Überholmanövern auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator durchgeführt wurden. 2. Anerkennung der notwendigen Ausbildungsstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, die zur Erlangung der Klasse B mit Schüsselzahl 197 notwendig sind, wenn diese auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept in der Fahrschule durchgeführt wurden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne des § 38 Absatz 1 StVO. • Richtige und sichere..., ...Fahrsituationen im Sinne des § 11 StVO „Besondere Verkehrslagen..., ...Ortschaften im Sinne des § 5 StVO. • Regelungen des Verkehrs..., ...Polizeibeamten im Sinne des § 36 StVO. • Heranfahren an eine..., ...nähern (vgl. § 38 Absatz 1 StVO). Dies erfordert von Kraftfahrenden..., ...Verkehrslagen“ im Sinne des § 11 StVO sowie Verkehrsregelungen..., ...Poli-zei im Sinne des § 36 StVO. Mit der EU General Safety...
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 21.02.2025
- Beschreibung: Kommentieren von folgenden Punkten: -Flächen des Fuß- und Radverkehrs (Randnummer 14e): Hinweis, dass die aktuellen Regelwerke, insbesondere die ERA, nicht als Grundlage geeignet sind, um eine attraktive, einladende und flächendeckend sichere Radinfrastruktur zu schaffen. Sie bedürfen dringend einer zeitgemäßen Überarbeitung; anmerken, dass eine klare Benennung von Flächen des fließenden und des ruhenden Radverkehrs an dieser Stelle sinnvoll wäre. - Verkehrszeichen „E-Bike“ (VzKat): Hinweis, dass das Verkehrszeichen „E-Bike“ (1010-65,1022-13 und 1026-63) neu definiert werden sollte. Wir schlagen vor, die Beschreibung des Zeichens auf 45 km/h anzupassen, sodass dann auch Fahrzeuge der Kategorie L1-eB (S-Pedelecs) darunterfallen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für eine Änderung der VwV-StVO Vorbemerkung: Die Bundesregierung..., ...vereinbart, das StVG und die StVO anzupassen, sodass neben..., ...Reformen des StVG und der StVO, die im Jahr 2024 verabschiedet..., ...vor. Zum Entwurf der VwV-StVO nimmt der ZIV wie folgt..., ...neuen Vorschriften aus der StVO erhalten sollen. Länder..., ...Handlungsspielräume aus der StVO in ihrer Verkehrsplanung..., ...Sinnbilder nach § 39 Abs. 7 StVO haben. Vielmehr wird dort...
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen: § 12 Abs. 4b StVO-E: Gehwegparken für Fahrräder..., ... in § 12 Abs. 4b Satz 2 StVO-E wird den Unterschieden..., ... Ein neuer § 12 Abs. 4b StVO-E sollte, sofern er für..., ...werden.“ § 39 Abs. 7a StVO-E: Freigabe des Zusatzzeichens..., ...stattdessen wortgleich in die StVO überführt werden. ...
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 24.09.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen: § 12 Abs. 4b StVO-E: Gehwegparken für Fahrräder..., ... in § 12 Abs. 4b Satz 2 StVO-E wird den Unterschieden..., ... Ein neuer § 12 Abs. 4b StVO-E sollte, sofern er für..., ...werden.“ 3 § 39 Abs. 7a StVO-E: Freigabe des Zusatzzeichens..., ...stattdessen wortgleich in die StVO überführt werden. Über...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Änderungen zur Ausgabe von Parkausweisen und zur digitalen Bereitstellung von Parkausweisen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schwerbehinderte Menschen nach § 46 StVO besitzen. Für diese Gruppe..., ...Straßenverkehrsordnung (StVO) kaum erwähnt. Lediglich..., ...sind in den Anlagen zur StVO entsprechende Verkehrszeichen..., ...fehlende Erwähnung in der StVO führt dazu, dass die Regelungen..., ...entsprechenden Regelungen in die StVO aufzunehmen. 3.3. Parkraumbewirtschaftung..., ...Verkehrseinrichtungen der StVO maßgeblich beeinflusst...., ...Befugnisse, die durch § 45 StVO an die Straßenverkehrsbehörden...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...relevante Vorschriften der StVO sollten im Übrigen auch..., ...relevanten Vorschriften der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...Ladungssicherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und..., ...relevante Vorschriften der StVO sollte im Übrigen auch ..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...voraussetzenden Regelungen der StVO bei Fernlenkbetrieb vorzusehen..., ...StVG auch Vorschriften der StVO für die Zwecke der Erprobung..., ...gewährt werden können. Die StVO wurde auf Grundlage von..., ...Einige Vorschriften der StVO gehen (indirekt) von der..., ...das Verhaltensrecht der StVO praktisch umgesetzt werden..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...relevanter Regelungen der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...Ladungssicherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und § 34 Absatz 1 StVO (Maßnahmen zur Verkehrssicherung..., ...StVG auch Vorschriften der StVO für die Zwecke der Erprobung..., ...gewährt werden können. Die StVO wurde auf Grundlage von..., ...verhaltensrechtlichen Regelungen der StVO in Bezug auf ferngelenkte..., ..., dass Vorschriften der StVO, die sich an die das Kraftfahrzeug...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Die Einordnung von S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge soll beibehalten werden. Die Einführung eines allgemeinen und eindeutigen Zusatzzeichens soll vorgenommen werden, um Flächen des Radverkehrs für S-Pedelecs freigeben oder sperren zu können. Der Bund wird aufgefordert, bestimmte Kriterien für die Freigabe von Flächen für S-Pedelecs festzulegen, um länderspezifische Unterschiede zu vermeiden. Landwirtschaftliche Wege, die für den Radverkehr freigegeben sind, sollten generell auch für S-Pedelecs freigegeben werden. Waldwege sollten hingegen nicht generell für S-Pedelecs freigegeben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straßenverkehrsordnung (StVO) noch im Katalog der Verkehrszeichen..., ...Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) können auch nicht in der StVO vorgesehene Zusatzzeichen..., ...eigenen Zusatzzeichens in die StVO bzw. den VZKat. Zu 3. ...