Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.224)
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Es sollte eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen einheitlich, nachvollziehbar und bedarfsgerecht berechnet werden. Dafür ist ein schlüssiges und konsistentes Verfahren zu entwickeln. Ebenso sind die Bedarfe von Trennungsfamilien zu bestimmen. Der Deutsche Verein spricht sich zudem für die Bündelung derzeitiger kindbezogener, pauschal bemessener Einzelleistungen aus. Bestehende Schnittstellen zwischen den Systemen insbesondere des Sozial-, Unterhalts- und Steuerrechts müssen gut gestaltet werden. Die Möglichkeit einer digitalen Beantragung und Bearbeitung der Leistungen sollte sicherzustellt werden, automatische Auszahlungen sind zu prüfen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Freiwilligendienste sollten ausgebaut und die berufsbezogenen Anerkennungsmöglichkeiten gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Die vertikale Einkommensanrechnung in der Bedarfsgemeinschaft, verbunden mit einer Fiktionsregelung für dadurch nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, sollte eingeführt werden. Die Schnittstelle zum Kindergeld ist zu harmonisieren. Es besteht Handlungsbedarf beim Kindergeldübertrag im Grundsicherungsrecht. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen sollte vereinfacht werden. Die Freibetragsregeln sollten dabei so gestaltet werden, dass der Anreiz zur Aufnahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen gestärkt wird, Einstiegsmöglichkeiten in geringem Beschäftigungsumfang aber erhalten bleiben. Der Gesetzgeber sollte den Begriff der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung mit festen Kriterien hinterlegen. Bedarfe für Seh- und Hörhilfen sollten im SGB V geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Verein spricht sich für Regelungen im SGB II aus, die eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gewährleisten. Bewertungsmaßstab hierzu sind die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgaben- und Zielstellung des SGB II sowie die Bewährung der Regelungen in der Praxis. Leistungskürzungen innerhalb eines existenzsichernden Leistungssystems erfordern eine verantwortungsbewusste Handhabung. Individuelles Fördern und Fordern erfordert eine Auseinandersetzung mit Ursachen von Pflichtverletzungen und passgenaue Eingliederungsstrategien. Es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung sollte die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Europa zu einer Zielsetzung erklären und sich im Rat der EU dafür einsetzen, dass die Europäische Säule sozialer Rechte konsequent umgesetzt wird, u.a. im Bereich Armutsbekämpfung, der Stärkung sozialer Sicherungssysteme und der sozialen Infrastruktur; verbindlichen Rahmenregelungen zu Mindestsicherungssystemen sollten geschaffen werden. Die Bundesregierung sollte die Verabschiedung einer übergeordneten Antidiskriminierungsrichtlinie unterstützen. Die Chancengleichheit von mobilen Arbeitnehmer*innen kann durch den Abschluss der Überarbeitung der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erhöht werden. Klimasozialfonds u. Just Transition Fonds so umsetzen, dass vulnerable Gruppen entlastet werden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Chancen für junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf sollten verbessert werden. Unterstützungsangebote der beruflichen Bildung müssen im Sinne einer inklusiven Berufsbildung weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, eine bessere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Berufsbildungssystemen herzustellen, z.B. durch eine stärkere Flexibilisierung von Berufsbildungsangeboten. Der Bund sollte sich zudem verstärkt dafür einsetzen, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, zuständige Reha-Träger, Integrationsfachdienste) mit Handels- und Handwerkskammern sowie Unternehmen zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Der angekündigte Ausbau des sozialen Wohnungsbaus als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung sollte zügig umgesetzt werden. Zusätzlich zum Neubau öffentlich geförderten Wohnraums muss geprüft werden, inwieweit bestehende Leerstände ertüchtigt werden können. Bauliche und soziale Maßnahmen sollten miteinander verzahnt werden. Zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten sollten wohnungspolitische Instrumente und Förderprogramme aus unterschiedlichen Ressorts besser aufeinander abgestimmt werden. Es braucht einen ressortübergreifenden Ansatz mit einer stärkeren Vernetzung von Wohnungs- und Sozialwirtschaft, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 18.03.2025
- Beschreibung: Forderung, von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 18.03.2025
- Beschreibung: Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 18.03.2025
- Beschreibung: Regelung für die erweiterte Nutzung einer innovativen Coating-Technologie für Lebensmittel mit essbarer Schale.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 18.03.2025
- Beschreibung: Um die Dekarbonisierungsziele im Verkehrsbereich zu erreichen, braucht es auch im Schwerlastverkehr einen technologieoffenen Ansatz, der die regulatorischen Rahmenbedingungen für biogene und synthetische Kraftstoffe verbessert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 18.03.2025
- Beschreibung: Zur Entlastung mittelständischer Kaufleute soll für die zunehmende Regelungsdichte und den steigenden Bürokratieaufwand im Zuge nationaler und europäischer Gesetzgebung sensibilisiert werden. Deregulierung und Bürokratieabbau müssen spürbar vorangetrieben werden, um den Betrieben wieder mehr Spielräume für unternehmerisches Handeln zu verschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (13):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 18.03.2025
- Beschreibung: Um die Dekarbonisierungsziele im Verkehrsbereich zu erreichen, braucht es auch im Schwerlastverkehr einen technologieoffenen Ansatz, der die regulatorischen Rahmenbedingungen für biogene und synthetische Kraftstoffe verbessert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 18.03.2025
- Beschreibung: Zur Entlastung mittelständischer Kaufleute soll für die zunehmende Regelungsdichte und den steigenden Bürokratieaufwand im Zuge nationaler und europäischer Gesetzgebung sensibilisiert werden. Deregulierung und Bürokratieabbau müssen spürbar vorangetrieben werden, um den Betrieben wieder mehr Spielräume für unternehmerisches Handeln zu verschaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Wasserstoffbeschleunigung aus Terminalbetreiber-Sicht
Aktiv vom 18.03.2025 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Brunswick Group am 18.03.2025
- Beschreibung: Die HHLA setzt Wasserstoff in Fahrzeugen und Geräten im Hafenbetrieb ein und beteiligt sich aktiv an Projekten zum Import, Distribution und Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten. Mit dem Regelungsvorhaben sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur definiert werden, um Handlungssicherheit für die Planung und Realisierung von Projekten zu ermöglichen. Die HHLA setzt sich für vereinfachte Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung der Planung und Umsetzung von Wasserstoffprojekten ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
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BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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LNG-Beschleunigungsgesetz beibehalten
Aktiv vom 18.03.2025 bis 22.12.2025
- Angegeben von: Brunswick Group am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Regelung soll den Hochlauf von LNG-Importkapazitäten mit der Zielsetzung die Energiesicherheit Deutschlands zu sichern beschleunigen. Dieses soll beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Schaffung eines effizienten und international wettbewerbsfähigen LNG-Importmarktes in Deutschland
Aktiv vom 18.03.2025 bis 22.12.2025
- Angegeben von: Brunswick Group am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für den LNG-Import in Deutschland zu schaffen, die effizient und im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig sind.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Abwehr von Gefährdung durch Drohnen
Aktiv vom 18.03.2025 bis 09.04.2026
- Angegeben von: Stéphane Beemelmans – Beemelmans Consulting am 18.03.2025
- Beschreibung: Integration des Zivil- und Katastrophenschutzes in den Anwendungsbereich der GG-Änderung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stéphane Beemelmans - Beemelmans Consulting
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- Angegeben von: Union Asset Management Holding AG am 18.03.2025
- Beschreibung: - Kein Goldplating zulasten des Standorts Deutschland - Strukturelle Neuausrichtung des Finanzplatzes Frankfurt - Internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken & Abbau nationaler Schranken - Bürokratieabbau fördern - Drei-Säulen-Struktur des Bankensystems wahren
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- Angegeben von: Union Asset Management Holding AG am 18.03.2025
- Beschreibung: - Private Investitionen in Infrastruktur und Unternehmensbeteiligungen fördern - Steuerliche Erleichterungen für Investitionen in Infrastruktur - Sustainable Finance-Regulierung entbürokratisieren - Infrastrukturbonds einführen