Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.763)
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: DuPont unterstützt einen risikobasierten PFAS-Regulierungsansatz und steht im Dialog auf EU- und nationaler Ebene um Informationen (z.B. im Rahmen der ECHA Konsultation) zu kritischen Anwendungen bereitzustellen.
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: Als Unterzeichner der Antwerp Declaration unterstützt DuPont die Umsetzung der Ziele der Antwerp Declaration (https://antwerp-declaration.eu/).
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: Vereinfachungen bei der CBAM Berichtspflicht (z.B. in Form einer höheren Bagatellgrenze für die Meldepflicht und einer längeren Verwendbarkeit von Standardwerten).
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Wasserunsicherheit in Europa ist eine wachsende Krise, die durch schwere Dürren, Überschwemmungen und zunehmende Knappheit gekennzeichnet ist, von der 40 % der Bevölkerung betroffen sind. Die EU muss dringend Maßnahmen ergreifen, um die Wasserunsicherheit in Europa zu bekämpfen. Wir fordern die nationalen und europäischen politischen Entscheidungsträger auf, das Thema „Wasser“ auf die politische Agenda zu setzen und eine neue EU Wasser-Resilienz Strategie vorzuschlagen.
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- Angegeben von: Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Biomasse ist neben Wind und Sonnenenergie ein wichtiger erneuerbarer Energieträger bei der Stromerzeugung und der bedeutendeste erneuerbarer Energieträger bei der Wärmeversorgung. Biogas ist in der Lage, die Grundlast bereitzustellen, Netzschwankungen auszugleichen und auch Strom, Wärme und Biokraftstoff dezentral im ländlichen Raum zu produzieren. Um die Energiewende unter Einbeziehung der Biogasanlagen fortsetzen zu können, sind die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und Änderungen an der aktuellen Rechtslage nötig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Energy Drinks Europe (EDE) am 15.09.2024
- Beschreibung: Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ empfiehlt eine Altersgrenze ab 16 Jahren für Energydrinks. Eine solche Altersgrenze ist durch die wissenschaftliche Evidenz nicht gedeckt und wäre daher unverhältnismäßig und diskriminierend. Der Konsum und die Vermarktung unterschiedlicher Lebensmittel und Getränke, u.a. auch Energy Drinks, ist laufend Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Wir nehmen diese Diskussionen zur Kenntnis und verpflichten uns zu einer positiven und konstruktiven Rolle, indem wir verantwortungsvolle Vermarktungs- und Werbepraktiken für unsere Produkte und deren maßvollen Konsum in verantwortungsbewusster Weise betreiben. Siehe dazu der EDE-Verhaltenskodex: https://www.energydrinkseurope.org/de/normen/verhaltenskodex/
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.09.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung verschiedener Regelungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz abzielt. Mit dem Regelungsvorhaben sollen unter anderem die europarechtlichen Vorgaben der Vorordnung (EU) 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie eine Anpassung der insolvenzsicheren Verwahrung von Geldbeträgen für Zahlungsvorgänge im Kontext der nationalen Regelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und des Insolvenzrechts erreicht werden. Es sollen eine konforme Umsetzung der Vorordnung (EU) 2024/886 und die Sicherstellung der Insolvenzsicherheit der Geldbeträge für Zahlungsvorgänge erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Hochlauf E-Mob in Europa erfordert flächendeckende Lade- und H2-Tankinfrastruktur, schnelleren Stromnetzausbau und günstigere Ladestrompreise. Außenwirtschaftliche Bedingungen müssen zur Rohstoff- und Vorproduktversorgung verbessert werden. CO2-Flottenregulierung-Reviews (LDV, HDV) sind auf 2025 vorzuziehen, das 2025-Ziel für LDV analog zu HDV auf -90% anzupassen. Strafzahlungen müssen vermieden werden. Für 2030/2035 braucht es Flexibilisierungen, z.B. Phase-In der LDV-Grenzwerte. Weitere Anpassungen betreffen ZLEV-Schwellenwerte und negative slope. Technologieoffenheit heißt stärkere PHEV Berücksichtigung nach 2035, Aussetzen Utility-Factor-Anpassung ab 2025 und Berücksichtigung durschn. CO2-Minderungen durch erneuerbare Kraftstoffe; CNF-Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei einstufen.
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- Angegeben von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 13.09.2024
- Beschreibung: Die praxistauglich, KMU-gerecht und bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR).
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 13.09.2024
- Beschreibung: Kern des Anliegens war eine Vereinfachung der Besteuerung von Werbeartikeln – die betrieblichen Aufwand und eben kein „Geschenk“ im zivilrechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht unter die Regelung für „Geschenke“ (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) subsumiert werden sollten. Eine fehlerhafte Anwendung, z. B. bei den besonderen Aufzeichnungspflichten für die Zuwendung, birgt weitreichende Gefahren wie die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Werbeartikel.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Die Fraunhofer-Gesellschaft möchte einen Diskurs zu Vereinfachungen in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern über § 91b Grundgesetz mit Abbau von bürokratischen Hemmnissen anregen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 13.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass im Rahmen der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) die Anwendung des Feststellungsverfahrens nach Abschnitt 6 des BBiG (Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs) erst ab dem 1. Januar 2026 von den zuständigen Stellen umzusetzen ist (Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b (§ 106 Absatz 4 Satz 1 BBiG), Artikel 4 Nummer 29 (§ 123a Satz 1 HwO) und setzt sich daher für eine Verschiebung des Rechtsanspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung BBFVerfV
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 13.09.2024
- Beschreibung: Das Bündnis Gesundheit, ein Zusammenschluss von Gesundheitsberufen, verfolgt das Ziel, den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in Deutschland trotz Herausforderungen wie demografischem Wandel und medizinisch-technischem Fortschritt zu sichern, und fordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser Entwicklungen. Aus Sicht des Bündnisses müssen prioritär drei Handlungsfelder angegangen werden, um eine zukunftsfähige, patientengerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Handlungsfeld I: Dem Fachkräftemangel begegnen Handlungsfeld II: Gute versorgungsorientierte Strukturen gemeinsam mit den Gesundheitsberufen entwickeln Handlungsfeld III: Die Finanzierung für eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichern
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: European Carton Maker Association (ECMA) am 13.09.2024
- Beschreibung: Unser Interesse gilt Artikel 63 der allgemeinen Arzneimittelgesetzgebung, die derzeit im Ministerrat diskutiert wird und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, sich zwischen der Verwendung von Beipackzetteln auf Papier oder elektronischen Produktinformationen für Arzneimittel und Medizinprodukte zu entscheiden.
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- Angegeben von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 13.09.2024
- Beschreibung: Mit Urteil vom 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nach aktueller Rechtslage im Erbschaftssteuerrecht Beherbergungsbetriebe Verwaltungsvermögen sind. Sie gelten also nicht als begünstigtes Betriebsvermögen. Das heißt, bei einer Weitergabe des Betriebes an die nächste Generation fällt in vollem Umfang Erbschaftssteuer an. Es bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung, um Rechtssicherheit für die deutschlandweit gut 48.000 Beherbergungsbetriebe zu schaffen und diese nicht gegenüber anderen gewerblichen Betrieben bei der Erbschaftssteuer massiv zu benachteiligen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.09.2024
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.09.2024
- Beschreibung: Die EnBW möchte mit dem vorliegenden Papier einen Diskussionsbeitrag zum Fledermausschutz an Windenergieanlagen (WEA) leisten. In den vergangenen Jahren haben sich die Abschaltvorgaben für Fledermäuse zunehmend verschärft, was zu deutlich höheren Ertragsausfällen führt. Zu großen Teilen erfolgt die Forderung nach mehr Abschaltzeiten aus Vorsorgegründen, da wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Der BDEW fordert Anpassungen der regulatorischen Vorgaben für den Mobilfunkausbau, um die Mitnutzung passiver Mobilfunkinfrastruktur durch Mobilfunknetzbetreiber deutlich zu erhöhen. Dazu sollen Transparenzpflichten für Suchkreise und Ausbaupläne ein-geführt, Ablehnungen von Infrastrukturangeboten begründungspflichtig gemacht sowie kleinteiligere Versorgungsauflagen festgelegt werden. Zudem fordert der BDEW die Einführung eines Prüfgebots für bestehende Infrastrukturen und eine stärkere Einbindung kommunaler Behörden, um unnötigen Neubau zu vermeiden und den flächendeckenden Ausbau effizienter zu gestalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung und Präzisierung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen im EEG. Dabei sollen insbesondere die Prüf- und Nachweispflichten klarer geregelt, die Prüfzuständigkeit von Netzbetreibern auf Fachbehörden übertragen, Nachweiszeiträume verkürzt sowie die Sanktionierung nach § 52 EEG 2023 praktikabler ausgestaltet werden. Ferner fordert der BDEW die Vermeidung von Widersprüchen zwischen EEG-Vorgaben und bau- sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben, eine Entlastung der Netzbetreiber sowie bundeseinheitliche Eigenerklärungsformulare für Anlagenbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Der VGL Sachsen ist einer der 12 Landesverbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die vom Bundesverband mit Sitz in Bad Honnef organisiert sind, und gilt als eingetragener Verein. Er vertritt die Interessen der grünen Branche und Fachbetriebe auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene und bietet den Mitgliedsunternehmen eine Vielzahl an Vorteilen. Der Verband besteht aus den Organen: Mitgliederversammlung, Hauptausschuss und Präsidium. Die Arbeit im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. erfolgt ehrenamtlich. Auf operativer Ebene werden die Gremien von der Geschäftsstelle in Klipphausen unterstützt. Grundlage der Organisationsstruktur des Verbandes und des Handelns der vertretungsberechtigen Personen bilden die Satzung und Beitragsordnung.
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- Angegeben von: E.ON SE am 13.09.2024
- Beschreibung: Bereitstellung energiewirtschaftlicher Fachexpertise, die die Auswirkungen der Strombezugskriterien gemäß des REDII Delegierten Rechtsakts aus der Praxis bewertet. Mit dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff im Februar 2023 wurde zwar mehr Rechtssicherheit geschaffen, jedoch sind die festgelegten Kriterien insbesondere für die Hochlaufphase des Marktes und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb zu streng. Dies führt zu einer unnötigen Verteuerung des Wasserstoffs, insbesondere durch die Kriterien der Additionalität und die Verschärfung der zeitlichen Korrelation zwischen EE-Stromerzeugung und RFNBO-Erzeugung.
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.09.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, konkrete Empfehlungen für die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange und Klimaanpassungsmaßnahmen zu geben. Die Hauptanliegen sind 1. Begrenzung der Bodenversiegelung und der Ableitung von Niederschlagswasser. 2. Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange. 3. frühzeitige Einbindung der Wasserwirtschaft in die Planung. 4. verbindliche Konzepte für die Regenwasserbewirtschaftung. 5. Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen. Insgesamt ist das Ziel, eine wassersensible und klimaangepasste Stadtentwicklung durch eine stärkere Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange voranzutreiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2024 (Dialogfassung)
Aktiv vom 13.09.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.09.2024
- Beschreibung: Es werden spezifische Aspekte hervorgehoben, die in der Dialogfassung der Strategie unzureichend behandelt werden. Insbesondere wird gefordert: 1. Die Nationale Wasserstrategie in der Nachhaltigkeitsstrategie als prioritäre Strategie anerkannt wird, um Wasserthemen kohärent und wirksam zu adressieren. 2. Auch Nationale Spillover-Effekte stärker berücksichtigt und Lösungsansätze entwickelt werden. 3. Der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten konsequent gefördert wird. 4. Schädliche Chemikalien stärker reguliert und deren schädliche Auswirkungen vorrangig thematisiert werden. 5. Die Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsstrategie durch klare rechtliche Vorgaben und Maßnahmen sichergestellt wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FNT e. V. Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker am 12.09.2024
- Beschreibung: Überwachung, dass keine Berufsverbote für Tierheilpraktiker über die Hintertür des Verordnungsverbots von frei verkäuflichen, nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Überwachung, ob die Forderung des Bundesverfassungsgerichts über die gesetzliche Regelung des Berufsstandes des Tierheilpraktizierenden, umgesetzt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Tierarzneimittelgesetz (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):