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Gefundene Regelungsvorhaben (24.139)

    • Angegeben von: Interessenvertretung 50Plus e.V. am 23.09.2025
    • Beschreibung: Wenn die Aktivrente erfolgreich und von den Bürgern akzeptiert sein soll, muss die Rente mit 63 abgeschafft werden. Es macht keinen Sinn Fachkräfte die Möglichkeit zugeben vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und auf der anderen Seite die Rentner mit der Aktivrente zum weiteren Arbeiten zu bewegen. Auch muss bei der Aktivrente die Unternehmen mit berücksichtigt werden, denn sie müssen die Rentner verpflichten. Wir haben jetzt schon einen nicht wahrgenommen Arbeitsmarkt 50Plus. Unternehmen stellen bereits jetzt meistens Menschen über 50 Jahre nicht ein, warum sollten Sie dann Rentner einstellen? Was hat das Unternehmen davon Rentner wegen der Aktivrente einzustellen? Hier bedarf es noch wichtige Änderungen, damit die Aktivrente erfolgreich wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Aktivrente
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Beschreibung: Nach deutschem Pflanzenschutzgesetz dürfen berufliche Verwender Pflanzenschutzmittel-Anwendungen derzeit schriftlich oder elektronisch dokumentieren. Ab dem 1. Januar 2026 ist gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 eine verpflichtende elektronische und maschinenlesbare Aufzeichnung vorgeschrieben. Diese Regelung basiert auf Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist eine EU-weit einheitliche und digital verwertbare Dokumentation durch berufliche Anwender.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Beschreibung: Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur trat am 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer Umsetzung wie bei Richtlinien bedarf. Dennoch sollen im deutschen Recht flankierende Vorschriften zur Klärung von Zuständigkeiten und Verfahren, insbesondere zur Erstellung, Prüfung und Überarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans, geschaffen werden. Der erste Entwurf ist bis 1. September 2026 der EU-Kommission vorzulegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine unionsrechtskonforme, fristgerechte Durchführung, im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen 11, 13, 14 und 15 der Agenda 2030.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Ver-ordnung (EU) 2022/869
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 23.09.2025
    • Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Daimler Truck AG am 23.09.2025
    • Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: NV Nederlandse Gasunie am 23.09.2025
    • Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494): Ziel der Gesetzesänderung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Technologien zur Abscheidung und zum Transport von Kohlendioxid (Carbon Dioxide Capture and Storage, CCS) zur Erreichung der Klimaziele eingesetzt werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Industrieverband Agrar e.V. am 23.09.2025
    • Beschreibung: Der Landwirtschaft gehen immer mehr Pflanzenschutzmittel verloren – mit spürbaren Folgen für die Fähigkeit zur Selbstversorgung in Deutschland. Wichtige Kulturen verlieren ihre Anbaufähigkeit, Betriebe geraten unter wirtschaftlichen Druck und Deutschlands Importabhängigkeit steigt. Zeitgleich hat die Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln aus Deutschland in den letzten Jahren an politischer und gesellschaftlicher Relevanz gewonnen. Für eine Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei wesentlichen Kulturen fordert der IVA einen Innovationsbooster, insbesondere im europäischen und nationalen Pflanzenschutzrecht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Berufsverband der Angiologen Deutschlands e.V. am 23.09.2025
    • Beschreibung: Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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