Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (214)
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Kommentierung des Entwurfs der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“, die im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie erarbeitet wurden und vom BMUKN zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Der VdZ setzt sich dafür ein, dass die Leitlinien sachgerechte Definitionen, ein transparentes System von Indikatoren und Einstufungskriterien und einen Katalog von Nutzungsbelangen enthalten, der eine verhältnismäßige Abwägung dieser ermöglicht. Ein Widerruf bestehender oder die Ablehnung einer beantragten Zulassung zur Wasserentnahme sollte erst ab der Vorstufe zu Niedrigwasser bzw. Wasserknappheit möglich sein, da eine konkrete Gefährdung des Wasserdargebotes im Vorsorgebereich nicht besteht und eine Ablehnung damit unverhältnismäßig wäre.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
- Beschreibung: DER VKU fordert folgendes für die Revision der WRRR: Das Verschlechterungsverbotin ist ein zentraler, verbindlicher Schutzmechanismus. Seine jüngst präzisierten Kriterien schaffen notwendige Rechtssicherheit und dürfennicht erneut verändert werden, da dies zu höheren Belastungen, Risiken und Rechtsunsicherheiten führen würde. Niedrigere Schutzniveaus würden Umsetzungsdefizite verstärken, Fehlanreize für zusätzliche Belastungen setzen und die Erreichung eines guten Gewässerzustands gefährden, insbesondere angesichts wachsender Nutzungskonflikte und klimatischer Veränderungen. Ausnahmen etwa für den strategischen Bergbau bergen erhebliche Risiken, da die dort entstehenden Schadstoffe kaum aus dem Gewässerkreislauf entfernbar sind und das Schutzniveau der WRRL untergraben würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 04.06.2026
- Beschreibung: Integration der Beachtung der Ökosysteme bei Wasserknappheit durch die Leitlinien der LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) für Behörden zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 26.05.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des BMUKN „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ vom 20.03.2026 verortet die Rohstoffgewinnung bei Nutzungskonkurrenzen lediglich nachrangig und wird damit ihrer tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht. Gesteinsrohstoffe wie Sand, Kies und Naturstein stellen die materielle Grundlage zentraler gesellschaftlicher Aufgaben dar, insbesondere für Infrastrukturentwicklung, Wohnungsbau sowie Maßnahmen der Klimaanpassung und Resilienz und sollten in den Leitlinien ausdrücklich als prioritäre Wassernutzung eingeordnet werden, die sowohl im Vorsorge- als auch im Akutfall angemessen zu berücksichtigen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Konkretisierung der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ der LAWA. Insbesondere soll der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im Vorsorge- und Akutbereich rechtlich und praktisch abgesichert werden. Hierzu gehören klarere Vorgaben zur Priorisierung konkurrierender Nutzungen, zur Ausgestaltung wasserrechtlicher Zulassungsformen, zur Berücksichtigung ökologischer Mindestanforderungen sowie zu Datengrundlagen, Monitoring und Vollzug.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, kann das sich in Bergwerken befindliche Grubenwasser genutzt werden. Der bsn macht in einem Positionspapier auf die Chancen und Potentiale der energetischen Verwertung von Grubenwasser aufmerksam. Gleichzeitig wird auf den erforderlichen Änderungsbedarf im bestehenden Rechtsrahmen hingewiesen. So ist es für eine wirtschaftliche energetische Verwertung von Grubenwasser unabdingbar, dass das Grubenwasser durch diese Nutzung nicht als Abwasser qualifiziert wird. Bedeutsam ist darüber hinaus, dass an den entsprechenden Standorten keine Wasserentnahmeentgelte erhoben werden (ggf. Änderung der jeweiligen Wasserentnahmegesetze der Länder). Insoweit wäre ein Ausnahmetatbestand zu schaffen, der für die energetische Verwertung eine Freistellung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Angelfischerverband e.V. am 24.03.2026
- Beschreibung: Kritik am Antrag des Landes NRW zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, um den Ausbau schwimmender Solarkraftwerke zu erleichtern
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 214/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen"
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BR-Drs. 214/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert die Entwicklung bundeseinheitlicher, praxisnaher Vollzugsleitlinien für die Genehmigung von Gewässerthermieanlagen, die sowohl den Schutz der Gewässerökologie als auch die energiewirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit berücksichtigen. Dabei sollen energiewirtschaftliche Anforderungen, genehmigungsrechtliche Machbarkeit und ökologische Belange in einem ausgewogenen Konsultationsprozess aller betroffenen Bundes- und Landesressorts sowie der Energiewirtschaft einbezogen werden, um Planungssicherheit und Investitionsanreize für die Nutzung von Gewässerthermie im Rahmen der Wärmewende zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Begleitung der Wasserrahmenrichtlinie zur Umsetzung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. am 30.01.2025
- Beschreibung: Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, kann das sich in Bergwerken befindliche Grubenwasser genutzt werden. Der bsn macht in einem Positionspapier auf die Chancen und Potentiale der energetischen Verwertung von Grubenwasser aufmerksam. Gleichzeitig wird auf den erforderlichen Änderungsbedarf im bestehenden Rechtsrahmen hingewiesen. So ist es für eine wirtschaftliche energetische Verwertung von Grubenwasser unabdingbar, dass das Grubenwasser durch diese Nutzung nicht als Abwasser qualifiziert wird. Bedeutsam ist darüber hinaus, dass an den entsprechenden Standorten keine Wasserentnahmeentgelte erhoben werden (ggf. Änderung der jeweiligen Wasserentnahmegesetze der Länder). Insoweit wäre ein Ausnahmetatbestand zu schaffen, der für die energetische Verwertung eine Freistellung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):