Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (94)
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- Angegeben von: ProTect Versicherung Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Erreichung einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) über Verbraucherkreditverträge sollten in VVG und BGB richtlinienkonforme Anpassungen hinsichtlich des Abschluss von Restkreditversicherungen zu Produktbündelungen und Produktkopplungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Erhalt des dualen Versicherungssystems aus GKV und PKV.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken befasst sich im Auftrag des Bundes und der Länder mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung einschließlich einer etwaigen Versicherungspflicht. Der VöV spricht sich gegen eine Versicherungspflicht aus und fordert vielmehr einen Dreiklang aus alternativen Maßnahmen zur Steigerung der Versicherungsdichte, Intensivierung der kollektiven Präventionsmaßnahmen und Schaffung eines staatlichen Stop-Loss-Mechanismus für Kumulgroßschadenfälle.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Initiative Restkreditversicherer am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassungen für Deutschland der Cardif-Assurances Risques Divers S.A. am 28.05.2024
- Beschreibung: Aufzeigen des Widerspruchs zwischen der in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festgelegten Regelung hinsichtlich des Abschlusses von Restkreditversicherungen und der im Zukunftsfinanzierungsgesetz: Art. 32 ZuFinG ist mit dem derzeit geltenden und auch mit dem zukünftig geltenden europäischem Recht für Verbraucher*innen (Verbraucherkreditrichtlinie; CCD II) nicht in Einklang zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Elementarrisiken befasst sich weiterhin im Auftrag des Bundes und der Länder mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur Erhöhung der Verbreitung der Elementarschadenversicherung einschließlich einer etwaigen Versicherungspflicht. Aus Sicht der DAV sind neben den rechtlichen, verwaltungstechnischen und gesamtwirtschaftlichen Fragen auch wichtige versicherungstechnische Aspekte zu betrachten, um geeignete Lösungen zur verbesserten Versicherbarkeit von Naturgefahren zu entwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Aktiv vom 19.02.2025 bis 07.03.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Erhalt des dualen Versicherungssystems aus GKV und PKV; keine gesetzliche Einheitskrankenversicherung („Bürgerversicherung“)
- Betroffene Bundesgesetze (2):