Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (90)
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Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GVG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- EAEG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach den §§ 212 bis 216 VAG und die auf Grund des § 217 VAG erlassenen Rechtsverordnungen..., ... soweit die §§ 171 ff. VAG auf diese verweisen. Über..., ...geltende Verweiskette des § 172 VAG kämen nach dem aktuellen..., ...289g HGB wären über § 172 VAG (i.V.m. §§ 341 Absatz 1..., ...Bilanzierungssysteme) und die in § 35 VAG geregelten Anzeigepflichten..., ...Anzeigepflichten nach § 35 VAG unternehmensseitig genutzt...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prüfungsinhalte § 35a Abs. 1 VAG Die Vorgabe von Prüfungsinhalten..., ...§ 26 Abs. 1 Satz 4 und 5 VAG Mit Umsetzung der Richtlinie..., ...allgemeinen Sanierungsplans nach VAG obsolet. 3 Keine DORA-Prüfung..., ...FinmadiG-RegE zu § 35 Abs. 1 VAG-E Eine Prüfung der Einhaltung..., ...verbunden. Mit dem neuen § 35a VAG steht der Aufsicht bereits..., ...FinmadiG-RegE zu § 293 Abs. 5 VAG-E Versicherungs-Holdinggesellschaften..., ...Lebensversicherung §§ 145, 336 VAG; BerVersV, MindZV, RfBV..., ...GewO, VersVermV, § 48 ff. VAG Eine regelmäßig enge Abstimmung..., ...35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 VAG die Jahresabschlussprüfung..., ...sicherungsholdinggesellschaften in § 293 Abs. 5 VAG ausgeweitet, obwohl diese..., ...nationaler Umsetzung im VAG hinaus. Demnach bleibt ..., ... der Richtlinie in das VAG die Auswirkungen dieser..., ...beaufsichtigt (§§ 48 Abs. 2 VAG, 34d Abs. 7 GewO). →..., ...Prüfungsinhalten nach § 35a Abs. 1 VAG Die Vorgabe von Prüfungsinhalten..., ...Geschäftsorganisation aus dem VAG und der Delegierten Verordnung..., ...beaufsichtigt (§ 48 Abs. 2 VAG, § 34d Abs. 7 GewO). ..., ...meinen Sanierungsplans nach VAG obsolet. Vermeidung des..., ...verbunden. Mit dem neuen § 35a VAG steht der Aufsicht bereits..., ...Solvency-II-Änderungsrichtlinie im VAG: Bei der nationalen Umsetzung...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ZuFinG II, Änderungen im VAG zur Verschlankung der aufsichtsrechtli..., ...Unternehmen nach § 47 Nr. 11-13 VAG Die Versicherer begrüßen..., ...Daten des SFCR nach § 40 VAG vor. Welche Informationen...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lebensversicherungen (vgl. § 146 VAG sowie die Solvency II-Richtlinie..., ...sowie insbesondere § 146 VAG klar unterlegt wird. Zu..., ...Lebensversicherungen (vgl. § 146 VAG sowie die Solvency II-Richtlinie..., ...sowie insbesondere § 146 VAG klar unterlegt wird. ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lebensversicherungsunternehmens nach § 125 VAG unter Beachtung der Anlagegrundsätze des § 124 VAG ergänzt werden. Andernfalls..., ...auskömmlich zu kalkulieren (§ 138 VAG). Und ökonomisch gilt: ..., ... zu kal kulieren (§ 138 VAG). Und ökonomisch gilt: ..., ...Lebensversicherungsunternehmens nach § 125 VAG unter Beachtung der An lagegrundsätze des § 124 VAG ergänzt werden. Andernfalls...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- KStDV 1977 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- NachwG [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- VersAusglG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- BEEG [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufsichtsrechtlich nach dem VAG grundsätzlich zulässig ..., ...nach den Bestimmungen des VAG Pensionskassen grundsätzlich..., ...Bereitstellung der regelmäßigen (laut VAG zu erfolgenden) Renteninformation..., ... 2 max. 3 Sätze) Die im VAG geforderten Information..., ...Lösung ausführlich) Die im VAG geforderten Information..., ... Vorschrift u.a. § 234o VAG lfd Nr. 11 Themen-Clusterung..., ...Meldeverpflichtungen unmittelbar auf dem VAG. Hier sind beispielsweise..., ... § 43a Absatz 1 Nummer 2 VAG als Verpflichtung an die...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 17.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung des Anwendungsbereichs (§ 2 Abs. 3 Nr. 18 KI-MIG) auf von der BaFin beaufsichtigte Abrechnungsverbände
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dervorgeschlagenen Änderung § 2 Abs. 2 VAG i. V.m. § 2 Abs. 4 KI-MIG-E...
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... bereits heute durch die VAG-InfoV vorgegeben sind. ..., ...bestehenden Vorga-ben der VAG-InfoV hinausgehenden Informationspflichten...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
- Beschreibung: Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(§ 6 BetrAVG-E und § 232 VAG-E): Die vorgesehenen Änderungen..., ...bestimmte Pensionskassen (§ 234j VAG-E). HINWEIS: Um das Ziel...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eingeschränkt, § 48 Abs. 1, 2 VAG (vgl. dazu Ziffer 4 zu..., ...geschlossen sein. Nach § 48 Abs. 1 VAG sind Versicherungsunternehmen...