Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (437)
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Kundenanlagen: IDW sieht dringenden Handlungsbedarf im Rahmen der EnWG-Novelle
Aktiv vom 30.12.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Das IDW hat sich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages gewandt und vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2025 (Az. EnVR 83/20) auf den akuten Handlungsbedarf im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hingewiesen. Zudem schlägt das IDW gezielte Anpassungen vor, um zumindest kleine Entlastungen kurzfristig zu erreichen. Diese betreffen die Berichtspflichten der Abschlussprüfer (§ 6b Abs. 5 EnWG) sowie Erleichterungen für geschlossene Verteilernetzbetreiber im Hinblick auf § 264 Abs. 3 und § 264b HGB (§ 6b Abs. 8 EnWG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abs. 3 und § 264 Abs. 3 HGB Ferner könnte eine weitere..., ... § 264 Abs. 3 und § 264b HGB anzuwenden. Die Erleichterungsvorschriften..., ... gelten (§§ 238 bis 256a HGB). In Konzernstrukturen ..., ... 264 Abs. 3 sowie § 264b HGB angewendet haben, obwohl..., ... § 264 Abs. 3 und § 264b HGB insoweit nicht anzuwenden...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufbewahrungsfristen, § 257 Abs. 4 HGB-E Der Regierungsentwurf..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 HGB-E grundsätzlich. Dies bleibt..., ...Buchungsbelege in § 257 Abs. 4 HGB-E. Er regt jedoch an, die..., ...Im Einführungsgesetz zum HGB (HGBEG) wird geregelt, ..., ...Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 4 HGB n.F. auf alle Unterlagen..., ...Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 4 HGB in der Fassung vor Inkrafttreten..., ...jedoch in Übereinstimmung mit HGB und AO eine Verkürzung ...
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Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz, MinStGAnpG)
Aktiv vom 01.10.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 01.10.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme zu einem Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes, dass mit der vorgesehenen Ergänzung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStGE die Regelung zum Aktivierungswahlrecht eines sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs latenter Steuern nach § 274 HGB im System der Mindeststeuer abgebildet werden soll. Gleichwohl regt das IDW an, den Wortlaut der Regelung anzupassen, um Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus werden in der Stellungnahme Klarstellungen zu den vorgesehenen Konkretisierungen des CbCR Safe Harbours angeregt. Diese betreffen u.a. die Anforderungen an Berichtspakete sowie die Hinzurechnung von sog. „hybriden“ Dividenden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zu formulieren. Wir begrüßen..., ...Aktivierungswahlrechts nach § 274 HGB im System der Mindestbesteuerung..., ... sprachlich nicht der im HGB gewählten Umsetzung des..., ...nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Wahlrecht („Eine sich..., ...nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Anspruch genommen wurde..., ... des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB führt die Ausübung des ...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 324i Abs. 5 Satz 3 HGB-E vorgeschlagene Aussage..., ...§ 324i Abs. 4 und Abs. 5 HGB-E hin. Während die bei ..., ...HGB-E führt die Inhalte der..., ... § 289g HGB-E sieht vor, dass der Lagebericht..., ... § 289h HGB-E fordert in Abs. 2 Satz..., ...auf § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E. § 289h HGB-E fordert..., ... HGB-E klarzustellen, inwieweit..., ... § 315 Abs. 3a HGB-E sind im Konzernlagebericht..., ... i.S. des § 267a HGB zu sein. Diese Regelung..., ...HGB anzugleichen, um nicht ..., ...Nr. 3 Buchst. a HGB-E) Die Regelungen der durch..., ... 289b ff. HGB – nicht anzuwenden braucht..., ... des § 289b HGB-E Artikel 1 Nr. 6: Befreiung..., .... § 315b Abs. 5 HGB-E soll die Einbindung der..., ... Nr. 4 HGB-E sieht für die Befreiung..., ... Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht – beim Vorliegen..., ...Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 3 Satz 2 HGB-E) Der § 315 Abs. 3 HGB..., .... 1 bis 4 HGB-E soll Vorschriften zur..., ... (§ 290 HGB), bei dem die Voraussetzungen..., ... (§ 290 HGB), bei dem die Voraussetzungen...
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Einführung der Textform für Arbeits- und Mietverträge sowie Lieferscheine
Aktiv vom 14.03.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 14.03.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geregelt ist (§§ 325 ff. HGB), eingeführt werden. Wichtig...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: "Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% für die Rückstellungsbildung bei Direktzusagen ist deutlich zu hoch. Angepasst werden muss auch der Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen Bewertungsfaktoren für die Berechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen zugrunde liegt. Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren für Direktzusagen ist dahingehend anzupassen, dass auch moderne, effiziente und flexible Zusageformen sachgerecht erfasst werden können. In der Handelsbilanz führt der variable Bewertungszins gemäß § 253 HGB zu mitunter erheblicher Bilanz- und Aufwandsvolatilität und sollte durch einen festen Bewertungszins ersetzt werden. "
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
- Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter*innen und andere Finance-Profis durch Anpassung des StBerG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.07.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Größenordnung von § 267 Abs. 1 HGB) Die von der EU-Kommission..., ...Größenordnung von § 267 Abs. 1 HGB in die erlaubten Tätigkeiten...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
- Beschreibung: Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zeigt das IDW auf, wie sich die Vorgaben mittelbar auf kleine und mittelgroße privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand und auf öffentlich-rechtliche Organisationsformen auswirken können. In seinem Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder äußert sich das IDW zu Auslegungsfragen, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen im Konzern und zum Umfang der anzuwendenden Vorschriften. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit will das IDW mit seinem Schreiben eine Hilfestellung für die weitere politische Diskussion bieten und auf Klarstellungsbedarf mehrdeutiger Vorschriften hinweisen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...groß“ im Sinne des § 267 HGB sind, unmittelbar der CSRD..., ...als das Handelsgesetzbuch (HGB) eigentlich vorsieht. Demnach..., ...Abschnitt des Dritten Buches des HGB berichten. Anders als für..., ...nach der CSRD bzw. § 289d HGB-E erst ab dem Geschäftsjahr..., ...auf den Lagebericht § 289b HGB-E keine Anwendung findet..., ...Lagebericht aufzustellen. § 289 HGB gilt entsprechend. Zu..., ...explizite Verweis auf § 289 HGB lediglich daraus resultiert..., ...dass ein Verweis auf § 289 HGB strenggenommen nicht §§ 289b bis 289g HGB-E umfasst und somit in ..., ...gemäß § 289b Abs. 2 bis 5 HGB-E Der RegE CSRDUmsG sieht in § 289b Abs. 2 bis 5 HGB-E Befreiungsmöglichkeiten..., ...264 Abs. 3 und § 264b des HGB ausdrücklich aus. Diese..., ...nicht um § 289b Abs. 2 bis 5 HGB-E erweitert. Somit dürfte..., ...264 Abs. 3 und § 264b des HGB nicht anwenden dürfen. ..., ... Konzernprivileg, wie im HGB vorgesehen, gelten soll..., ...Bundes somit §§ 289b Abs. 1 HGB-E nicht einschlägig ist..., ...der Begründung zu § 289g HGB-E zu den Formatvorgaben und in § 324c Abs. 1 HGB-E zum Gegenstand und Umfang..., ...kann (vgl. § 289c Abs. 6 HGB-E i.V.m. ESRS 1.113). Aus..., ...wörtlichen Auslegung des HGB, nach der eine Pflicht ...