Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (73)
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- Angegeben von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 15.04.2025
- Beschreibung: Bürokratische Beurkundungserfordernisse abschaffen Rückkehr zur früheren INVEST-Förderung vonStart-up Finanzierungen Mehr Liqudidität durch aufbau eines Secondary Marktes Fläohendeckende Business Angels Co-Investment-Fonds Dry-Income-Besteuerung abschaffen, Bewertungsproble lösen Anreiz zu Re-Investitionen: Roll-over für drei Jahre
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Startups sollten sich vor allem während des Gründungsprozesses sowie in den ersten Jahren stark auf die Weiterentwicklung der eigenen Produkte konzentrieren können. Daher setzt sich Bitkom dafür ein, den Gründungsprozess von Unternehmen, insb. von GmbHs, etwa durch einen One-Stop-Shop zu beschleunigen, jungen Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach der Gründung bürokratiefreie Jahre zu ermöglichen. Im Zuge dessen schlagen wir u. a. vor, dass Unternehmen trotz Überschreiten der Schwellenwerte Kleinstkapitalgesellschaften bleiben, wenn die Gründung weniger als zwei Jahre zurückliegt. Zudem sollte die Notwendigkeit notarieller Beurkundungen geprüft und, wo sinnvoll, vereinfacht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Während der Gründungsphase und in den ersten Jahren eines (KI-)Start-ups ist es entscheidend, dass sich die Unternehmen auf die (Weiter-)Entwicklung ihrer hochinnovativen Produkte und ihr Wachstum konzentrieren können. Der KI Bundesverband ist deshalb überzeugt, dass Start-ups und KMU gerade in dieser Phase von bürokratischer Überlastung verschont werden müssen, auch damit der Gründungsstandort Deutschland global attraktiv bleibt. Der Verband fordert deshalb unter anderem eine Vereinfachung von Gründungsprozessen, eine Simplifizierung notarieller Beurkundungen sowie eine generelle Digitalisierung von bürokratischen Berichtspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Vereinfachung, Digitalisierung und Verschlankung im Kontext notarieller Formerfordernisse
Aktiv vom 07.06.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, den Gründungsprozess von Unternehmen, insbesondere GmbH, zu beschleunigen. Im Zuge dessen schlagen wir vor, bei den Notaren digital erhobene Daten weiterzunutzen, sowie auf die Pflicht zu notariellen Verträge bei der Übertragung von Geschäftsanteilen zu verzichten und die notarielle Beglaubigung bei Handeslregister Eintragungen zu überprüfen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nachhaltigkeitsbericht (§ 42a Abs. 1 GmbHG-E) Nach § 42a Abs. 1 GmbHG-E...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG sind die Verantwortlichen...
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Nachbesserungen NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Aktiv vom 27.08.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: - Nachbesserungen bei Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen. - Unbürokratische und handhabbare Lösung bei der Bewertung kritischer Komponenten. - Klare und maximale Verzahnung mit dem KRITIS-DachG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... bereits durch den § 43 GmbHG gewährleistet. Insofern...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich als effektives Sanierungsinstrument etabliert. Trotz dieser positiven Beurteilung werden in der Praxis Anpassungen zu einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband der in der Restrukturierung tätigen finanziellen, juristischen und operativen Beraterinnen und Berater, Interims Manager, Investoren und Kreditgeber haben wir einen guten und ganzheitlichen Überblick über die relevanten Themen aus den verschiedenen relevanten Perspektiven der verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Restrukturierungen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unserer Stellungnahme einen Beitrag zu der laufenden Diskussion und der durch Sie erfolgenden Evaluation leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...StaRUG i.V.m § 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 Abs. 2 AktG etc....
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen ersatzlos zu streichen und somit die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen zu lassen, ist unser Petitum. Positiv hervorzuheben ist die im BEG IV geplante Möglichkeit der digitalen Bereitstellung der Betriebskostenabrechnungen durch Vermieter. Zudem begrüßen wir, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Folgeanpassungen wären in dem Zusammenhang wünschenswert. Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie sollte nicht nur für Deutsche, sondern vollständig erfolgen. Wir regen an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG sind die Verantwortlichen...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 92 Abs. 1 AktG; § 43 GmbHG) auch die Pflicht zu ..., ...4 S. 3 AktG enthält das GmbHG keine generelle Einschränkung..., ...obliegt gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG den Gesellschaftern.4 ..., ...solche Modifizierung des GmbHG gewollt sein, so muss...