Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.107)
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Unbürokratische steuerliche Umsetzung der Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Enkommen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Forderungen zur Einführung eines nationalen bzw. europaweiten Meldesystems auf Basis der E-Rechnung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
- Beschreibung: Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
- Beschreibung: E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) am 21.10.2025
- Beschreibung: Die Vorgaben der UN-EACH- Charta (EUROPEAN ASSOCIATION FOR CHILDREN IN HOSPITAL) sind vollumfänglich in allen Gesetzen, die Kliniken - insbesondere Kinderkliniken betreffen zu berücksichtigen und umzusetzen.
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- Angegeben von: Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) am 21.10.2025
- Beschreibung: Vorhaltepauschalen für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sind dringend notwendig, allerdings nicht in der o.g. Form mit Abhängigkeit von ökonomischen Triggern. Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin benötigen eine finanzielle Basis-/Grundabsicherung zur Aufrechterhaltung einer „Versorgungsbereitschaft“ (staatliche Daseinsfürsorge). Dies bedeutet eine Vollfinanzierung der strukturellen Mindest-Vorhaltungen für die im Landeskrankenhausplan vorgesehenen Leistungsgruppen.
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- Angegeben von: Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) am 21.10.2025
- Beschreibung: Bei Wegfall der LG 16 und 47 ist die Leistungsdarstellung in den verbleibenden pädiatrischen und kinder-/jugendchirurgischen LG ungenügend und entspricht nicht der Versorgungsrealität. Die fehlenden Spezialisierungen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten. Die pädiatrischen und kinder-/jugendchirurgischen Subdisziplinen sind innerhalb der LG vollumfänglich abzubilden. Die LGn sind sowohl Planungsinstrument als auch zukünftig über die Vorhaltekosten ein Teil der DRG-Erlöse für die jeweilige Klinik. In der jetzigen Ausgestaltung der pädiatrischen Leistungsgruppen (ohne LG 16 und LG 47) im KHAG Gesetzentwurf werden die Patienten entsprechend des InEK-Groupers nicht ganz sicher der LG 15 bzw. 46 zugeordnet. Das muss sichergestellt werden.
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- Angegeben von: Wolfram Vogel Advisors SAS am 21.10.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Einführung des Digitalen Euros ist das Ziel eine Gleichstellung mit dem Bargeld zu erreichen. Der Fokus liegt bei den Annahmeregelungen, die gleichermaßen für den Digitalen Euro und dem Bargeld gelten sollen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):