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Gefundene Regelungsvorhaben (29.069)

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: ür das Handwerk ergebende sich folgende Petita: Nachhaltigkeit muss mit einer wettbewerbsfähigen marktwirtschaftlichen Ordnung, unternehmerischer Freiheit, Technologieoffenheit und verlässlichen staatlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Der Aktionsplan Nachhaltigkeit sollte stärker auf Wachstum, Investitionen, Produktivität und Standortattraktivität ausgerichtet werden als auf zusätzliche Steuerungsinstrumente, Berichtssysteme und Förderstrukturen. Neue Regulierungs-, Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie Marktzugangshürden für Betriebe und Unternehmen lehnen wir ab. Nachhaltigkeitsanforderungen, Lieferkettenpflichten und Berichtsvorgaben müssen verhältnismäßig bleiben und auf tatsächlich von den Betrieben beeinflussbare Risiken beschränkt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: KMU-gerechte, praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung mit eindeutigen Formulierungen und möglichst einheitlichem Vollzug in Bund und Ländern, spürbarer Bürokratieabbau durch einfache und bundesweit möglichst einheitliche digitale Verfahren, klare Verantwortungs- und Haftungsregelungen sowie rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Standort- und Materialinformationen, ausreichende regionale Labor-, Untersuchungs- und Schulungskapazitäten, rechtssichere Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft für qualitätsgesicherte und nachweislich schadlos verwendbare mineralische Ersatzbaustoffe, verständliche, verbindliche und bundesweit abgestimmte Auslegungshilfen sowie Einbindung des Handwerks in Praxischecks, Vollzugshilfen etc.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: 1:1-Umsetzung des EU-Rechts ohne nationale Übererfüllung, Wettbewerbsneutralität der neuen kommunalen Aufgaben sicherstellen, Neue Abfallvermeidungsziele (§ 7b KrWg-E) und Kontrollmechanismen (§ 10 KrWG) dürfen nicht zu mittelbaren Berichts- und Nachweispflichten für KMU führen – „Fördern vor Fordern" als Grundsatz. Klarstellung, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit nicht auf kritische Rohstoffe verengt werden und bei der Auslegung und Anwendung der materiellen Vorschriften des KrWG angemessen berücksichtigt werden. Das Handwerk ist zudem als Umsetzungsakteur der Wiederverwendung und Reparatur strukturell zu verankern, d. h., Reparatur-, Aufbereitungs- und Sortierbetriebe sind explizit in der Ausgestaltungsverordnung zu § 20a KrWG-E zu berücksichtigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Unternehmen unter globaler Mindeststeuer vollständig von parallelen Regelungen mit gleichem Ziel (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung nach ATAD sowie DAC 6) entlasten; für übrige Unternehmen spürbare Vereinfachungen, reduzierten Erfüllungsaufwand und vergleichbare Nachbesteuerung in der Hinzurechnungsbesteuerung; Verzicht auf Mindeststeuerberichtspflicht für große inländische Gruppen; keine Ausweitung der allgemeinen Missbrauchsregel der ATAD auf alle Unternehmenssteuern. Vereinfachung der Quellensteuerbefreiung nach Zins- und Lizenzrichtlinie sowie Mutter-/Tochterrichtlinie (inkl. optionaler Freistellungsbescheinigung); EU-weite Harmonisierung der Substanzanforderungen; Ausdehnung der Steuerbefreiungen. Einheitliche nationale Umsetzung ohne Gold-Plating.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Beibehaltung Textform und mehrjährige Gültigkeit bei R 3.26 LStR; Klarstellung Steuerfreiheit nachträglicher Altersteilzeitleistungen in R 3.28 LStR; Haftungsschutz, standardisierte Ersatzbescheinigung sowie Übergangsregelung bei R 3.62 LStR (PKV/PV-Daten); Safe-Harbour und Klarstellung Homeoffice bei digitalen Essenszuschüssen in R 8.1 LStR; Beibehaltung Textform bei R 9.11 und R 19.7 LStR; Erhalt 110-Euro-Grenze sowie klare Kriterien „Fest des Arbeitgebers“ und Nichtlohnqualität von Parkplätzen/E-Ladeplätzen in R 19.3 LStR; praktikable Vertrauens-/Korrekturregeln in R 39.4 LStR; massentaugliche elektronische Anzeige in R 41c.2 LStR; einfache nachträgliche Pauschalierung in R 42d.1 LStR; Aufnahme Regelungen zur Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) und Anpassung R 19.5 LStR.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO und klare Abgrenzung zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Keine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Verzicht auf ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung anhand transparenter, bundesweit einheitlicher Kriterien unter Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme; Größe und Konzernstrukturen allein begründen kein erhöhtes Risiko. Neue Unternehmenssanktionen nur bei zurechenbarem schuldhaftem Verhalten unter Berücksichtigung von Compliance und Mitwirkung. Verbesserung behördlicher Zusammenarbeit ohne parallele Prüfungen oder Mehrfachanforderungen (Once-Only).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich für gesetzliche Transparenzpflichten für natürliche und juristische Personen sowie sonstige Organisationen ein, die durch Kontakte zu politischen Mandatsträgern, Parlamenten oder Regierungen Einfluss auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen. Sie sollen die Herkunft ihrer finanziellen Mittel, insbesondere von Mitgliedsbeiträgen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen aus dem In- und Ausland, nachvollziehbar offenlegen. Im Lobbyregistergesetz soll zudem die zusätzliche Zehn-Prozent-Schwelle für die namentliche Offenlegung von Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen über 10.000 Euro entfallen. Entscheidend soll allein das Überschreiten des absoluten Schwellenwertes sein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich für eine gesetzliche Offenlegungspflicht für zivilgesellschaftliche Organisationen ein, die durch Kontakte zu Abgeordneten, Parlamenten, Regierungen oder Behörden Einfluss auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen. Diese Organisationen sollen wesentliche Finanzierungsquellen, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige Zuwendungen aus dem In- und Ausland sowie institutionelle Verbindungen und mögliche Interessenkonflikte nachvollziehbar offenlegen. Ziel ist ein eigenständiger, über das geltende Lobbyregister hinausgehender Transparenzrahmen, der politische Einflussnahme und ihre Finanzierung für Öffentlichkeit und Entscheidungsträger erkennbar macht.
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich dafür ein, staatliche Förderung und steuerliche Begünstigung politisch tätiger Organisationen verbindlich an parteipolitische Neutralität zu knüpfen. Organisationen, die unmittelbar oder mittelbar zugunsten einzelner Parteien oder politischer Vorfeldstrukturen tätig werden, sollen keine öffentlichen Fördermittel oder gemeinnützigkeitsbedingten Steuervergünstigungen erhalten. Förderstellen und Finanzbehörden sollen die Einhaltung dieser Voraussetzungen wirksam prüfen können. Hierzu sollen die förderrechtlichen Bestimmungen des Bundes sowie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen der Abgabenordnung präzisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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