Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (878)
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 2: Änderung des § 100 EStG Wir unterstützen die..., ...Verbesserungen in § 100 EStG, da somit auch der Verbreitungsgrad...
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen diesen Gesetzesentwurf aus, da durch diesen nicht Zukunftsinvestitionen gestärkt, sondern große und profitable Unternehmen gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ist weder zielgenau noch...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Als Startup-Verband setzen wir uns für strukturelle Verbesserungen ein – für mehr unternehmerische Diversität und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige. Insbesondere bei den Themen Mutterschutz für Selbstständige, der Ausgestaltung des Elterngelds und der systematischen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bleiben gravierende Lücken bestehen: Unzureichende finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt; Elterngeldregelungen, die auf Angestelltenverhältnisse zugeschnitten sind; Hürden bei der steuerlichen Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ... Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.07.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ZIA enthält der Entwurf wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland. Insbesondere die verbesserten Abschreibungsregelungen sowie die perspektivisch vorgesehene Senkung der Körperschaftsteuer setzen erste wichtige Signale für die Wirtschaft. Die enthaltenen Maßnahmen adressieren zentrale Anliegen der Wirtschaft, entfalten jedoch zu wenig Wirkung konkret für die Immobilienwirtschaft. So ist der „Investitions-Booster“ (AfA – für bewegliche Wirtschaftsgüter) nicht in jedem Falle für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) anwendbar. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. So werden Heizungsanlagen beispielsweise regelmäßig nicht vom „Investitions-Booster“ erfasst sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG 2. Förderung der energetischen..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte auch vor dem Hintergrund..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). • Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...anpassen Nach § 7 Abs. 2 EStG-E kann der Steuerpflichtige..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG – auch vor dem Hintergrund..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). 2. Förderung der energetischen..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...Vorbehalt iSd. § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Deutschland steht vor Herausforderungen: dringend benötigten Wohnungsneubau als auch den Gebäudebestand klimaneutral zu modernisieren. Während das Steueränderungsgesetz 2025 lediglich einen Verweis auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau enthält, bleiben die grundlegenden steuerlichen Investitionshemmnisse ungelöst. Zwei zentrale Probleme hemmen die Bauaktivitäten und konterkarieren sowohl wohnungs- als auch klimapolitische Ziele. Erweist sich die Sonderabschreibung als unzureichend, um den Neubau maßgeblich anzureizen. Betriebsausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen in Vielzahl von Fällen nicht als sofort abziehbarer Aufwand anerkannt, wodurch notwendige Sanierungen von Bestandsgebäude gehemmt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG .........................., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte angepasst werden..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), - die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und - die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). ▪ Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG ange-passt werden und ..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Seite 5 von 7 III. ..., ...Ab-satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ... 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu einer über den „ursprünglichen..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...im Sinne des § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...künftig nach §45b Abs. 9 EStG ihre Aktionärsinformationen..., ...der Einführung des §45b ESTG. - . Das MikaDiv sieht..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Aktiv vom 05.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
- Beschreibung: - Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht..., ...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten..., ... § 43 Abs. 1 S. Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten..., ...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...