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1.431 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.431)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... 10 b) // § 492 Abs. 1 BGB VerbKrRL-UmsG) Bevor wir..., ... 1 Nr. 10b, § 492 Abs. 1 BGB des Entwurfes des VerbKrRL-UmsG..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB sieht vor, dass Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge..., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Mit Art..., ... § 356 b Absatz 2 Satz 5 BGB VerbKrRL wird Art. 26 Absatz..., ...gemäß § 356b Absatz 1a des BGB, den der Darlehensnehmer..., ... // §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art...., ...b) // § 356b Abs. 2 S. 5 BGB VerbKrRL-UmsG) Die VerbKrRL..., ...// §§ 497a, 498 Abs. 1 BGB // Art. 2 Nr. 4 // Art....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Informationspflicht, § 475 Absatz 4 BGB-neu Die in § 475 Absatz 4 BGB n. F. vorgesehene Informationspflicht..., ...Reparaturen, § 479 Absatz 3 BGB-neu Ein wesentlicher Erfolgsfaktor...
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mieters Nach § 553 Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter..., ...gesetzliche Leitbild des § 553 BGB unterlaufen. Die Vorschrift..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB zwangsläufig bei allen ..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB in der Person aller Mieter..., ...nicht vollständig. § 553 BGB knüpft den Anspruch an ..., ...zugleich verhindern, dass § 553 BGB zur Umgehung der vertraglichen..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB darstellt. Die Entscheidung..., ...Kündigungsgrund nach §§ 540, 543 BGB begründet. Gerade diese..., ...Gewinnabschöpfung gemäß § 285 BGB analog (Herausgabe des ..., ...bisherigen Beratungen zu § 553 BGB waren für die Praxis sehr..., ...Interesse im Sinne des § 553 BGB sollte gesetzlich durch..., ...kommt ein Anspruch aus § 242 BGB in Betracht, wenn konkrete..., ...Untermietzuschlags (§ 553 Abs. 2 BGB) Der Untermietzuschlag..., ...Regelungszweck des § 553 Abs. 2 BGB nicht gerecht wird. Es ...
  • Entwurf eines Gesetzes zum Gebäudetyp E

    Aktiv vom 19.08.2024 bis 17.06.2025

    • Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 19.08.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministeriums, Erleichterungen für das Bauwesen zu schaffen und mit dem Gebäudetyp E die Schwierigkeiten lösen zu wollen, die sich regelmäßig aus der geschuldeten Bauleistung in Bezug auf die anerkannten Regeln der Technik ergeben. Wir halten den Entwurf für nicht konkret genug. Wir befürchten, dass die Zielsetzung des einfacheren und damit kostengünstigeren Bauens nicht erreicht werden wird. Wir vermuten, dass durch ein Gesetz in der vorliegenden Fassung die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten noch weiter zunehmen könnte. Ein potentielles Risiko des Gebäude-Typ-E-Gesetzes wird in der Regelung des §650o Abs. 2 gesehen, wonach fachkundige Unternehmer in Beschaffenheitsvereinbarungen nicht über Abweichungen von aRdT aufklären müssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Formulierung in §650a Abs. 3 (BGB): „Es wird vermutet, dass..., ...sollte für §650a Abs. 3 (BGB) folgende Formulierung ...
  • Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.06.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzentwurf 2.1 Zu § 1305 Abs. 1 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Minderjährigenehen 2.2 Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Gesetzentwurf 2.1 Zu § 1305 Abs. 1 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...einzuführen. 2.2 Zu § 1305 Abs. 2 BGB-E, Folgen und Heilung unwirksamer..., ...Minderjährigenehen Mit § 1305 Abs. 2 BGB-E wird eine Möglichkeit..., ...Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 1 BGB. In Zweifel zu ziehen ..., ...Pflichten des § 1305 Abs. 1 BGB-E befreien und insofern...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform des Kindschaftsrechts, fordert aber die automatische gemeinsame Sorge nach Vaterschaftsanerkennung statt eines Widerspruchsrechts der Mutter. Die erleichterte Änderung des Sorgerechts ohne verpflichtende Kindeswohlprüfung lehnt er ab. Die notarielle Vollstreckbarkeit von Umgangsvereinbarungen wird begrüßt, jedoch eine Kindeswohlprüfung gefordert. Die Beibehaltung der Trennung von Sorge- und Umgangsrecht wird abgelehnt, da sie modernen Familienmodellen nicht entspricht. Die Aufnahme des Wechselmodells und dessen gerichtliche Anordnung sind sinnvoll, es fehlen aber klare Regelungen zu Verfahren, Vertretungsrecht und Kompetenzverteilung. Der DAV fordert zudem ein Kinderverbundverfahren sowie mehr staatliche Kontrollrechte zur Wahrung des Kindeswohls.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...durch Zustimmung gem. § 1595 BGB, künftig durch die Nichtausübung...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB) vom Gesetzgeber aus familienpolitischen..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a.F.) abgeschafft wurde..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten Die..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, kein..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, sowie ggf...., ...jedoch, dass die in § 1600 IV BGB unnötig weit gefassten ..., ...bisherigen § 1595 Abs. 1 BGB entnommene Legaldefinition...
    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
    • Beschreibung: Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...679 § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE sollte wie folgt gefasst..., ...Begründung: § 505 b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE verlangt, dass die...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Die Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gesetzliche Regelung des § 1591 BGB [,Mutter eines Kindes ist...
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