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23 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"FKAustG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (23)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an Bußgelder nach dem FKAustG (§ 379 Absatz 4 und Absatz..., ... Blick erhöhend an das FKAustG anzugleichende – Bußgelddrohung..., ...Bußgeldandrohung in § 28 FKAustG (Nr. 9) a) cc) Nr. 8)..., ...vergeben (vgl. § 8 Abs. 3 FKAustG). Der Finanzver-waltung..., ... Petitum: § 8 Abs. 3 FKAustG sollte um einen Satz ..., ...In § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG sieht der Entwurf vor..., ... „§ 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG wird ergänzt, damit sowohl...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Finanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ...  Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... und 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.11.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. ..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...lagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert..., ...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „Die..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Fi-nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... § 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.11.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. ..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...lagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert..., ...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG wird durch Artikel 3 ..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ...  Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... und 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 22.11.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...Petitum: Wir bitten, § 7 FKAustG entsprechend der Gesetzesbegründung..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Einlagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...Petitum: Wir bitten, § 7 FKAustG entsprechend der Gesetzesbegründung..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Einlagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.11.2024
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „Die..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Fi-nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... § 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.07.2025
    • Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC8-UmsG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „Die..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Fi-nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... § 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ...2226 in den § 19 Nr. 15 FKAustG umgegliedert, anschließend..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Zwar enthält § 8 Abs. 5 FKAustG nun eine optionale Ausnahme..., ...Ausnahme in § 8 Abs. 5 FKAustG schafft u. E. keine hinreichende..., ...bestehenden Anforderungen im FKAustG kaum zu erfüllen sind..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...und 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG-E sehen vor, dass künftig..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...ermöglichen. Zu § 19 Nr. 7 FKAustG – Redaktionelle Anmerkung..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an Bußgelder nach dem FKAustG (§ 379 Absatz 4 und..., ... Blick erhöhend an das FKAustG anzugleichende – Bußgelddrohung..., ...Bußgeldandrohung in § 28 FKAustG (Nr. 9) a) cc) Nr. ..., ...vergeben (vgl. § 8 Abs. 3 FKAustG). Der Finanzver- waltung..., ... Petitum: § 8 Abs. 3 FKAustG sollte um einen Satz ..., ...In § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG sieht der Entwurf vor..., ...„§ 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG wird ergänzt, damit sowohl...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an Bußgelder nach dem FKAustG (§ 379 Absatz 4 und Absatz..., ... Blick erhöhend an das FKAustG anzugleichende – Bußgelddrohung..., ...Bußgeldandrohung in § 28 FKAustG (Nr. 9) a) cc) Nr. 8)..., ...vergeben (vgl. § 8 Abs. 3 FKAustG). Der Finanzver-waltung..., ... Petitum: § 8 Abs. 3 FKAustG sollte um einen Satz ..., ...In § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG sieht der Entwurf vor..., ... „§ 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG wird ergänzt, damit sowohl...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an Bußgelder nach dem FKAustG (§ 379 Absatz 4 und..., ... Blick erhöhend an das FKAustG anzugleichende – Bußgelddrohung..., ...Bußgeldandrohung in § 28 FKAustG (Nr. 9) a) cc) Nr. ..., ...vergeben (vgl. § 8 Abs. 3 FKAustG). Der Finanzver- waltung..., ... Petitum: § 8 Abs. 3 FKAustG sollte um einen Satz ..., ...In § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG sieht der Entwurf vor..., ...„§ 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG wird ergänzt, damit sowohl...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an Bußgelder nach dem FKAustG (§ 379 Absatz 4 und Absatz..., ... Blick erhöhend an das FKAustG anzugleichende – Bußgelddrohung..., ...Bußgeldandrohung in § 28 FKAustG (Nr. 9) a) cc) Nr. 8)..., ...vergeben (vgl. § 8 Abs. 3 FKAustG). Der Finanzver-waltung..., ... Petitum: § 8 Abs. 3 FKAustG sollte um einen Satz ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an Bußgelder nach dem FKAustG (§ 379 Absatz 4 und Absatz..., ... Blick erhöhend an das FKAustG anzugleichende – Bußgelddrohung..., ...Bußgeldandrohung in § 28 FKAustG (Nr. 9) a) cc) Nr. 8)..., ...vergeben (vgl. § 8 Abs. 3 FKAustG). Der Finanzver-waltung..., ... Petitum: § 8 Abs. 3 FKAustG sollte um einen Satz ..., ...In § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG sieht der Entwurf vor..., ... „§ 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG wird ergänzt, damit sowohl...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...konteninformationsaustauschgesetz (FKAustG) von größerer Bedeutung..., ...und § 16 Abs. 2a Satz 4 FKAustG bei Kontoeröffnung ..., ...Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) in Artikel 3 des Gesetzentwurfes..., ...Nr. 1 Buchstabe a und b FKAustG-E in Artikel 3 Nr. 3..., ...und § 16 Abs. 2a Satz 4 FKAustG (bei Rechtsträgern) bei..., ...geplanten Änderungen des FKAustG müssen unseres Erachtens..., ... des § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG flankiert werden. Der..., ...geltende § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG regelt, dass die vom..., ...Steuerinformationen im Sinne des FKAustG auch dann nach Ablauf..., ...erschwert § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG in der aktuellen Ausgestaltung..., ... dem Regelungsziel des FKAustG entgegen. Entsprechend..., ... des § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG u. E. dahingehend klarstellend...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) vom 21. Dezember 2015..., ...Vermögenswerte, die bereits unter FKAustG (CRS) gemeldet werden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in Bezug auf Sammeltreuhandkonten..., ... Meldepflicht nach dem FKAustG in Einklang mit den Vorgaben...
    • Angegeben von: Bitpanda GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Ziel ist eine verhältnismäßige Ausgestaltung der DAC8-Meldepflichten für in der EU lizenzierte Krypto-Dienstleister bei der nationalen Umsetzung. Vermeidung von unnötiger Bürokratie und technischer Überregulierung. Unterstützt wird eine EU-weit kohärenten Umsetzung zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen, regulatorischer Fragmentierung und Inkonsistenzen zwischen Mitgliedstaaten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1937 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.12.2025
    • Beschreibung: Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 304/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.12.2025
    • Beschreibung: Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 304/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 01.12.2025
    • Beschreibung: Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontoguthaben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 304/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.12.2025
    • Beschreibung: Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 304/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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