Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (185)
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Abbau von Bürokratie Standortfördergesetz
Aktiv vom 28.11.2025 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 28.11.2025
- Beschreibung: Begrüßung Abschaffung Mio.-Meldewesen (§ 14 KWG); Geringe Risikorelevanz von Leasing für GWG, Schaffung von institutionalisierten Austauschformaten mit Aufsicht w/ Abschaffung BaFin-Fachbeirat
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Im August 2025 haben BaFin und Bundesbank ein Non-Paper zur Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU verfasst. Unser Ziel ist es, dass dieser Vorschlag Eingang in die europäische Gesetzgebung findet (Änderung CRR und CRD). Dabei setzen wir uns dafür ein, dass übermäßige strenge Zugangskriterien vermieden werden, der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig wäre (Opt-in) und die Verbundprivilegien bei der Berechnung der Leverage Ratio auch in einem Kleinbankenregime halten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erleichterungen für Factoringinstitute bzgl. neuer ESG-Anforderungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Bankenrichtlinie CRD VI
Aktiv vom 09.09.2025 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Mit dem BRUBEG soll das EU Bankenpaket (CRR III und CRD VI) in nationales Recht umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch Änderungen u.a. von Regelungen im KWG, die auch für Factoringinstitute gelten. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für (ggf. temporäre) Erleichterungen bzw. Ausnahmen für Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute im Hinblick auf die neuen §§ 26c und d KWG ein, welche Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken im Risikomanagement bzw. an die Erstellung eines ESG-Risikoplans enthalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
- Beschreibung: Die Möglichkeiten zur Mittelstandsfinanzierung für Kreditinstitute sollten durch die Abschaffung des Systemrisikopuffers und des antizyklischen Kapitalpuffers gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens
Aktiv vom 07.03.2025 bis 26.11.2025
- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Eine Vermeidung von Redundanzen im Melde- und Anzeigewesen trägt dazu bei, die administrative Belastung der Banken zu reduzieren, ohne dabei die Risiken für das Finanzsystem zu erhöhen. So sollte beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen abgeschafft werden, da es eine Doppelung zum europäischen Kreditregister AnaCredit darstellt. Doppelmeldungen im Handels- und Transparenzregister könnten durch deren elektronische Vernetzung vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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ESG-Kriterien in der Bankregulierung konsistent und bürokratiearm umsetzen
Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: ESG-Kriterien halten zunehmend Einzug in die Bankenregulierung. Das adäquate Management von ESG-Risiken ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten muss aber bürokratiearm und risikoadäquat erfolgen und sich an den neuen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsregulierung in der EU (COM(2025)81) orientieren. Eine Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte der CRR III und CRD VI muss entsprechend erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Beibehaltung eines Risikogewichts von 20% im Durchleitungsgeschäft
Aktiv vom 23.01.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.01.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass Kredite von Förderbanken an andere Banken im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts weiter mit einem Risikogewicht von 20 % angerechnet werden können, um eine negative Beeinträchtigung des Fördergeschäfts in Deutschland zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
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BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Ausgestaltung makroprudenzieller Instr. zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur strukturellen Ausgestaltung der makroprudenziellen Instrumente zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung, unter besonderer Würdigung einkommensbasierter Instrumente und Begrenzung des Umsetzungsaufwandes für die Institute
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Umsetzung des EU-Bankenpakets und weitere bankaufsichtsrechtliche Regelungen
Aktiv vom 27.06.2024 bis 22.06.2026
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine 1:1 Umsetzung des EU-Bankenpaketes; Berücksichtigung der umfangreichen Meldeanforderungen bei der Umsetzungsfrist; Gewährung von Übergangsfristen für Gewerbeimmobilien; Vermeidung von Doppelbelastungen in den Kapitalanforderungen; Vermeidung von Zielkonflikten bei der grünen Transformation im Gebäudesektor, v.a. in Hinblick auf die Risikogewichtung bei ADC-Finanzierungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Ausgestaltung makroprudenzieller Instr. zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur strukturellen Ausgestaltung der makroprudenziellen Instrumente zur Begrenzung der Wohnimmobilienfinanzierung, unter besonderer Würdigung einkommensbasierter Instrumente und Begrenzung des Umsetzungsaufwandes für die Institute.
- Betroffene Bundesgesetze (1):