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81 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BetrAVG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (81)

    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik der §§ 84 ff. EStG grundsätzlich. Die beitragsproportionalen Grund- und Kinderzulagen sind verständlicher und bieten Anreize zu mehr Eigensparleistungen. Die aufwändige jährliche Mindesteigenbeitragsberechnung sowie Zulagenkürzungen entfällt. Das neue Förderkonzept enthält im Vergleich zum alten eine schwächere Förderung von Kindern, die besonders Frauen trifft (Gender Pay). Aufgrund der unterschiedlichen Regelung der steuerunschädlichen Abfindung von Kleinstbetragsrenten in § 93 Abs. 3 EStG-E und der Neuregelung im 2. BRSG sollte für die bAV auf die Regelung im BetrAVG verwiesen werden. Die Günstigerprüfung im Rahmen des § 52 Abs. 50a EStG sollte von der ZfA vorgenommen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
    • Beschreibung: Öffnung der Sozialpartnermodelle der bAV für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen im Bertriebsrentengesetz, Öffnung der Opt-Out Lösungen für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen, Vereinfachung von Abfindungen von Anwartschaften und Betriebsrenten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Anwendung des § 18 BetrAVG zur Versicherung bei..., ...Optionssystemen im Sinne des § 20 BetrAVG. Zunächst ist zu erwarten..., ...boLZ, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG), dass die Leistungszusage..., ...BZML; § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG) darstellbar sein und..., ...rBZ; § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) bieten. Für arbeitgeberfinanzierte..., ...nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG jedenfalls für die Abfindung..., ... Art 1 Nr. 2 RefE (§ 3 BetrAVG E) Die Einfügung der..., ...des Ab-satzes 2a in § 3 BetrAVG zeigt den richtigen Weg..., ... des § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG zu bedienen hat. Dies..., ... Art 1 Nr. 3 RefE (§ 6 BetrAVG E) sowie Klarstellung..., ...aktuelle Fassung des § 6 BetrAVG, der einen Anspruch auf..., ...Die neue Fassung des § 6 BetrAVG lässt den Anspruch auf..., ...mit der Änderung des § 6 BetrAVG auch eine Öffnung für..., ...Art 1 Nr. 7 (§ 20 Abs. 3 BetrAVG E) Wie schon bisher, stellt § 20 BetrAVG E mit seinem neuen Absatz..., ...Opt-Out nach § 20 Abs. 2 BetrAVG nur durch Ta-rifvertrag..., ...Tariföffnungen der §§ 19 f BetrAVG generell auch für kirchliche..., ...Beitragszusage (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG) wird eine Erweiterung..., ...der Neufassung des § 24 BetrAVG nunmehr nicht nur die..., ...tariflichen Regelungen im BetrAVG bedarf. 2.5. Förderbetrag...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
    • Beschreibung: Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) § 20 Abs. 3 BetrAVG..., ... zu sichern. §§ 21–24 BetrAVG – Weiterentwicklung des...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
    • Beschreibung: Der DAV regt an, das Gesetz hinsichtlich des Einschlägigkeitserfordernisses so zu ergänzen, dass auch andere Branchen einen Sozialpartnermodelltarifvertrag in Bezug nehmen können, solange in dieser anderen Branche ein entsprechender Tarifvertrag nicht existiert und wenn die entsprechende Kasse diese branchenfremden Arbeitgeber auch aufzunehmen bereit ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...abgeschlossen worden. § 24 BetrAVG sieht vor, dass in nicht..., ...erforderlichen Änderung des BetrAVG – die den beteiligten..., ...dieser Änderung des § 24 BetrAVG bleibt der Entwurf hinter..., ... dazu auch § 24 Abs. 4 BetrAVG-Entwurf). Allein im medizinischen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Opting-Out-Systeme (§ 20 BetrAVG-E) Wir begrüßen die ..., ...Sozialpartnermodells (§§ 21 und 24 BetrAVG-E) Die Erweiterung auf..., ...Einbindung durch Dritte (§ 24 BetrAVG-E) bleibt unkonkret. ..., ... beim PSV (§§ 9 und 10 BetrAVG-E) Wir begrüßen die ...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Subsidiärhaftung §1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG) des Arbeitgebers für..., ...Subsidiärhaftung §1 Abs.1 Satz 3 BetrAVG) des Arbeitgebers nicht..., ...Klarstellung, dass alle vom BetrAVG erfassten biometrischen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG ........................, ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG ........................, ...Neufassung des § 21 Abs. 1 BetrAVG im Referentenentwurf:..., ...gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG-E. Nach dieser Vorschrift..., ...Die aktuelle Fassung des BetrAVG sieht in § 21 Abs. 2 ..., ...Streichung des § 21 Abs. 2 BetrAVG sollte daher in jedem..., ...BZML) in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG vorsieht, wie sie von..., ... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG Der Gesetzentwurf sieht in § 3 Abs. 2a BetrAVG-E die Verdopplung des..., ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG Als Folge des Wegfalls..., ... Voraussetzung in § 6 BetrAVG „Bezug einer Vollrente..., ...per Ergänzung in § 1b BetrAVG eingeführt werden, die..., ...BZML) in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG vorsieht, wie sie von..., ... Abfindungen gemäß § 3 BetrAVG........................., ...Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG ........................, ...Die aktuelle Fassung des BetrAVG sieht in § 21 Abs. 2 ..., ...BZML) in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG vorsieht, wie sie von..., ... in § 3 Abs. 2a BetrAVG-E die Verdopplung des..., ...Voraussetzung in § 6 BetrAVG „Bezug einer Vollrente..., ...per Ergänzung in § 1b BetrAVG eingeführt werden, die...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
    • Beschreibung: Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abfindungsmöglichkeiten (§ 3 BetrAVG-E): Die bestehenden ..., ...vorgezogener Altersrente (§ 6 BetrAVG-E und § 232 VAG-E): ..., ... der Begründung zu § 6 BetrAVG-E vorgesehen - von der..., ... Optionssystemen (§ 20 BetrAVG-E): Erfahrungen aus...
  • Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) ein Träger der gesetzlichen..., ... Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als Träger der gesetzlichen..., ...Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BetrAVG gelten für den PSVaG..., ...§ 14 Absatz 2 Satz 3 BetrAVG gelten. Aufgrund seiner..., ...sprechende Ergänzung des § 14 BetrAVG erfolgen. Berlin, den...
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