Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (59)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berufsausübungsgesellschaften durch die sog. Große BRAO-Reform. Der DAV unterstützt..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die für die Geldwäscheaufsicht..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 BRAO. Damit würde auch einem..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO. Diese können entsprechend..., ... wurden durch die Große BRAO-Reform geschaffen. ...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform), mit welchem bereits..., ...Gesetzgeber hatte bei der BRAO-Reform vor Augen, dass ..., ...könnte entsprechend der BRAO-Reform von einer Verpflichtung..., ...Bundesverfassungsgericht hat die vor der BRAO-Reform geltenden Regelungen..., ...Fremdbesitzverbot nach § 59e BRAO a.F. (Rechtssache C 295...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
- Beschreibung: Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...herauszugeben. § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO formuliert in diesem ..., ... nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO. Die bisher geltende ..., ...Ausnahme zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO dar. Setzt der ehemalige..., ...schrift zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO gedacht sein sollte, dürfte...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...RDG. Nach § 13a RDG/§ 43d BRAO bestehen besondere Transparenzpflichten..., ... RDG/§ 43d Abs. 3 und 4 BRAO sollen den Verbraucher ..., ...Systembruch dar: • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben ausdrücklich...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung des rechtlichen Hinweises mit präventivem Regelungscharakter anstelle der bisherigen bloßen Belehrung; Anpassungen bei der Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen; Anpassung bei den zulässigen Rechtsformen für Berufsausübungsgesellschaften; Anpassungen bei den Rechtswegzuweisungen; Anpassungen bei den Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen; Anpassungen bei der Einziehung von Gebührenforderungen; Anpassung der Regelungen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern;
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO ist unseres Erachtens praxisgerecht..., ...sowie an den neuen § 59k BRAOE an, welcher künftig seinerseits...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...spricht auch § 46 Abs. 2 BRAO, nach dem eine anwaltliche..., ...Anwälte nach § 46 Abs. 1 BRAO aus dem Anwendungsbereich...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zurückbehaltungsrechte nach § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §..., ...Steuerberater, § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §...
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Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht
Aktiv vom 21.05.2024 bis 05.01.2026
Wieder aktiv seit 08.01.2026
- Angegeben von: DAHAG Rechtsservices AG am 21.05.2024
- Beschreibung: Sicherstellung, dass bei der Umsetzung der EU Plattformrichtlinie in nationales deutsches Recht ein berufsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich konformer Status der Anwälte und Anwältinnen, die Rechtsdienstleistungen über Plattformen oder vergleichbare Systeme erbringen, erhalten bleibt, um Verbrauchern und Verbrauerinnen weiterhin niederschwelligen und einfachen Zugang zu anwaltlichen Rechtsdienstleistungen zu ermöglichen.
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) dürfen Rechtsanwälte als..., ... nach § 46 Abs. 1 und 4 BRAO nur für Arbeitgeber ausüben..., ...Rechtsanwälte nach § 46 Abs.1 BRAO ihren Beruf als Angestellte...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsanwaltsgesellschaften nach § 59e BRAO a.F. erging. Dieses Urteil...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im RVG und in der BRAO – Freiheiten eingeräumt..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht..., ...BORA bzw. § 43a Absatz 2 BRAO. Eine äquivalente Verschwiegenheitspflicht...