Regelungsvorhaben

Suchbox

63 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BRAO"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (63)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: US-amerikanische Anwaltskanzleien, die Deals mit der Trump-Administration geschlossen haben, sind teilweise auch in Deutschland tätig. Das Positionspapier beleuchtet die hiesige berufsrechtliche Situation und prüft mögliche Auswirkungen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, und solchen..., ...Unabhängigkeitsverpflichtung nach § 43a Abs. 1 BRAO a) § 43a Abs. 1 BRAO..., ... nach § 59e Abs. 2 S. 1 BRAO durch geeignete Maßnahmen..., ... unmittelbar nach § 59f BRAO tätig sind, unterliegen..., ... nach §§ 206 f. BRAO folgt das Gleiche aus § 207 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO. c) Für US-Kanzleien..., ...bestimmt § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO die Geltung (u.a.) von § 59e BRAO. Damit gilt auch für sie..., ...) Handakten i.S.d. § 56 BRAO sind nur die Handakten nach § 50 BRAO, die sich regelmäßig auf..., ...hat, kann sie nach § 112a BRAO beim Anwaltsgerichtshof..., ... mangels über §§ 56, 57 BRAO hinausgehender Ermittlungs..., ...Abs. 3, §§ 113a und 113b BRAO. Sofern das Urteil nicht..., ...§ 114 Abs. 2 BRAO vorgesehenen Maßnahmen ..., ... § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO erteilen, die selbständig..., ...§ 59h Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BRAO, der über § 207a Abs. 2 S. 1 BRAO auch für den Zulassungswiderruf..., ... auf § 43a BRAO verpflichtet (s.o.). Ob..., ... nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO in Betracht. Es dürfte ..., ...14 Abs. 2 BRAO; § 59h BRAO enthält keinen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 BRAO. 5 § 46c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 43a Abs. 2 BRAO. 6 § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO..., .... 9 § 46b Abs. 3 und 4 BRAO i.V.m. § 46a BRAO. - 10..., ...„Erstreckung gem. § 46b BRAO“ oder Anträge auf Feststellung..., ...Rechtsanwälte i.S.v. § 46 Abs. 1 BRAO) vorzeitig 12 EU-Verordnung...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
    • Beschreibung: Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4550 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO, WPO und BNotO – ein..., ...Vorschlag scheint sich an der BRAO zu orientieren, deren geltende..., ...Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO ..., ... Erleichterungen in der BRAO unterbleiben müssen. Jedenfalls..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO keine Auswirkungen haben...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
    • Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Berufsausübungsgesellschaften durch die sog. Große BRAO-Reform. Der DAV unterstützt..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO die für die Geldwäscheaufsicht..., ...i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 BRAO. Damit würde auch einem..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach § 59b BRAO. Diese können entsprechend..., ... wurden durch die Große BRAO-Reform geschaffen. ...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
    • Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform), mit welchem bereits..., ...Gesetzgeber hatte bei der BRAO-Reform vor Augen, dass ..., ...könnte entsprechend der BRAO-Reform von einer Verpflichtung..., ...Bundesverfassungsgericht hat die vor der BRAO-Reform geltenden Regelungen..., ...Fremdbesitzverbot nach § 59e BRAO a.F. (Rechtssache C 295...
    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
    • Beschreibung: Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...herauszugeben. § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO formuliert in diesem ..., ... nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO. Die bisher geltende ..., ...Ausnahme zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO dar. Setzt der ehemalige..., ...schrift zu § 45 Abs.1 Nr. 2 BRAO gedacht sein sollte, dürfte...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
      2. BT-Drs. 21/3345 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...RDG. Nach § 13a RDG/§ 43d BRAO bestehen besondere Transparenzpflichten..., ... RDG/§ 43d Abs. 3 und 4 BRAO sollen den Verbraucher ..., ...Systembruch dar: • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben ausdrücklich...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 18.06.2026
    • Beschreibung: Schaffung einer neuen gesetzlichen Regelung des rechtlichen Hinweises mit präventivem Regelungscharakter anstelle der bisherigen bloßen Belehrung; Anpassungen bei der Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen; Anpassung bei den zulässigen Rechtsformen für Berufsausübungsgesellschaften; Anpassungen bei den Rechtswegzuweisungen; Anpassungen bei den Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen; Anpassungen bei der Einziehung von Gebührenforderungen; Anpassung der Regelungen zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern;
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 776/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Berufsausübungsgesellschaften nach der BRAO ist unseres Erachtens praxisgerecht..., ...sowie an den neuen § 59k BRAOE an, welcher künftig seinerseits...
    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
    • Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...spricht auch § 46 Abs. 2 BRAO, nach dem eine anwaltliche..., ...Anwälte nach § 46 Abs. 1 BRAO aus dem Anwendungsbereich...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zurückbehaltungsrechte nach § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §..., ...Steuerberater, § 50 Abs. 3 BRAO für Rechtsanwälte und §...
Nach oben blättern